Deutliche Unterschiede zwischen den Millennials (Gen Y) und den Digital Natives (Gen Z) stellt eine Studie des Beratungsunternehmens Korn Ferry unter ca. 800 Befragten fest (zitiert in managerseminare 02/2020).
Die erfreuliche Botschaft: Die jetzt auf den Arbeitsmarkt strömende Gen Z ist wieder deutlich motivierter und optimistischer bzgl. der Zukunftsaussichten als es ihre Vorgängergeneration war.
Hintergrund ist offenbar, das diese Generation weitgehend in einer Phase der Hochkonjunktur aufgewachsen ist. Die Gen Y ist hingegen eher in der Rezession aufgewachsen und so glauben auch etwa zwei Drittel der Befragten, dass sich die Yner eher gestresst fühlen als die Zler.
65% der Befragten glauben, dass die Gen Z motivierter ist, die Karriereleiter zu erklimmen, als dies in der Gen Y der Fall war. Diesbezüglich haben wir ja schon mehrfach thematisiert, dass kaum noch jemand Führungskraft werden will. Vielleicht ändert sich das ja wieder…?
If you never try you’ll never know! printed on an old typewriter.
Fehler passieren, alle Menschen machen Fehler – so weit, so gut. Doch wie gehen wir mit Fehlern um? Das ist eine zentrale Frage, sowohl für die Fähigkeit eines Unternehmens, sich permanent weiterzuentwickeln und als lernende Organisation zu etablieren, als auch für die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nur allzu oft nehmen heute viele Unternehmen vollmundig für sich in Anspruch eine “positive Fehlerkultur” zu haben, was natürlich wünschenswert wäre, denn viele agile Methoden wie etwas Scrum oder Design-Thinking legen es ja geradezu darauf an, aus Fehlern zu lernen.
Die Realität sieht leider anders aus, zumindest, wenn man dem “Future Organization Report 2019” glaubt, den managerseminare in seiner Februar Ausgabe 2020 zitiert. Demnach haben in dieser Umfrage unter ca. 500 Teilnehmern in Deutschland, Österreich und der Schweiz weniger als 20% angegeben, dass Fehler nicht gegen die Person verwendet werden. Nichtmal ein Drittel hatte das Gefühl, Risiken eingehen zu dürfen. Es ist damit leider nach wie vor offenbar wie immer: Wir suchen lieber Schuldige als Lösungen und bleiben lieber fehlerfrei auf der Stelle stehen, als die Chance zu nutzen Fehler als Chance zur permanenten Weiterentwicklung zu nutzen.
Das erinnert ein wenig an Diner for one: “The same procedure as last year…”.
Interessant ist, dass auch diese Umfrage wieder einmal den Schlüssel zum Erfolg den Führungskräften in die Hand gibt. Nach Meinung der Mehrheit ist nämlich deren Verhalten entscheidend für die Entwicklung einer positiven Fehlerkultur. Je offener die Führungskräfte zu ihren Fehlern stehen und je mehr sie diese offen als Lernchance propagieren, desto eher werde sich eine positive Fehlerkultur entwickeln. Dem kann man natürlich nur zustimmen, denn dass die Führungskräfte eine entscheidende Vorbildfunktion auch in diesem bereich haben, ist völlig einleuchtend. Gerade beim Thema Fehlerkultur erscheint es jedoch auch wichtig, “ganz oben” anzufangen, denn ohne dass gerade das Topmanagement oder die Firmeneigner diese Philosophie mittragen und vorleben, wird es nicht gehen.
Angesichts der aktuellen Anforderungen, die junge Menschen heute an ihre Arbeit und Arbeitgeber stellen, erscheint eine konstruktive Fehlerkultur als eine der wesentlichsten Voraussetzungen überhaupt, um langfristig erfolgreich zu sein. Es gibt noch viel zu tun.
Führung verändert sich, da sind sich wahrscheinlich alle einig. Agiles Arbeiten gewinnt an Bedeutung, klassische Führungsstrukturen und Hierarchien nehmen ab und die Generation Z stellt ganz neue Anforderungen an Ihre Chefs. So weit so gut, doch wie ganz konkret verändert sich Führung eigentlich?
Darauf gibt eine Umfrage, die der Softwareanbieter Kimble unter rund 1000 Personen in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchgeführt hat, eine (von vielen möglichen) Antwort. Denn die Studie, die managerseminare in seiner Februar-Ausgabe zitiert, kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem die Fähigkeit, andere – also seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – motivieren zu können, an Bedeutung gewinnt.
Damit fasst die Studie ein “heißes Eisen” an, denn schon immer wird heftig und mit unterschiedlichsten Argumenten diskutiert, ob es überhaupt Führungsaufgabe ist, Mitarbeiter zu motivieren oder ob eine intrinsische Motivation nicht zumindest weitgehend erwartet werden darf. Unter denjenigen, die Motivation als Führungsaufgabe bejahen, wird seit jeher noch viel leidenschaftlicher die Diskussion geführt, wie Führungskräfte denn motivieren können. Gehe ich jeden Morgen durch die Reihen und motiviere mit “Chacka-Rufen”? Wie motiviere ich denn die Mitarbeiter, die ich aufgrund räumlicher Distanz gar nicht persönlich antreffe? Motiviere ich über Geld und Prämien oder über frisches Obst und eine chice Kantine? Genauso spannend wird auch die Diskussion geführt, was wirklich langfristige Motivation ist und wie diese gegen eine eher kurzfristige Aktivierung abzugrenzen ist. Sollte die Studie richtig liegen, werden diese Diskussionen künftig wieder an Bedeutung gewinnen und wohl noch erheblich leidenschaftlicher werden.
Immerhin gibt die Studie auch einige Anhaltspunkte, welches Führungsverhalten Mitarbeiter motivieren könnte. Ich glaube, nur darum kann es im übrigen gehen:
Als Führungskraft kann ich mein Verhalten beeinflussen und ob meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses dann motivierend finden, das entscheiden diese ganz allein und jeder für sich. Motivieren kann man sich nur selbst, als Führungskraft kann man Rahmenbedingungen schaffen, die das begünstigen, mehr nicht. Aber welches Führungsverhalten begünstigt die Chance, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert zur Arbeit kommen?
Die Studie hat auch nach Wünschen der Befragten an Ihre Führungskräfte gefragt. Mehr Verantwortung stand dabei ganz oben auf den Wunschzetteln der Menschen. Außerdem wollten die Menschen nach ihrer Meinung gefragt werden und würden sich freuen, wenn auch die Chefs mal nach ihrer Unterstützung fragen würden. Fazit: Ein neues Mindset muss her, wie im übrigen an dieser Stelle schon oft erläutert. Weg vom allwissenden Chef, der alles kann, alles entscheidet und sich in den Insignien der Macht “badet”. Menschen motiviert es, eine spannende Aufgabe zu haben, bei der sie einen sinnstiftenden Beitrag leisten können und ihre Fähigkeiten optimal einsetzen können. Das wiederum ist nun wirklich eine uralte Erkenntnis! Für Chefs heißt es also mehr denn je loslassen, machen lassen, eine hilfreiche Fehlerkultur entwickeln und Teil eines Teams auf Augenhöhe sein.
Ach ja, da sollten wir noch einen Blick auf die zweite wichtige Fähigkeit richten, die die Befragten in dieser Studie von Ihrem Führungskräften erwarten: Konstruktives Feed-Back geben können!
Das will ich mal unkommentiert lassen, denn gutes Feed-Back richtig geben zu können, sollte eigentlich eine selbstverständliche Kompetenz von Führungskräften sein. Dem scheint aber nicht so zu sein. Und klar dürfte auch sein: Ohne konsturktives Feed-Back keine positive Fehlerkultur und mit der heute in weiten Teilen der Unternehmen verbreiteten Fehlerkultur, die u.a. nach wie vor mehr nach Schuldigen als nach Lösungen sucht, keine Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es hängt eben alles zusammen.
Führungskraft, das ist ein spannender Beruf – viel Erfolg dabei!
Bislang haben wir immer Samstags auf unserer Facebookseite einen kleinen Impuls veröffentlicht, der zum Nachdenken über das eigene Tun anregen soll. Er ist meist verbunden mit einem Zitat einer bekannten Persönlichkeit.
Zukünftig werden wir auch diese Impulse hier im News-Teil unseres Blogs veröffentlichen. Start: 01.02.2020
Falls Sie bislang nicht auf Facebook aktiv waren, hier nochmal einige unserer Impulse der Vergangenheit. Viel Spaß beim Lesen!
Dieses Zitat ist Ihnen sicher schon mal so oder in irgendeiner Abwandlung begegnet, es gibt sehr viele davon. Es ist auch das Motto vieler sehr erfolgreicher Sporttrainer, z.B. von Carlo Ancelotti, den viele Fußballfans sicher als einen der erfolgreichsten Trainer in diesem Sport kennen. Aber um ganz ehrlich zu sein, mir begegnet es – inzwischen – viel zu selten. Viel zu oft erlebe ich Menschen, die nicht die Sache jeden Tag besser machen wollen, sondern auf den schnellen Erfolg aus sind. Sie fokussieren nicht darauf, jeden Tag sehr gute Arbeit abzuliefern und täglich besser zu werden, sondern möglichst schnell viel Geld zu verdienen. Und die Anzahl der Menschen, die uns täglich suggerieren, dass sie genau dafür den Schlüssel anbieten könnten (online reich werden, ohne zu arbeiten z.B.) wächst stetig. Ich kenne viele Leute, die in Ihrem Leben sehr gute Arbeit abgeliefert haben und täglich bemüht waren und sind, es für Ihre Kunden immer besser zu machen. Alle diese Menschen sind erfolgreich, verdienen sehr gut, akquirieren nicht mehr, sondern leben vom Empfehlungsgeschäft, usw.. Wer arbeitet, um gute Ergebnisse abzuliefern und es “richtig” zu machen, der kann seinen wirtschaftlichen Erfolg meist gar nicht verhindern. Wer (nur) arbeitet, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein… (diesen Satz können Sie selbst vervollständigen).
Und Sie? Wollen Sie es auch jeden Tag besser machen?
Vielleicht geht es Ihnen ja wie mir: Täglich gibt es jemanden, über den ich mich ärgern könnte. Kunden, die nicht zurückrufen, Kollegen, die sich nicht melden und nicht tun, was man gerne möchte, Familienangehörige oder Freunde, die Aufmerksam möchten, für die ich gerade keine Energie habe, und so weiter… . Leider kann ich diese Menschen nicht ändern und wenn ich mich ärgere, geht es mir schlecht, die anderen bekommen im Zweifel nicht einmal mit, dass ich mich ärgere. Bleibt also die kritische Frage, ob das der richtige Weg ist: Mir geht es schlecht und die anderen ändern sich und ihr Verhalten leider nicht. Klingt suboptimal? Da haben Sie recht! Was ich ändern kann, ist meine persönliche Einstellung und mein Umgang mit diesen Menschen. Statt hoffen, dass ein Kollege etwas für mich tut, kann ich selbst aktiv werden. Statt auf einen Rückruf warten, kann ich selber nochmal anrufen. Vor allem aber kann ich meine Gedanken positiv umgestalten und dann fühlt sich vieles schon ganz anders und viel besser an. Mit positiven Gedanken geht auch vieles leichter. Ärgern Sie sich also nicht, denn der einzige, dem es dadurch schlecht geht, sind Sie selbst!
Nicht so einfach? Das hat auch niemand gesagt.
“Hier ist so viel los, ich weiß gar nicht, ob ich Zeit für mein Coaching habe”, schrieb ein Klient gerade erst Anfang dieser Woche. Zum Glück – er hat Zeit. Die Fülle der Aufgaben ist immer groß, doch was wir können, ist zu bestimmen, wann wir sie erledigen und wann nicht. Wir entscheiden selbst, wann wir zur Verfügung stehen (und für was) und wann nicht. “Aber dann muss ich ja Nein-Sagen lernen…”, geht es Ihnen gerade spontan durch den Kopf? Ja, das müssen Sie, denn ohne Zwischenräume werden die vielen Aufgaben Sie über kurz oder land überrollen. Wollen Sie das? Oder doch lieber selbstbestimmt am Steuerrad Ihres Lebens den Weg und die Geschwindigkeit bestimmen?
Hebbels Zitat lässt sich auch umdrehen: Wer (als Führungskraft) seine Mitarbeitern gewinnen will, der vermittle seine Entscheidungsgründe. Immer wieder führen uns Umfragen vor Augen, dass Sinnstiftung eine der wichtigsten, ich persönlich glaube sogar, die mit Abstand wichtigste, Führungsaufgabe ist. Wenn wir keine überzeugenden Argumente haben, warum wir selbst etwas tun und warum auch unsere Mitarbeiter etwas tun sollen, ist weder loyale Gefolgschaft noch Motivation oder Engagement erreichbar. Es macht also sehr viel Sinn, gute Gründe zu haben, diese transparent und überzeugend zu vermitteln, z.B. durch Story-Telling, und so die Menschen mitzunehmen und zu begeistern. Bedenke: Mitarbeiter, die ihren Chef verstehen und folgen sollen, beobachten seine Beweggründe.
Wie sehen denn Ihre Beweggründe aus?
MUT sagt man so schön ist eine der wichtigsten Eigenschaften erfolgreicher Unternehmer. Da ist was dran! “Nur keinen Fehler machen” – das bremst uns immer wieder aus – bewusst oder unbewusst. Wie gehen die anderen damit um, wenn wir einen Fehler machen? Schuldige suchen – das steht in Deutschland hoch im Kurs. Vielleicht haben wir auch einen Antreiber, der “sei perfekt” heisst? Bloß keine Fehler machen! Doch niemand kommt ohne Fehler durchs Leben, mit Ihnen zielführend umzugehen, sie als Chance zum Besserwerden zu definieren und den gleichen Fehler nicht zweimal zu begehen, darauf kommt es an. 2020 steht vor der Tür – seien Sie mutig im neuen Jahr, trauen Sie sich Fehler zu machen!
Keine Zeit ist so sehr von guten Vorsätzen geprägt wie der Jahreswechsel und dieser steht kurz bevor. Vielleicht sind Sie ja Führungskraft und haben sich vorgenommen, mal wieder etwas für sich zu tun. Und da in vielen Unternehmen gerade die Jahresgespräche laufen, könnten Sie das mit Ihrem Chef auch gut verhandeln.
Deshalb nutzen wir heute mal unseren Samstagsimpuls in eigener Sache: Wir starten zu Beginn des Jahres 2020 die nächste Ausbildungsgruppe, die Führungskräften spezielle Coachingtechniken für Ihren Führungsalltag vermittelt. Zukunftsorientiert und mitarbeiterorientiert – ein bis maximal zwei Plätze haben wir noch. kleine Gruppe – in den Abendstunden – keine Fehlzeiten im Unternehmen – intensiver Austausch – ausführliche Teilnehmerunterlagen
Seien Sie jetzt dabei! weitere Infos und Anmeldung auf unserer Internetseite im Bereich “Downloads” oder einfach eine Nachricht schreiben!
Wie gehen Sie mit Fehlern um? Schimpfen Sie mit sich, etwa: “Man, bist Du blöd, wie konnte Dir so etwas passieren?” Noch schlimmer, werten Sie sich vielleicht sogar ab: “Du bist einfach nicht gut genug, Du schaffst das nie!” Nachvollziehbare und ganz menschliche und doch wenig hilfreiche Reaktionen. Viel zielführender wären Fragestellungen wie etwa: “Warum ist mir das passiert? Was war eigentlich meine positive Absicht? Was mache ich beim nächsten Mal anders? Was kann ich aus diesem Fehler für ähnliche Situationen lernen?” “Genau”, schreit jetzt eine innere Stimme in Ihnen, so sollte es vor allem in meiner Firma sein! Dort wird aber immer nur nach Schuldigen gesucht und nicht nach Lösungen. Ja, leider ist das auch nach unserer Beobachtung so, die Fehlerkultur in vielen Firmen ist deutlich verbesserungsfähig, damit Fehler viel mehr als Chance für die Zukunft verstanden werden. Meine Botschaft an Sie wäre jedoch: Fangen Sie doch bei sich selbst einfach mit einer Einstellungsänderung an, das geht nämlich sofort, Sie müssen auf niemand anderen warten!
Umdenken lernen? Gerne! Wir freuen uns auf Sie!
Gestern las ich in Vorbereitung einer Projekttelko mal wieder Befragungsergebnisse von verschiedenen Mitarbeiterbefragungen eines Dax-Konzerns, in dem ich seit Jahren ein großes Change-Projekt begleite. Es war grausam – das passt nicht, dies gefällt uns nicht, jenes wird nicht getan… Verliebt ins Jammern nenne ich das – und wer all seine Energie aufs Jammern verwendet, der hat keine mehr übrig, um sie in neue begeisternde Lösungen zu investieren. Wie kann es besser, einfacher, erfolgreicher, leichter werden – das ist doch die Frage!
Möchten Sie sich auch ins Gelingen verlieben? Super!
Vielleicht kennen Sie das ja auch – Sie würden gerne mal etwas Neues ausprobieren, einen Neuanfang wagen, nochmal etwas ganz anderes tun im Leben, aber irgendetwas hält Sie wie magisch zurück.
Dieses “Etwas” hat viele Namen: Es heißt zum Beispiel Erfahrung, die wir für das Neue nicht haben. Es heißt auch “Ungewissheit”, denn bei etwas neuem wissen wir natürlich nicht, was kommt. Es heißt auch “Verantwortung”, denn ich habe schließlich Familie und Verpflichtungen.
Das “Etwas” hat noch viele weitere Namen, Sie finden sicher sofort noch ein paar davon.
Vor inzwischen 10 Jahren rief mich eine gute Freundin in genau dieser Situation an und wir sprachen lange über einen möglichen Neuanfang in ihrem Leben. Sie brauchte Mut…
Möchten Sie die ganze Geschichte hören? Ich erzähle Ihnen diese “Heldengeschichte” gern in einem unverbindlichen Kennenlerngespräch.
Womit sind Sie gerade unzufrieden? Oh, da fällt Ihnen sofort einiges ein?! Und, wie sieht es aus – schon beschlossen, das zu ändern? Oder gar schon begonnen entsprechende Maßnahmen umzusetzen? Oder haben Sie sogar schon die entsprechenden Maßnahmen vollständig umgesetzt? Ach – nichts von alledem?
Leider erlebe ich das immer wieder, eigentlich sind meine Coachingnehmer unzufrieden, aber sie ertragen lieber die Situation, anstatt den ersten Schritt zu tun, die Situation zu verändern und zu verbessern. Natürlich ist das nicht immer leicht, aber wer außer Sie selbst soll diesen ersten Schritt tun?
Auf geht’s! Zufriedener und Erfolgreicher werden, Sie haben es selbst in der Hand – tun Sie den ersten Schritt – jetzt!
Viele weitere Impulse finden Sie auf unserer Facebookseite.
Sie möchten gerne mit uns über den ein oder anderen Impuls diskutieren? Sehr gerne! Wir freuen uns auf Sie!
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Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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