Vor ein paar Tagen führte ich ein interessantes Gespräch mit einem Freund, der deutlich jünger ist als ich. Er hat Kinder, die in die Schule gehen und sich – so seine Beschreibung – gerade in einer „anstrengenden“ Phase befänden.
„Aber weißt Du Mario“, sagte er, „ was ich noch viel schwieriger finde als den Umgang mit den Kindern?“ Na, nun war ich natürlich gespannt. „Am schwierigsten finde ich, dass man all die Regeln, die man für die Kinder aufstellt, ja auch selbst einhalten muss.“
Das Thema „Vorbild sein“ lag plötzlich auf dem Tisch. Meinem Freund war offenbar klar geworden, wie sehr er vorleben musste, was er von seinen Kindern erwartete. Das war nicht einfach, denn er fühlte sich beobachtet und hatte offenbar das Gefühl, sich selbst ständig kontrollieren und beherrschen zu müssen.
„Übrigens ist es im Job genauso“, fuhr mein Freund, der ein Team von 10 Leuten in einem großen Konzern leitet, fort. „Alles, was ich von meinen Mitarbeitenden erwarte, muss ich vorleben, ständig werde ich beobachtet, ich fühle mich, als stünde ich dauerhaft im Scheinwerferlicht. Du, Mario, das ist mir viel zu warm!“ Da mussten wir beide lachen – zum Glück.
Mein Freund hatte seinen Humor noch und das ist gut so. Ich konnte ihm ein paar Denkanstöße mitgeben, wie und wo er Auszeiten und unbeobachtete Momente finden kann. Wir entwickelten so eine Art „On/Off-Modell – auf der Bühne und dahinter“. Das gefiel meinem Freund und er nahm sich vor, dieses für sich weiterzuentwickeln.
Der Kern dieser kleinen Geschichte aber bleibt: Vater und Führungskraft, das sind zwei Rollen, in denen er eine Vorbildfunktion hat, ob er will oder nicht. Daran führt kein Weg vorbei!
Ist Ihnen bewusst, in welchen Rollen Ihres Lebens, Sie eine Vorbildfunktion haben?
Wie geht es Ihnen damit – ist es eine tolle Chance, so ein Vorbild zu sein oder ist es eher eine Last?
Wo sind Ihre Nischen, in die Sie sich zurückziehen können, wenn Sie mal eine Auszeit von Ihrer Vorbildfunktion benötigen?
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche!
#coaching
#selbstreflexion
#zufriedenheit
Manchmal reicht ein Zitat völlig aus, um einen Impuls zum Nachdenken zu geben. Deshalb möchte ich zu dem Zitat von Thomas Bach auch gar nicht viel schreiben.
Danke, lieber Thomas Bach für sicher intensive und anspruchsvolle Jahre im Amt des IOC-Präsidenten, in dem vorprogrammiert ist, dass man es nicht allen recht machen kann. Meinen Respekt auch dafür, den Weg frei zu machen für neue Impulse zur rechten Zeit. Wenn die Idee wichtiger ist als die persönlichen Privilegien oder die persönliche Karriere, dann handelt man wie Sie es gerade tun. Chapeau!
Wo, liebe Leserinnen und Leser, ist Ihre Zeit vielleicht abgelaufen und es wäre besser, den Weg frei zu machen?
Wo könnten Sie neue Ideen einbringen und die Sache, welche auch immer es ist, voranbringen und sollten sich deshalb dort engagieren?
In der neuen (22.) Ausgabe unseres NEW LEADERS CLUB PODCAST geht es diesmal um ein Dauerbrenner-Thema:
sind Führungskräfte für die Motivation ihrer Mitarbeitenden verantwortlich oder nicht? Und falls, ja: wie motiviert man denn seine (so unterschiedlichen) Mitarbeitenden?
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Anhören!
Die neue Folge findet Ihr z.B. auf Spotify, aber natürlich findet Ihr uns auch auf allen anderen Podcastportalen.
Starten wir doch diesen Beitrag mal wieder mit dem Thema Homeoffice, denn der Technologieanbieter Owl Labs hat dazu 2000 Vollzeitbeschäftigte in Deutschland befragt. Fast die Hälfte von ihnen ist nach Corona inzwischen wieder vollständig ins Büro zurückgekehrt, obwohl 64% der Befragten ein hybrides Arbeitsmodell präferieren würden. 40% von ihnen würden dabei am liebsten ihre Homeofficetage frei wählen können. Interessanterweise findet sich mit 61% der Befragten auch eine klare Mehrheit, die für einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice ist, wovon immerhin 40% der Arbeitsplätze in Deutschland betroffen wären. Dieses Mindset bleibt für Arbeitgeber nicht ohne Folgen, denn 33% der Befragten erklärten auch, dass sie sich im Falle eines Homeofficeverbotes nach einem neuen Arbeitgeber umschauen würden. 7% würden sogar sofort kündigen. Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass ein hybrides Arbeitsmodell für beide Seiten, also auch für die Arbeitgeber klare Vorteile bietet, und so bleibt zu hoffen, dass die Entwicklungen zur Zufriedenheit aller weiter voranschreiten.
Dass die Homeoffice-Nutzung in Deutschland wieder deutlich abgenommen hat, geht auch aus einer Befragung des Bayrischen Instituts für Digitale Transformation der Bayrischen Akademie der Wissenschaften hervor. Dieser Studie zu Folge arbeiten noch 48% der Beschäftigten mindestens gelegentlich von zu Hause aus. Das sind 7% weniger als vor einem Jahr. Mehrmals pro Woche arbeiten nur noch 31% im Homeoffice. Im Herbst 2022 waren es noch 41%. Die Studienautoren erklären dies mit einer gestiegenen Präsenzerwartung seitens der Arbeitgeber und gestiegenen formalistischen Regelungen. Allerdings bleibt die Zufriedenheit der Beschäftigten im Homeoffice auf einem extrem hohen Niveau: 92% der Befragten gaben an, mit der eigenen Situation im Homeoffice zufrieden zu sein.
Und auch das ifo-Institut hat eine Befragung zum Homeoffice vorgelegt, für die 9.000 Unternehmen befragt wurden. Auch hier zeigt sich ein Trend zur Rückkehr ins Büro, allerdings bieten 32% der Großunternehmen und 26% der KMU die Möglichkeit an, von zu Hause aus zu arbeiten. Der Dienstleistungssektor zeigt sich dabei mit 34% an der Spitze der Anbieter, die Industrie (16%) und der Handel (12%) liegen deutlich dahinter.
Loyalität ist für Arbeitgeber gerade in Zeiten aktueller Arbeitnehmermärkte von besonderer Wichtigkeit. In einer Forsa Umfrage unter mehr als 3000 Beschäftigten im Auftrag von Xing zeigte sich die Generation X, also Menschen im Alter von 43-58 Jahren, als besonders loyal. 69% dieser Gruppe wollen langfristig bei ihrem Arbeitgeber bleiben, mehr als jeder Zweite (55%) kann sich sogar einen Verbleib bis zur Rente vorstellen. Damit ist diese Generation die loyalste Arbeitnehmergruppe in Deutschland, gefolgt von den Babyboomern (44%) und der Generation Y (33%). Kommt in der Generation X doch mal der Wunsch eines Arbeitgeberwechsels auf, dann finden wir dafür der Studie zu Folge die altbekannten Gründe: ein höheres Gehalt (44%), zu viel Stress (33%), Unzufriedenheit mit dem direkten Vorgesetzten (33%), oder fehlende Aufstiegschancen (25%).
Der regelmäßige Gehaltvergleich der online Bewertungsplattform kununu ist natürlich immer einen Blick wert, zumal ihm sehr viele Gehaltsangaben (835000) und Bewertungen (280000) zu Grunde liegen. Die Grafik zeigt, dass im deutschen Bankensektor am besten verdient wird, doch die größte Zufriedenheit herrscht im Bereich der HR-Manager (65,8%), im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (65,5%) sowie im Energiesektor und im Bereich Beratung und Consulting (je 64%). Ein möglichst hohes Gehalt ist also nicht automatisch auch eine Garantie für eine hohe Zufriedenheit der Beschäftigten. Zufriedenheit – und das wissen wir nun schon sehr lange – entsteht eben auch durch zahlreiche andere Faktoren, nicht nur durch das Gehalt. Ein Blick auf die nachfolgende Grafik lohnt aber auf jeden Fall, suchen Sie sich einfach ihre Branche aus:
Die Bedeutung des Gehalts kommt auch in einer im Auftrag des Businessnetzwerkes Xing durchgeführten Befragung zum Ausdruck. Rund 90% der mehr als 1.000 Befragten zwischen 18 und 65 Jahren gaben an, dass das Gehalt für sie der wichtigste Faktor im Job ist. Doch Vorsicht möchte ich anfügen, wir wissen aus so vielen Studien, dass Gehalt „nur“ ein Hygienefaktor ist und langfristig für die Zufriedenheit oder gar die Motivation im Job nicht ausreicht. So folgen denn auch in dieser Studie gleich die „üblichen Verdächtigen“ mit ähnlich hohen Prozentwerten: Für 88% ist ein gutes Verhältnis zum Team wichtig, für 81% ein passender Führungsstil, für 76% ein attraktiver Arbeitsplatzstandort und für 72% flexible Arbeitszeiten. Wie schon so oft, kann ich auch diesmal nur zusammenfassen: Ein gutes Gehalt ist ohne Frage wichtig, insb. zum Einstieg, allein reicht es aber für dauerhafte Motivation und Zufriedenheit bei weitem nicht aus.
Der Fachkräftemangel ist kein rein deutsches Problem, aber Deutschland ist einer Studie des Beratungsunternehmens ManpowerGroup zu Folge am zweistärksten davon betroffen. 82% der befragten deutschen Unternehmen gaben, dass sie aktuell Probleme hätten, Fachkräfte zu finden. Damit liegt Deutschland sieben Prozentpunkte über dem globalen Durchschnitt und gemeinsam mit Griechenland und Israel direkt hinter Spitzenreiter Japan. Schaut man auf die Branchen, so sind besonders die Bereiche der Informationstechnologie, der Finanzen und der Immobiliensektor betroffen. Viele Unternehmen zeigen der Studie zu Folge wenig Reaktionen auf den aktuellen Arbeitskräftemangel, dabei gäbe es zahlreiche Stellhebel wie etwa Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten oder -orte oder auch eine höhere Entlohnung.
Wie sieht es eigentlich mit den „Best Agern“, also Arbeitskräften über 50 Jahren aus – Leitungsträger oder nicht? Da gehen die Meinungen offenbar weit auseinander, wie aus einer Studie der Managementberatung borisgloger consulting gemeinsam mit der Wirtschaftspsychologin Erika Regnet hervorgeht. Das Selbstbild der Ü50 ist eindeutig: Sie halten sich für leistungsstark und ihre Arbeit für sehr wichtig. Fragt man hingegen ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen unter 35 Jahren so fallen die Bewertungen deutlich ab. Nur beim Faktor Zuverlässigkeit wird den älteren Kolleginnen und Kollegen noch ein kleiner Vorsprung zugebilligt. In allen anderen Bereichen werden sie zumeist sogar deutlich schlechter eingeschätzt als jüngere Kolleginnen und Kollegen. Sie gelten als eher erschöpft, risikovermeidend, weniger innovativ und unmotiviert – kein schönes Fremdbild. Fragt man allerdings Kolleginnen und Kollegen, die sich eher im gleichen Alter befinden, so fällt auch das Fremdbild deutlich positiver aus. Die Studienautoren kommen zu dem warnenden Fazit, dass aus ihrer Sicht das Potential der älteren Generation oftmals übersehen und daher auch nicht voll ausgeschöpft wird. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ja vielleicht für den ein oder anderen von Ihnen nochmals ein Hinweis, auch im eigenen Unternehmen genauer hinzuschauen, wo noch unausgeschöpfte seniore Potentiale schlummern könnten.
Ein interkulturelles Team hat viele Vorteile, wie die folgende Grafik belegt:
In einer Befragung der Königssteiner Gruppe unter rund 1.000 Beschäftigten gaben jedoch rund 75% der Befragten an, dass Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland mit Ressentiments rechnen müssten. Sogar für den eigenen Betrieb hegte ein Drittel der Befragten Zweifel daran, dass neue ausländische Kolleginnen und Kollegen besonders herzlich empfangen würden. Die Widersprüche liegen zum Teil offen auf dem Tisch, denn gleichzeitig ist mehr als die Hälfte der Befragten auch der Meinung, dass Interkulturalität ein Merkmal eines attraktiven Arbeitgebers ist und zu einem positiven Unternehmensimage beiträgt. Da wir ja auch immer wieder hören, wie dringend in Teilen des Landes ausländische Fachkräfte benötigt werden kann man zu diesem Thema zusammenfassend wohl nur sagen: Es gibt noch viel zu tun!
Wir leben im Informationszeitalter und das gepaart mit zahlreichen technischen Möglichkeiten, wie diese Informationen an den Mann bzw. an die Frau gebracht werden können. Doch ist die Vielzahl von Informationen überhaupt hilfreich? Informationen zielgruppenadäquat zu filtern und aufzubereiten war schon immer eine wichtige Führungsaufgabe und die scheint durch die Technik nicht unbedingt leichter geworden zu sein. Eine Studie des Softwareanbieters TechSmith zeigt, dass sich die Hälfte der Befragten von der täglichen Informationsflut in ihrer Produktivität negativ beeinflusst fühlt. Bei Hybrid arbeitenden Beschäftigten steigt dieser Wert sogar auf 58%. Als Hauptkritikpunkte werden dabei der Überfluss an Informationen, unklare Informationen aber auch die schiere Menge an Emails und Meetings genannt. Mehr ist halt nicht immer gleichbedeutend mit besser. Die Folgen sind erheblich, denn 67% der Befragten berichten von Missverständnissen aufgrund unklarer Kommunikation und 47% beklagen sich darüber, sich wiederholen oder Anweisungen mehrfach abklären zu müssen. Auf diese Art sind Prozessverzögerungen natürlich unausweichlich. Die Kommunikation in Zukunft klarer und besser zu gestalten und das sowohl vor Ort als auch für alle mobil Arbeitenden ist sicher einer der bedeutenden Führungsaufgaben unserer Zeit.
Am Ende dieses Blogbeitrages wie immer noch einige Blitzlichter:
Dass wir in Deutschland ein bürokratisches Land sind, ist sicher für niemanden eine Überraschung. Einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn zu Folge haben dadurch 80% aller Befragten weniger Spaß an ihrer Arbeit. 97% der Befragten empfanden den bürokratischen Aufwand als störend. Wut (55%), Ohnmacht (42%) und Verwirrung (41%) waren Gefühle, die durch die Bürokratie ausgelöst wurden. Das bleibt nicht ohne Folgen, denn 58% der Unternehmen erklärten auch, deshalb in Deutschland nicht mehr investieren zu wollen.
Wird in Lebensläufen eigentlich gerne gelogen? Offenbar schon, denn in einer Studie des Lebenslaufeditors CVapp gaben fast 75% der deutschen Männer an, im eigenen Lebenslauf schon einmal gelogen zu haben. Die meisten Lügen betrafen dabei das Gehalt und die eigenen Fähigkeiten. Nur 46% der deutschen Frauen gaben an, bezüglich ihres Lebenslaufes schon einmal unehrlich gewesen zu sein, aber ob das wohl stimmt?
Keine Betrachtungsperiode ohne eine Befragung zur Generation Z und diesmal mal wieder eine mit zum Teil überraschenden Ergebnissen. Der Kollaborationslösungsanbieter Jabra hat für seine Studie fast 4.500 Menschen befragt und dabei festgestellt, dass 93% der 18 bis 26jährigen in hybriden Arbeitsmodellen arbeitet. Anders als gemeinhin angenommen waren die Mitglieder der Genration Z sogar häufiger bereit, ihre Karriere über ihr Privatleben zu stellen, als andere Generationen. 52% der jungen Befragten zeigten sogar schon erste Burn-Out-Symptome und 47% dieser Befragten planten im nächsten Jahr einen Jobwechsel. Ich höre immer wieder, Menschen der Generation Z seien nicht leicht zu führen und man muss wohl zumindest sagen, dass das Bild dieser Generation mit fast jeder neuen Studie immer diffuser wird. Einfacher wird ihre Führung dadurch sicher nicht.
Direkte Abwerbungen von Arbeitnehmern liegen in Deutschland aktuell auf einem hohen Niveau. In einer Studie des Marktforschungsunternehmens Trendence gaben mehr als 60% der Befragten an, innerhalb des letzten Jahres mindestens einmal direkt angesprochen worden zu sein. Dies gilt sowohl für Akademikerinnen und Akademiker als auch für Fachkräfte ohne akademischen Abschluss. 42% der Befragten wurden sogar direkt durch die Geschäftsleitung des Konkurrenzunternehmens angesprochen. Voll im Trend scheinen diese Ansprachen zu liegen, denn 43% der Befragten gaben an, sich genau diese Form von Ansprache zu wünschen. Headhunter scheinen dagegen aktuell eher „out“ zu sein, nur 23% begrüßten eine Ansprache durch diese.
Mehr Homeoffice, weniger Büroflächenbedarf – einer Studie des Ifo-Instituts zu Folge sind 60% aller Büroimmobilien in Deutschland vom rückläufigen Bedarf an Büroflächen betroffen. Bis 2030 planen die Unternehmen eine Reduzierung der Büroflächen um 12% oder 11,5 Millionen Quadratmetern.
Ich würde mich freuen, wenn die vielfältigen Themen auch für Sie wieder den ein oder anderen interessante Aspekt bereithielten. Vielleicht möchten Sie ja für sich sogar ein Thema kurzfristig konkret aufgreifen und in Ihrer Organisation oder Ihrem Unternehmen vorantreiben. Ich bedanke mich auf jeden Fall für Ihr Interesse.
Der nächste Beitrag in dieser Reihe voraussichtlich im Oktober 2024.
Und zum Schluss noch ein Hinweis in eigener Sache: Die zitierten Studien wurden größtenteils veröffentlicht in den Ausgaben 04 bis 06/2024 von managerseminare.
#coaching
#führung
#veränderung
Vielleicht kennen Sie diese Geschichte, die in der Originalfassung, die ich hier deutlich gekürzt habe, von Bestsellerautor Martin Suter stammt:
Drei hochrangige Manager sitzen um einen Konferenztisch, denn heute ist ein wichtiger Tag. Zwei Bewerber präsentieren sich für die Stelle des Marketingchefs ihres Unternehmens. Die drei Manager sind edel gekleidet, dunkler Anzug, weißes Hemd, Krawatte mit Firmenlogo in dezentem Dunkelblau.
Der erste der beiden Kandidaten ist ein junger Mann knapp über dreißig, er trägt eine helle Stoffhose und ein buntes Hemd. Sein Haar ist wild, er ist voller Energie, spricht laut und klar und ist voller Tatendrang. Er hält eine mitreißende Präsentation am Flipchart, die er live zeichnet und die voller neuer Ideen ist. Er hat zahlreiche kreative Ansätze parat, zeigt neue Wege auf und vermittelt absolut überzeugend seine Vision einer erfolgreichen Kundenentwicklung für das Unternehmen. Die drei Manager sind begeistert, applaudieren mehrfach und sogar ein „Bravo-Ruf“ ist zu vernehmen.
Der zweite Bewerber ist zehn Jahre älter, er trägt einen dunklen Anzug, ein weißes Hemd und eine dunkelblaue Krawatte. Er wirkt gediegen und referiert zunächst lange und mit gedämpfter Stimme über seinen persönlichen Werdegang und die drei Topmanager erinnern sich sichtlich an ihre eigenen Lebensläufe. Er hat eine Präsentation auf Hochglanzfolien vorbereitet, die den üblichen Präsentationen des Managements zum Verwechseln ähnlich ist. Er geht alle Vertriebskanäle, die das Unternehmen bereits in Anwendung hat durch und lobt die weise und zukunftsgerichtete Aufstellung des Unternehmens. Er sei sicher, die Kunden werden bald erkennen, wie gut sie bei diesem Unternehmen aufgehoben seien. Neue Wege und Ideen brauche es nicht, weshalb er an dieser Stelle auch keine präsentieren möchte. Die drei Manager gähnen mehrfach ausgiebig und der Vorstandsvorsitzende lässt sich gar zu einem „weiter, weiter, das kennen wir schon“ hinreißen. Nach dem Auftritt des Bewerbers gehen die drei erstmal in eine ausgiebige Mittagspause, man braucht Koffein.
Am Abend kommt einer der drei Manager nach Hause und seine Frau begrüßt ihn neugierig mit den Worten: „Und, erzähl, wie war Euer Auswahlverfahren, wer ist es geworden?“
Nun, Sie liebe Leserinnen und Leser, ahnen sicher schon die Antwort, die da lautete: „Wir hatten einen perfekten Bewerber, der sowohl im persönlichen Auftreten als in der strategischen Analyse unserer Vertriebswege zu 100% zu uns, unserer Ausrichtung und unserer Denkweise passt. Besser hätte es nicht laufen können, wir sind sehr zufrieden und haben uns natürlich für den zweiten Kandidaten entschieden.“
In meiner Coachingarbeit begegnen mir immer wieder Manager, die sich beklagen zu wenig Feed-Back zu bekommen. Je höher in der Unternehmenspyramide desto weniger und ganz oben bist Du oft ganz allein. Viele wünschen sich zwar kritisches Feed-Back, bekommen es aber nicht. Ohne Feed-Back fehlt dann sehr oft eine kritische Reflektion und die Gefahr, Dinge zu einseitig zu sehen und dadurch Fehler zu machen, steigt. Manche Menschen fangen dann auch an, sich „in der Sonne zu aalen“, getreu dem Motto: „Mir widerspricht ja keiner, also muss es richtig sein.“ Das ist sehr oft leider ein allzu kurzsichtiger und gefährlicher Trugschluss.
Wollen Führungskräfte wirklich ein konstruktiv kritisches Feed-Back aus ihrem Umfeld erhalten und dazu kann man sie nur ermutigen, dann müssen sie schon bei der Auswahl ihrer Mitarbeitenden insb. im nahen Umfeld besonders sorgfältig vorgehen. Mit der Kopie meiner selbst werde ich mich wahrscheinlich gut verstehen und vielleicht sogar schnell Freundschaft schließen, aber dafür werde ich halt meist auch nur ein Echo bekommen und keine kritische Reflektion oder gar eine kontroverse Meinung, welche die Sache durchaus voranbringen könnte. Auch ist der Umgang mit kritischen Äußerungen sehr wichtig, denn wenn ihre Mitarbeitenden erstmal gelernt haben, dass solch kritische Rückmeldungen gar nicht erwünscht sind und eh nichts bewirken, dann stellen die Mitarbeitenden ihr Feed-Back auch schnell wieder ein. Wer will sich schon ständig den Ärger des Chefs bzw. der Chefin zuziehen? Wer wirklich offene und ehrliche Reflektion und Feed-Back haben möchte, der muss dafür auch die notwendige offene und positive Feed-Back-Kultur schaffen.
Ich hatte in meinem Berufsleben das Glück, einmal für einen Chef arbeiten zu dürfen, der genau das geschafft hat. Er sagte einmal zu mir: „Ich habe Sie ganz bewusst als meinen Stellvertreter eingestellt, weil Sie so ganz anders sind als ich. Mich selbst habe ich ja schon.“ Da hatte er wohl recht.
„Be a voice, not an echo.”, zu diesem Spruch hätte man sicher ganz verschiedene Impulse schreiben können, ich belasse bei diesem und schließe noch zwei Fragen für Sie an:
Wer sind ihre konstruktiv kritischen Feed-Back-Geber und wie gehen Sie mit ihnen um? Erleben diese genug Wertschätzung von Ihnen?
Für wen könnten Sie eine Stimme und nicht nur ein Echo sein?
In der neuen Ausgabe unseres NEW LEADERS CLUB PODCAST geht es diesmal um eine besonders spannende Führungsaufgabe, von der wir alle viel lernen können.
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Anhören!
Die neue Folge findet Ihr z.B. auf Spotify, aber natürlich findet Ihr uns auch auf allen anderen Podcastportalen.
#newleadersclub
#theartofnewleadership
#einfachmenschsein
Führungskräfte in Unternehmen und sonstigen Institutionen haben es nicht leicht. Sie tragen viel Verantwortung für sich, für andere Menschen und natürlich für die gewünschten Ergebnisse. Doch alleine können Sie nichts bewirken, Sie sind auf die Zuarbeit ihrer Mitarbeitenden und die Kooperation von Lieferanten, Kunden und vielen anderen Geschäftspartnern angewiesen. Da läuft natürlich nicht immer alles rund, was ich mal an ein paar typischen Äußerungen meiner Coachingklienten verdeutlichen möchte:
„Meine Filiale hat wieder einmal gar nichts begriffen, obwohl wir alles eingehend besprochen hatten. Als ich heute Morgen kam, war nichts so vorbereitet, wie es sein sollte.“
„Herr X wird es nie schaffen, dem habe ich es jetzt schon zehnmal erklärt, der lernt es nie.“
„Die da oben (gemeint sind natürlich die eigenen Chefs) haben doch gar keine Ahnung, was hier an der Basis abgeht. Die haben überhaupt kein Verständnis für mich.“
„Dieser blöde Lieferant ist aber auch niemals pünktlich und hat immer eine Ausrede, jetzt müssen wir wieder knüppeln und ich darf die Verzögerungen rechtfertigen.“
„Man eh, die hat heute wieder eine Laune, ich bin ihre schnippische Art so was von Leid!“
Noch weitere zehn Beispiele gefällig? Nein, ich denke auch, dass es reicht. Sie kennen das wahrscheinlich ja ohnehin aus dem eigenen Erleben und haben vielleicht an der ein oder anderen Stelle auch Situationen aus ihrem eigenen Leben wiedererkannt.
Natürlich habe ich Verständnis für meine Klienten, denn ich sage schon seit Jahrzehnten, dass Führungskraft zu sein, keine einfache Aufgabe ist. Sogar im Gegenteil, es ist sehr schwer und man kann es niemals allen recht machen. Alle Führungskräfte aber haben sich diese Aufgabe ausgesucht, niemand hat Sie unter Anwendung körperlicher Gewalt gezwungen, Führungskraft zu werden oder gar zu bleiben. Und damit ist klar, Sie haben all diese Herausforderungen freiwillig gewählt und diese sind in der Führung auch nicht zu vermeiden.
Es lohnt daher sicher, sich mit dem Mindset der jungen Falknerin auseinanderzusetzen. Es läuft immer anders ab als geplant! Einer (ihrer Vögel) tanzt immer aus der Reihe oder ist „schlecht drauf“. Improvisation ist täglich und vollkommen normal!
Und, wie geht die Falknerin damit um? Es inspiriert sie, sie sieht das als großen Reiz, als tägliche Herausforderung, ja gar als Garantie gegen Langeweile in ihrem Leben! Mit diesem Mindset kann sie die Dinge natürlich viel freudiger und positiver angehen, als viele Führungskräfte es können. Und bevor dieser Einwand gleich vorgetragen, Ergebnisverantwortung hat die Falknerin erst recht, denn als Selbständige lebt sie auch noch vom Erfolg ihrer Arbeit. Viele Führungskräfte bekommen jahrelang ihr Gehalt, völlig egal, ob sie erfolgreich sind oder nicht.
Und damit sind wir wieder an einer Stelle, die sich schon so oft als Kern meiner Arbeit herausgestellt hat: Es ist niemals das Ereignis als solches, sondern unsere Bewertung bzw. unser Umgang damit, der dafür sorgt, dass wir uns gut oder schlecht fühlen. Ist es ein Problem, das mich nervt, mir Energie raubt, mir die Lust nimmt, überhaupt zu Arbeit zu gehen oder ist es…, ach lesen Sie doch einfach nochmal das Zitat von Sandra Jung.
Noch ein letzter Gedanke: Nur mal ganz fiktiv angenommen, es würde immer alles gelingen, alle Mitarbeitenden arbeiten perfekt, sind voll motiviert und identifiziert, alle Lieferanten liefern pünktlich und in bester Qualität, alle Kunden sind zufrieden und so weiter. Dann braucht ihr Unternehmen bzw. ihre Institution sicher weiterhin seine Mitarbeitenden, aber Sie als Führungskraft wahrscheinlich nicht mehr, denn was sollte dann noch Ihre Aufgabe sein? Wollen Sie das wirklich?
Nun also in eine Reflexionsschleife:
Bei welchen Situationen könnte das Mindset von Sandra Jung auch für Sie hilfreich sein?
Was würde sich in Ihrem (Er-)Leben ändern, wenn Sie so denken würden, wie Falknerin der Burg Greifenstein?
Aktuell liege ich gerade in den letzten Zügen meiner Vorbereitung, denn morgen beginne ich wieder einen neuen Teamentwicklungsprozess. Mein Kunde ist das Führungsteam einer Gemeindeverwaltung angeführt von einer jungen dynamischen Bürgermeisterin.
Mehrere Personalwechsel und eine Organisationsuntersuchung, die die Aufbauorganisation verändert hat und zudem eine neue Ablauforganisation in vielen Teilbereichen empfiehlt, prägen die Ausgangslage. Da ist man als Führungsteam gefordert: Der perfekte Zeitpunkt, um sich der gemeinsamen Herausforderung des “noch besser werdens” zu stellen.
Morgen starten wir also in diesen Prozess mit mehreren Workshops, Einzelcoachings, “Hausaufgaben” und Partneraufgaben – insgesamt eine Prozess über ca. 1,5 Jahre, denn “einfach Hebel umlegen” an einem Tag funktioniert einfach nicht.
Besonders freue ich mich, dass sich mein Kunde auch für die Kombination mit der Führungskräfteausbildung “Erfolgreich führen mit Coachingkompetenz” , die jeweils am zweiten Workshoptag ihren Raum finden wird. Das passt sehr gut zusammen, denn die Teilnehmenden können in den gemeinsamen Übungen dann gleich die Themen bearbeiten, die sich im Teamwokshop ergeben haben.
Das werden also zwei spannende Tage im wunderbaren Ambiente mit Seeblick in unserem schönen Seehotel. Ich freue mich drauf!
#coaching
#führungskräfteentwicklung
#erfolgreichführenmitcoachingkompetenz
#workshop
#seminar
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Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen ziehen wird keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
Registrierung auf unserer Internetseite
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.
Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
Wir bieten den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.
Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.
Gravatar
Bei Kommentaren wird auf den Gravatar Service von Auttomatic zurückgegriffen. Gravatar gleicht Ihre Email-Adresse ab und bildet – sofern Sie dort registriert sind – Ihr Avatar-Bild neben dem Kommentar ab. Sollten Sie nicht registriert sein, wird kein Bild angezeigt. Zu beachten ist, dass alle registrierten WordPress-User automatisch auch bei Gravatar registriert sind. Details zu Gravatar: https://de.gravatar.com
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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