Fragen sind ein wichtiges Führungsinstrument, doch immer wieder hören wir, das zu wenig gefragt wird oder aber die falschen Fragen gestellt werden. Das liegt u.a. daran, dass viele Führungskräfte gar nicht wissen, welche Frageformen es alles gibt und wie sie diese zielführend einsetzen könnten. Aber natürlich ist das nur einer von vielen Gründen. Zeitmangel wird auch immer gerne angeführt.
Ein interessantes Thema? Ganz sicher glauben wir, also hör doch mal rein!
Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren sehr stark zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Somit kommt der Bindung von Arbeitskräften eine immer größere Bedeutung zu. Doch wie bindet man seine Arbeitskräfte? In einer Umfrage der Pawlik-Consultants gaben 60% der Befragten an, dass sie mit den Bindungsangeboten ihrer Arbeitgeber nicht zufrieden sind, wobei sogar jeder Dritte gar kein Angebot zur Mitarbeiterbindung erkennen konnte. Lediglich 16% fanden die Bindungsmaßnahmen genau richtig.
Das sind natürlich Zahlen, die nachdenklich machen, denn schon 39% der Befragten zeigten sich offen für einen Wechsel des Arbeitgebers oder waren gar schon dazu entschlossen.
Für Arbeitgeber dürften daher die sechs Bindungsfaktoren, die in der Studie erarbeitet wurden, von besonderem Interesse sein. Ich möchte allerdings gleich dazu anmerken, dass aus meiner Sicht in diesen sechs Punkten keine großen Überraschungen enthalten sind, sondern sich vielmehr die Faktoren wiederfinden, die seit vielen Jahren unter den Topaspekten für Mitarbeiterzufriedenheit zu finden sind und die ich in diesem Blog auch schon häufig thematisiert habe.
68% nannten Werkstolz, der vor allem aus einem eigenverantwortlichen Gestaltungsbereich entsteht, als wichtigsten Bindungsfaktor. Für zwei Drittel war Flexibilität, die die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Interessen sicherstellt, besonders wichtig. An dritter Stelle mit 58% der Nennungen liegt der Teambezug oder auch das „Wir-Gefühl“. Wertschätzung (53%), die Mission des Unternehmens (51%) und die individuelle Förderung der Mitarbeitenden (50%) sind die weiteren Aspekte, die in dieser Studie genannt wurden.
Die Studie hält also keine Überraschungen bereit, die Themen sind seit Langem bekannt. Seine Mitarbeitenden zu binden ist demnach kein Hexenwerk und wer gerade mit einer aus seiner Sicht zu hohen Fluktuation zu kämpfen hat, sollte gezielt überlegen, an welchem dieser Stellhebel er kurzfristig ansetzen kann.
Angesichts des Arbeitskräftemangels überall kommt auch dem Thema der Generation 50plus eine immer größere Bedeutung zu. Verfügen diese Mitarbeitenden doch oftmals über ausgezeichnete Fachkenntnisse und kaum ersetzbare Erfahrungen. In Sachen Weiterbildung scheint diese Generation jedoch oftmals vergessen zu werden, wie aus der Arbeitsmarktstudie „Karriere 50 plus“ hervorgeht. 64% der Befragten im Alter von 50 bis 64 Jahren würden sofort an einer Maßnahme teilnehmen, die sie fachlich weiterbildet. 67% würden etwa einen Social-Media-Workshop besuchen oder sich neue IT-Kenntnisse aneignen. Offenbar zielen aber viele Unternehmen mit ihren Angeboten explizit auf jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab, was 49% der Befragten bemängelten. 86% der Befragten fanden in logischer Konsequenz einen Arbeitgeber attraktiver, der spezielle Angebote für die Generation 50plus anbietet. Also liebe Arbeitgeber – bitte die sehr weiterbildungswillige Generation 50plus nicht vergessen.
Trotz aller Krisen – die Unternehmen handeln offenbar dennoch überwiegend im Sinne der Moral und gehen ethisch gestärkt aus der Krise hervor. In einer Studie der LRN Corporation, einem Beratungsunternehmen, gaben 87% der Befragten an, dass Ethik- und Compliance-Erwägungen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen berücksichtigt werden. 76% der Studienteilnehmer gaben außerdem an, dass sich ihr Unternehmen in der Krise eher auf Werte als auf Prozesse verlassen habe. Das sind doch mal erfreuliche Ergebnisse – weiter so!
Kein Befragungszyklus ohne Homeoffice: Die Universitäten Hohenheim und Potsdam legen gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Verhandlungsforschung e.V. eine Studie zur Qualität von Verhandlungen, die online geführt wurden, vor. Von den 400 Befragten hatten dabei nur 61% das Gefühl, die vorher definierten Verhandlungsziele auch erreicht zu haben! Als vor Corona noch in Präsenz verhandelt wurde, waren dies 71%. Als Gründe führt die Studie zum einen eine erschwerte Koordination von Arbeit und Familie im Homeoffice an. Auch das Fehlen von Tipps und Ratschlägen von Kollegen und Führungskräften wird als Grund genannt. Die Geschäftsbeziehungen leiden dieser Studie zu Folge ebenfalls unter der Arbeit im Homeoffice: 63% der Befragten schätzen die Beziehung zu ihren externen Partnern als schwächer ein. 71% erlebten eine größere Distanz zu den Verhandlungspartnern. Wird aber schon die Ausgangslage als deutlich schlechter als zuvor erlebt, dann können schlechtere Verhandlungsergebnisse natürlich auch nicht verwundern. Um ehrlich zu sein, mich überrascht das alles nicht. Menschliche Beziehungen werden nun mal „face-to-face“ intensiver erlebt als am Bildschirm und das wird sich wohl auch so schnell nicht ändern. Bleibt also die Frage, welche Verhandlungen so wichtig sind, dass man sie unbedingt im persönlichen Gespräch führen sollte? Vielleicht ist ja genau das die wichtigste Erkenntnis, die wir aus dieser Befragung mitnehmen können.
Die 4-Tage Woche liegt seit einigen Monaten und den bahnbrechenden Studienergebnissen aus Großbritannien voll im Trend. Nun legen Studienergebnisse der University of South Australia nochmals nach und bestätigen die 4-Tage-Woche als nachweislich gesund. Die Ergebnisse besagen, dass die Probanden an jedem Tag, an dem sie nicht arbeiten, mehr schlafen (4%), sich mehr bewegten (13%) und weniger Zeit im Sitzen verbrachten (5%). Dies scheinen zwar relativ kleine prozentuale Veränderungen zu sein, dennoch können bereits diese kleinen Veränderungen Stress, Burnout oder auch Depressionen vorbeugen. Die Studienautoren kommen damit auch zu einem eindeutigen Fazit und befürworten die 4-Tage-Woche.
Ein sehr interessantes Studienergebnis legt die WHU – Otto Beisheim School of Management gemeinsam mit der Trinity Business School in Dublin vor. Die Studie untersuchte das Arbeitsverhalten hinsichtlich des Umgangs mit als sehr unangenehm empfundenen Aufgaben. Viele Mitarbeitende neigen dazu, solche Aufgaben im Wechsel mit angenehmen Aufgaben zu bearbeiten, weil ihnen das als weniger belastend erscheint. Die Studie kommt nun zu genau entgegengesetzten Empfehlungen. An arbeitsintensiven Tagen macht der Wechsel keinen Sinn, weil dann der Kontrast der Aufgaben besonders deutlich hervortritt. Laut Studienergebnissen ist es sinnvoller, einmal den Eingangswiderstand – oft auch „innerer Schweinehund“ genannt – zu überwinden und dann dran zu bleiben. Menschen, die in diesem Modus arbeiteten, zeigten sich am Folgetag deutlich weniger erschöpft als die „Wechselarbeiter“. Als förderlich hat es sich auch erwiesen, wenn man bei den unangenehmen Aufgaben nicht ständig unterbrochen wurde, sondern diese ungestört abarbeiten konnte. An dieser Stelle möchte ich noch einen persönlichen Tipp geben: Erledigen Sie die unangenehmen Dinge immer gleich zu Tagesbeginn, sonst schieben Sie die Belastung durch den Tag und das hemmt meistens ihre gesamte Produktivität. Das schlechte Gefühl ist dann ein stetiger Begleiter durch den Tag. Was weg ist, ist weg.
Zum Schluss dieses Beitrags noch einige kurze Blitzlichter:
Aus einer Befragung, die die Technikerkrankenkasse gemeinsam mit dem Institut für betriebliche Gesundheitsberatung durchgeführt hat, geht hervor, dass 17,5% der Fehlzeiten in Deutschland auf psychische Belastungen zurückzuführen sind. Damit landen psychische Belastungen unter den TOP 3 Gründen für Fehlzeiten und die Studie geht davon aus, dass diese in den nächsten Jahren auch nicht weniger werden werden.
Die Corona-Pandemie hat im Bereich der Digitalisierung zu einem Weiterbildungsschub geführt. Aus dem „D21-Digital-Index“, einer Studie der Initiative 21, ist zu entnehmen, dass nur 16% dieser digitalen Weiterbildungen auch von den Arbeitgebern bezahlt wurden. Vielleicht auch deshalb nahm nur jeder vierte Berufstätige an digitalen Weiterbildungen teil. 69% der Befragten gaben an, dass sie sich neues Digitalwissen vor allem durch Ausprobieren, Internettipps oder Tipps von Freunden aneignen.
Im aktuellen HR-Monitor des Marktforschungsunternehmens trendence erwarteten mehr als die Hälfte der 5000 Befragten jährliche Gehaltsverhandlungen. Es muss jedoch nicht immer mehr Geld sein, um die Mitarbeitenden zufrieden zu stellen. Falls eine Gehaltserhöhung nicht möglich ist, wären 59% auch mit zusätzlichen Urlaubstagen zufrieden. 32% reflektierten auf zusätzliche Weiterbildungsangebote und für 29% kämen auch kostenlose Sportangebote infrage. Ich persönlich finde allerdings schon die Erwartungshaltung jährlicher Gehaltsverhandlungen sehr spannend.
Ganz aktuell noch eine Zahl, die uns alle nachdenklich machen sollte. Um 22% sind in 2023 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das teilt die Krankenkasse IKK Classic mit, die damit zu einem aktuellen Krankenstand von 7% der Beschäftigten gelangt. Im Durchschnitt war die Krankschreibungsdauer mit 26 Tagen in 2023 einen Tag länger als im Vorjahr. Ein betriebliches Gesundheitswesen, auch wenn es vielleicht nur einige Teilaspekte aufgreift, ist längst kein Luxus mehr, sondern gehört zu den elementaren Bestandteilen zeitgemäßer Mitarbeiterbindungsprogramme – schon im eigenen Interesse der Unternehmer.
Der nächste Beitrag und Podcast in dieser Reihe erscheint in meinem Blog wieder Ende September 2023.
Alle in diesem Beitrag veröffentlichten Umfrageergebnisse wurden veröffentlicht in den Ausgaben Juli und August von managerseminare.
The happiest people don’t have the best of everything, they make the best of everything.
unbekannt
Über das Glück wird viel geforscht und veröffentlicht. Die Ergebnisse sind spannend und die Glücksforschung hat sich mittlerweile als eigenständige wissenschaftliche Disziplin etabliert.
Glücklich sein zu wollen liegt in der Natur des Menschen. Doch was ist Glück?
Legt man den aktuellen World Happiness Report zugrunde, dann leben die glücklichsten Menschen in Finnland gefolgt von Dänemark und der Schweiz. Wir Deutschen folgen erst auf Platz 17 und das, obwohl wir in vielen – wenn nicht fast allen – ökonomischen Kennziffern vor diesen Ländern liegen dürften. Glück ist also offenbar nichts Ökonomisches.
Und ist Glück überhaupt für alle Menschen gleich? Internationalen Studien zufolge wird die Veranlagung zum Glücklichsein zu etwa 50 Prozent von unseren Genen bestimmt. Die Lebensumstände machen (nur!) rund 10 Prozent aus. Die restlichen 40 Prozent haben wir selbst in der Hand.
Ich weiß nicht, ob diese Zahlen genau richtig sind, aber nehmen wir das einmal an. Schon dann wird klar, ob Sie glücklich sind oder nicht, haben Sie zu einem erheblichen Teil selbst in der Hand und ich ganz persönlich glaube, dass die Zahl von 40% noch viel zu niedrig ist.
Machen Sie wirklich das Beste aus jeder Situation? Oder bevorzugen Sie vielleicht doch ab und zu den „Harder-Modus“? „Ich wäre ja joggen gegangen, aber es regnet leider.“ Menschen, die Bewegung glücklich macht, hätten wahrscheinlich zum Springseil gegriffen. Das geht auch in der Wohnung. Beliebt ist auch der Vergleichsmodus – schon mal erlebt? Sie haben sich ein neues Auto gekauft, ein total schicker VW Golf mit allem „Schnickschnack“. Da kommt doch glatt Ihr alter Schulkamerad um die Ecke und steigt aus einem neuen Mercedes Roadster. Vor zehn Sekunden waren Sie noch glücklich, jetzt sind Sie enttäuscht. Wieso hat der ein noch schöneres Auto? Vergleichen macht unglücklich – hören Sie schnellstmöglich damit auf.
Machen Sie das Beste aus Ihren Möglichkeiten?
Sie würden ja gerne, aber der Chef benachteiligt Sie ja immer? Die anderen haben viel bessere Rahmenbedingungen? Sie müssen sich ja auch noch um andere Dinge kümmern, z.B. Kinder, Eltern, etc.? Das mag sein, doch auch damit könnten Sie glücklich sein, in dem Sie die Situation annehmen und für diesen Moment das Beste aus dem machen, was gerade ist. Dann allerdings sind alle anderen raus – Sie ganz allein haben den Schlüssel Ihres Glücks in der Hand, kein Chef, kein Kind, kein Elternteil.
Nehmen Sie die Dinge an, bekennen Sie sich zu Ihrer Verantwortung für Ihr „Glücklichsein“, denn Ihren Schlüssel zum Glücklichsein haben nur Sie selbst in der Hand und niemand anderer. Warten Sie nicht darauf, dass jemand kommt und Sie glücklich macht – die meisten Menschen warten darauf vergebens.
Vielleicht müssen Sie ja noch etwas üben, den Schlüssel richtig zu benutzen!? Viel Erfolg dabei!
aus: Mario Porten, Das knallrote Cabrio, 52 Impulse zur Selbstreflexion, Norderstedt, 2021 Lust auf weitere Impulse, mit denen Sie an Ihrem Mindset arbeiten können? Weitere Infos zu meinen Büchern finden Sie hier.
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… zu gehen ist Teil jeder unternehmerischen Selbständigkeit. Aber auch im Angestelltenverhältnis stellt sich oftmals die Frage nach neuen Aufgaben, in anderen Regionen oder Branchen.
Entsprechend oft habe ich den letzten 14 Jahren dieses Thema schon mit meinen Klienten bewegt.
„Danke für die Ermutigung, jetzt fühlt es sich schon viel leichter an.“ „Danke für den Hinweis, das war nochmal ein super Tipp!“ „Gut, dass wir das so strukturiert aufgearbeitet haben, jetzt sind mir die nächsten Schritte viel klarer!“
Das sind nur drei typische Feed-Backs, die ich sehr oft bekommen habe. Gerade vor bedeutenden Entscheidungen kann es hilfreich sein, nicht alles mit sich selbst auszumachen, sondern sich die ein oder andere Sparringseinheit mit einem externen Partner zu gönnen, der neue Blickwinkel öffnet, die Fragen ausspricht, die man selbst vielleicht gerne verdrängt oder Hilfen anbietet, wie die nächsten Schritte konkret aussehen könnten.
Oft fühlen sich die schwierigen Entscheidungen schnell viel klarer und leichter an, ins Handeln zu kommen und die richtigen Entscheidungen zu treffen, ist häufig plötzlich viel einfacher.
Die Erfahrung zeigt auch, dass dafür oft ein bis zwei Coachingsitzungen völlig ausreichend sind, also weder immense Zeit- noch Finanzaufwendungen erforderlich sind.
Vielleicht probieren Sie es einfach mal aus und bleiben damit nicht stehen bei „seems impossible“, sondern kommen zu „done“!
Macht motiviert, Macht schafft Gestaltungsmöglichkeiten, doch Macht ist als Begriff oft negativ besetzt. Warum es wichtig ist Macht zu haben und wie man sie richtig ausüben und einsetzen kann, um Menschen zu motivieren, die Dinge voranzubringen und gemeinsam erfolgreich zu sein, darüber habe ich mal wieder mit Kristin gesprochen.
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Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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