Manche Zitate brauchen nicht viele Worte – vielleicht gar keine – um bei uns einen Impuls zum Innehalten und zur Selbstreflexion auszulösen.
So ging es mir, als ich diesen Satz des preisgekrönten Wildlife-Fotografen in seinem faszinierenden Bildband “Creation” las. Ich hoffe, es geht Ihnen auch so, denn dass unser Planet Veränderung dringend nötig hat, war selten so offenkundig wie heute. Und dies gilt sicher nicht nur in ökologischer Hinsicht…
Wo haben Sie Macht, die Zukunft unseres Planeten mitzugestelten?
Welchen Beitrag können Sie für eine bessere Zukunft unseres Planeten erbringen?
Womit wollen Sie vielleicht aufhören oder anfangen, weil es für eine bessere Zukunft unserer Erde hilfreich wäre? Bedenken Sie – viele kleine und kleinste Beiträge addieren sich auch!
#zukunft
#changetheworld
#selbstreflexion
Immer wieder begegnen mir in meiner Arbeit Klienten, die im Laufe ihres Lebens auch schon mit Psychotherapeuten zusammengearbeitet haben. Viele dieser Klienten kannten dann auch schon einige Methoden, die wir im Coaching angewandt haben. Oft höre ich von ihnen Aussagen, der Unterschied sei, dass ich als Coach mit meinen Klienten viel mehr nach vorne in die Zukunft schaue.
„Natürlich tue ich das“, sage ich dann oft, „in der Vergangenheit können Sie ja kaum leben, die ist nämlich bereits vorbei“. Coaching versucht ja immer die Zukunft des Klienten zu einem Besseren zu gestalten oder um präziser zu sein, ihn zu befähigen, seine Zukunft positiver zu gestalten. Dafür schauen wir kurz zurück, denn die Vergangenheit liefert oftmals Erklärungen und hilft zu verstehen, warum etwas ist, wie es ist. Dort lange zu verbleiben, ist jedoch wenig hilfreich.
„Und wie kann ich es besser machen?“, werde ich dann oft gefragt und gebe immer wieder die gleiche Antwort. Ich weiss natürlich nicht, wie mein Klient sein Leben besser gestalten kann, wie vermessen wäre es, wenn ich so tun würde, als könnte ich das Leben anderer Menschen gestalten? Was ich tun kann, ist Möglichkeiten anzubieten, aus denen mein Klient auswählen und die mein Klient ausprobieren kann. Was ihm guttut, kann er beibehalten, was ihm nicht guttut, kann er wieder gegen eine andere Alternative austauschen. Dr. Gunther Schmidt hat das in einem seiner Bücher mal den „Realitätenkellner“ genannt, ein Begriff, der mir sehr gut gefällt. Für mich habe ich inzwischen eher den Sparringspartner im Sprachgebrauch etabliert. Es ist ein Austausch von Ideen, ein kritisches Hinterfragen und ein neugieriges: „Na, wie gut hat es funktioniert?“.
Coach zu sein bedeutet ja gerade, keine Lösungen für die Probleme anderer zu haben. Geht es Ihnen nicht auch so? Wenn ein anderer Ihnen sagt, was Sie tun sollen und wie Sie es tun sollen, dann ist die kritische Schwelle, die es zur Umsetzung zu überwinden gilt, viel höher. Wenn Sie selbst entschieden haben, was und wie Sie es tun wollen, dann legen Sie viel kraftvoller und zielstrebiger los.
Und so finde ich es wunderbar als Coach meine Klientinnen und Klienten zu neuen Gedanken, zu kreativen Ideen, zu anderen Lösungen und neuen Sichtweisen zu inspirieren. Und das reicht dann auch.
#zufriedenheit
#coaching
#wegbegleiter2024
So wertvoll unsere Erfahrungen auch sind, selten waren sie so wenig auf die Zukunft übertragbar wie zur Zeit. Leider erlebe ich immer noch viele Menschen, die – natürlich in bester Absicht – im Modus “mehr vom gleichen” bzw. “viel hilft viel” versuchen, ihre aktuellen Herausforderungen zu bewältigen und damit leider oft im Überlastungs- bzw. Erschöpfungsmodus enden. Ich versuche dann immer, ihren Blick für einen der hilfreichsten Blickwinkel im Coaching zu öffnen:
“Wenn etwas nicht (mehr) funktioniert, versuche etwas anderes!”
Erst vor ein paar Tagen (10.01.2022) habe ich in meinem Blog einen Blick auf eine Studie zum Thema Depressionen geworfen. Rund 40% der Befragten in dieser Studie hatten schon einmal eine diagnostizierte Depression oder nahmen an, sie seien an einer Depression erkrankt, ohne dass sie diese von einem Arzt diagnostizieren ließen. Nun legt eine Befragung im Auftrag der Dekra den Schluss nahe, dass gerade psychische Erkrankungen von den Arbeitgebern oft ignoriert werden. Von den 1.014 befragten Beschäftigten gaben nämlich nur 31% an, dass es in ihrem Unternehmen eine psychische Gefährdungsbeurteilung gibt. Kein Wunder also, dass die Studienautoren an die Unternehmen appellieren, dieses Thema ernst zu nehmen. Seit Jahren nehmen in allen Veröffentlichungen der großen Krankenkassen die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen kontinuierlich zu und sind vielfach bereits zur Hauptursache für Krankschreibungen geworden. Im Jahr 2020 wurde mit 265 Fehltagen aufgrund psychischer Erkrankungen pro 100 Beschäftigten ein neuer Höchstwert erreicht. Kaum verwunderlich angesichts der vielfältigen Herausforderungen, vor denen Menschen durch Corona plötzlich standen. Bei solchen Zahlen sollten die Unternehmen auch ein signifikantes Eigeninteresse haben, sich diesem Thema intensiver anzunehmen. 65% der Befragten hatten übrigens den Eindruck, dass sich ihr Arbeitgeber aktiv um das Wohlbefinden und die Gesundheit seiner Mitarbeitenden kümmert – insgesamt scheinen die Arbeitgeber also bereits auf einem guten Weg.
Dass gerade das Thema psychischer Erkrankungen noch Nachholpotential bei den Unternehmen hat, könnte auch mit dem Führungsverhalten der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun haben. Das jedenfalls legt eine Befragung der Fa. Softgarden, Anbieter einer Recruitingsoftware, nahe, in der 3.500 Bewerberinnen und Bewerber sowie 250 HR-Verantwortliche zu den künftigen Herausforderungen im Führungsalltag befragt wurden. Gleichzeitig sollten die Studienteilnehmer auch einschätzen, wie gut die aktuellen Führungskräfte bereits heute auf diese Herausforderungen vorbereitet sind. Während 88% der Befragten es für wichtig hielten, auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten, glaubten nur 39%, dass die Führungskräfte dafür aktuell bereits die notwendigen Fähigkeiten haben. Eine größere Diskrepanz in den Einschätzungen ergab sich in keinem anderen Punkt!
Auffällig auch die Diskrepanz beim Thema Führung auf Distanz. Hier glaubten 80% der Befragten, dass dieses Thema künftig eine wichtige Führungsherausforderung ist. Nur 41% glaubten, dass die Führungskräfte dafür bereits heute gut aufgestellt seien. Hier muss man sicher die Entwicklung der letzten zwei Jahre berücksichtigen, in denen das Thema für viele Führungskräfte neu hinzugekommen ist. Die Diskrepanzen in diesem Bereich verwundern also nicht.
Angesichts der weiteren Differenzen, etwa bei den Themen „Mitarbeitende motivieren“ oder „Zusammenarbeit organisieren“, überrascht es nicht, dass etwa die Hälfte der Befragungsteilnehmer auch dafür plädierte, „ungeeignete“ Führungskräfte zu entlassen bzw. zu ersetzen. Aber selbst wenn Unternehmen dies wollten, dürften sie in ein Dilemma laufen, denn ich habe schon mehrfach auf Studien verwiesen, dass gar nicht genug Führungskräfte nachwachsen. Verantwortung in Form von Führung wird von vielen jungen Menschen heute gar nicht mehr angestrebt, also woher sollen neue Führungskräfte kommen? Vielleicht ist daher der zweite Lösungsansatz, der in dieser Befragung herausgearbeitet wurde, vielversprechender: Immerhin jeder dritte Bewerber und jeder vierte HR-Verantwortliche sprach sich dafür aus, Führungskräfte zu reduzieren und stärker auf Selbstorganisation der Teams zu setzen. Ein „Allheilmittel“ wird auch das in meinen Augen allerdings nicht sein.
Mit einer weiteren wichtigen Führungsaufgabe, nämlich dem Feedback, haben sich Forscherinnen in zwei weiteren Experimenten mit insgesamt 250 Teilnehmenden befasst. Einigkeit herrscht sicher schnell darin, dass Feedback eine wichtige Voraussetzung für die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden ist. Es ist umso nützlicher, je ehrlicher und qualifizierter es gegeben wird. Vermuten könnte man eigentlich, dass sich bei einer solchen Untersuchung keine geschlechtsspezifischen Unterschiede feststellen lassen, also Männer und Frauen gleichermaßen ein qualifiziertes Feedback erhalten. Doch die Studie kommt zu anderen Ergebnissen. Frauen erhalten ganz offenbar ein weniger akkurates Feedback als Männer und außerdem eines, das deutlich ins Positive verzerrt ist. Im Experiment wurde Frauen gegenüber deutliche Kritik vermieden und die den Probandinnen kommunizierte Bewertung wich um eine volle Note nach oben ab. Damit wurden Frauen viel stärker in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt als Männer, denn wie soll jemand sein Verhalten ändern, wenn ihm die Notwendigkeit dazu gar nicht vermittelt wird? Im Ergebnis kommen die beiden Forscherinnen dazu, dass Frauen in ihren Möglichkeiten, die eigenen Leistungen aufgrund des erhaltenen Feedbacks adäquat einzuschätzen, deutlich eingeschränkt sind. Wenig verwunderlich appellieren sie daher an die Führungskräfte, Feedback möglichst wahrheitsgemäß zu geben und nicht zu verweichlichen – und dies bitte egal, ob gegenüber Männern oder Frauen. Ich fände es an dieser Stelle sehr interessant, in die Ursachenforschung einzusteigen. Warum wird Männern gegenüber Feedback, insbesondere kritisches Feedback, ehrlicher und offener gegeben als Frauen gegenüber? Die Studie sagt dazu nichts aus und spekulieren möchte ich wie immer nicht.
Ein qualitativ wertvolles Feedback zu bekommen und sich beruflich weiterentwickeln zu können – wie wichtig ist das in der heutigen Zeit überhaupt noch? Verstärkt lesen wir doch immer wieder, dass gerade viele junge Menschen, den Fokus nicht mehr primär auf den beruflichen Erfolg richten und Karriere zu machen, nicht mehr das Wichtigste ist.
Das Rheingold Institut, ein Anbieter für tiefenpsychologische Marktforschung, hat in einer online-Befragung 1.000 Deutsche ab 18 Jahren zu ihren Lebenszielen befragt. 25% der Teilnehmer rankten „sich beruflich verwirklichen, erfolgreich sein und sich stetig weiterentwickeln“ mit 1, also als sehr wichtiges Lebensziel (Skala von 1 bis 4). Weitere 27% vergaben eine 2 und 29% eine 3. Nun überlasse ich die Bewertung Ihnen: Nur 25% vergaben eine 1? Empfinden Sie das als wenig oder ist es weit mehr, als Sie erwartet hätten? Unter den 9 Themen, die in der Befragung gerankt werden sollten, wurden jedenfalls nur zwei Themen häufiger mit einer 1 gerankt: „Zurücklehnen und das Leben genießen“ rankten 34% der Teilnehmenden mit 1 und „eine Familie gründen und sich um diese kümmern“ rankten 32% als sehr wichtiges Lebensziel. Ich für mich komme jedenfalls zu folgendem Fazit: Als unwichtig kann man die berufliche Entwicklung für die allermeisten Menschen auf keinen Fall einstufen.
Ein interessantes Nebenergebnis dieser Umfrage ist , wie zufrieden die Menschen eigentlich mit ihrer aktuellen Lebensphase sind. In der öffentlichen Berichterstattung dominieren nach meiner Wahrnehmung deutlich die Stimmen der Unzufriedenen, die sich mit den aktuellen Gegebenheiten und Einschränkungen schwertun. Die Befragungsergebnisse sind sehr geteilt: 30% empfinden das Leben aktuell als schwierig und herausfordernd, während 31% gerade ihren Lebensstandard genießen und froh sind, „einen Gang runterschalten“ zu können. Wie so oft sehen wir, dass die öffentliche Wahrnehmung, die die Medien vermitteln, keinesfalls die ganze Wahrheit ist. Ihre persönliche Bewertung der aktuellen Situation können Sie ohnehin nur selbst vornehmen.
Ein ganz anderes Befragungsthema begegnete mir auch in den letzten Tagen und wenn man wie ich mit Star Wars aufgewachsen ist, dann hat man von der „dunklen Seite der Macht“ ja sofort eine gewisse Vorstellung. Konkret setzte sich die Forschung mit dem Thema auseinander, inwieweit die Persönlichkeitseigenschaften Narzissmus, Machiavellismus und Psychopathie bei Führungskräften ausgeprägt sind. Diese drei Eigenschaften werden gern als die „Dunkle Triade“ bezeichnet. Wenig überraschend sind diese drei Persönlichkeitsmerkmale bei Führungskräften häufiger anzutreffen als bei Mitarbeitenden ohne Führungsaufgaben. Aber gibt es auch eine Korrelation zwischen Hierarchie und Ausprägung, also sind diese Persönlichkeitseigenschaften im TOP-Management tatsächlich häufiger und stärker ausgeprägt? Was meinen Sie? Darüber spekuliert haben wir doch sicher alle schon einmal, weil fast jeder den ein oder anderen kennt, auf den das eine oder andere Persönlichkeitsmerkmal zutrifft. Tatsächlich stellten die Forscher eine positive Korrelation fest:
Je höher die Führungsebene, desto stärker und häufiger ausgeprägt waren die Persönlichkeitseigenschaften Narzissmus, Machiavellismus und Psychopathie.
Bei der Suche nach Erklärungen konnte gezeigt werden, dass solche Menschen oft sehr charismatisch sind. Sie sind auch gut darin, die Gedanken ihrer Mitmenschen zu verstehen und diese entsprechend zu lenken. Sie haben außerdem eine große Motivation an die Spitze zu gelangen, Macht auszuüben und bewundert zu werden. Alles Eigenschaften, die für Karrieren in Unternehmen durchaus hilfreich sind.
Die Befragungsergebnisse sind brisant, denn dieser Typus Mensch kann auch großen Schaden anrichten. Umso wichtiger ist es gerade auf den oberen Hierarchieebenen sich regelmäßig selbst zu reflektieren und sich mit „Sparringspartnern“ zu umgeben, die den Spiegel vorhalten und helfen, sich selbst, die Unternehmen und die Mitarbeitenden vor möglichen negativen Auswirkungen dieser Persönlichkeitseigenschaften zu schützen.
Zum Schluss dieses aktuellen Überblicks noch drei kurze Blitzlichter, ohne dass ich die Ergebnisse vertiefen möchte:
In einer Befragung der IU Internationale Hochschule unter 3.500 Menschen zwischen 26 und 55 Jahren sahen 65% der Befragten regelmäßige Weiterbildung als wichtig an. Nur 48% waren allerdings an einer privaten Weiterbildung mit beruflichem Fokus interessiert. Das liegt möglicherweise auch daran, dass sie gar nicht wissen, worin sie sich weiterbilden sollen. 29% waren nämlich unsicher und 27% wussten überhaupt nicht, welche Qualifikationen von ihnen verlangt werden. Auch die Kosten spielen eine Rolle, denn 35% war eine private Weiterbildung schlicht zu teuer.
Das Umweltbewusstsein der Unternehmen wird offenbar immer wichtiger. In einer Befragung der HR-Beratung Königssteiner Gruppe gaben 60% der Befragten an, dass ihnen das Umweltbewusstsein des Arbeitgebers wichtig sei.
Als letztes noch ein Blick in Richtung Homeoffice, dem aktuellen Dauerthema. Viele Beschäftigte haben das Homeoffice schätzen gelernt, so ermittelte die Uni Konstanz. In ihrer Studie, für die in regelmäßigen Abständen immer wieder über 700 Beschäftigte befragt wurden, möchten Arbeitnehmende seit Frühjahr 2020 durchschnittlich 2,9 Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten. Auffällig: Besonders Jüngere präferieren das Homeoffice und würden dafür sogar Gehaltseinbußen akzeptieren.
Viele spannende Themen, die uns aktuell begleiten. Auch in meiner Arbeit mit Führungskräften sind die Themen vielfältig und herausfordernd. Keine Frage, die aktuelle Zeit ist spannend und wird es bleiben. Also, bis zum nächsten Mal und sollten Sie ein Thema mit mir vertiefen wollen, dann freue ich mich darüber natürlich.
Das Jahr 2021 geht seinem Ende zu. Dies ist die Zeit, in der ich meine Klienten gerne einlade, einen Moment innezuhalten. Die “beschauliche Vorweihnachtszeit” gibt es ja nicht mehr, längst sind die Wochen vor Weihnachten für die meisten Menschen mit Terminen vollgestopft, die Hektik regiert. Gerade deshalb lade ich meine Klienten ein, jetzt innezuhalten.
Das wozu ich einlade, könnte man auch an jedem anderen Tag im Jahr tun und dennoch hat es sich bewährt, den bevorstehenden Jahreswechsel zu nutzen. Ich lade ein, zurück- und vorauszuschauen. Wenn diese beiden Blicke in zwei unterschiedliche Richtungen wirklich etwas bewirken sollen, dann geht das nicht in der Hektik des Alltages – es braucht die Muße der kleinen Auszeit. Vor Weihnachten kommen solche Termine fast nie zu Stande, das weiß ich natürlich, aber die Einladung dazu sende ich dennoch. Meistens sind es nämlich die Tage zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel, die sich zumindest in vielen Berufen ein wenig zum innehalten anbieten und “etwas langsamer ablaufen”. Jetzt ist Zeit für mich, jetzt kann ich zurück- und vorausschauen – also muss die Einladung dafür schon vorher vorhanden sein.
Inspirational quote background
Manche meiner Klienten nehmen dann tatsächlich einen Coachingtermin bei mir wahr, um mit mir gemeinsam zu arbeiten. Andere kennen inzwischen das Procedere und können sich auch ohne mich gut selbst coachen. Das ist mir immer ein Anliegen in meiner Arbeit: Ich möchte meinen Klienten soweit bringen, dass sie sich auch selbst coachen können – sie sollen unabhängig sein von mir. Bei vielen ist mir das bereits gelungen, ohne dass wir gar nicht mehr zusammenarbeiten – manche Themen lassen sich dann doch mit einem externen Coach noch besser bearbeiten und genau so soll es sein. Noch besser.
Ich möchte auch Sie einladen innezuhalten, gerade in dieser aktuell so schwierigen Zeit, in der so viele verschiedene Themen und Meinungen zusammenkommen. Ich erwarte nicht, dass Sie jetzt sagen: “Super, den rufe ich sofort an!” Das wäre vollkommen vermessen und darum geht es mir auch gar nicht. Ich stelle immer wieder fest, wie zufrieden meine Klienten sind und wie viel kraftvoller sie nach einem Rück- und Ausblick in das neue Jahr starten. Das wünsche ich mir auch für Sie!
Für die folgende Selbstcoachingübung brauchen Sie einen Stift und einen Block. Hier sind ein paar Fragen, die Sie sich selbst stellen können:
Vorab: Suchen Sie sich eine entspannte Situation, etwas Ruhe und Zeit. Stellen Sie sich vor, Sie steigen in Höhe, vielleicht auf einen Hügel, auf einen Turm oder was immer Ihnen vorschwebt. Steigen Sie so hoch, dass Sie sich in Gedanken gut sehen können, wenn Sie von oben auf Ihren Alltag schauen.
Was hat im letzten Jahr besonders gut funktioniert – beruflich und privat?
Was hat Sie besonders zufrieden gemacht?
Was waren Ihre drei größten Erfolge?
Was möchten Sie deshalb unbedingt auch in Zukunft genauso weitermachen wie bisher?
Was hat Sie im letzten Jahr besonders gestresst?
Was ist so richtig schief gegangen?
Was war der größte Energieräuber im Jahr 2021?
Nehmen Sie sich eine Skala von 1 bis 10 (1=ein ganz klein wenig und 10=perfekt) und tragen Sie nun die Gesamtbewertung, die sich aus Ihren Antworten auf die vorstehenden Fragen ergibt, auf dieser Skala ein. Wie zufrieden sind Sie aktuell mit Ihrer Situation?
Nun stellen Sie sich vor, dass Sie sich in Ihrer Position um 180 Grad drehen – jetzt schauen Sie in die Zukunft und zwar ganz konkret in das Jahr 2022!
Was – ganz konkret – werden Sie anders machen, um noch zufriedener zu werden?
Wenn ich Ihren besten Freund/Ihre beste Freundin fragen würde, welchen Rat für noch mehr Zufriedenheit würde er/sie Ihnen geben?
Was möchten Sie sich in 2022 gönnen, das in 2021 zu kurz gekommen ist?
Vielleicht braucht es noch konkrete Umsetzungsschritte? Kleine Schritte gehen sich besser, gerade am Beginn einer Veränderung. Wenn ja, dann definieren Sie diese jetzt. Und – terminieren Sie sie!
Wagen Sie eine Prognose: Wenn Sie alles umsetzen, was Sie sich vorgenommen haben: Wie wird sich die Zufriedenheit auf Ihrer Skala verändern? Tragen Sie Ihr Zufriedenheitsziel mit einer anderen Farbe auf der Skala ein.
Jetzt können Sie wieder aus der Höhe hinabsteigen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Schritte zu mehr Zufriedenheit und damit auch zu mehr Erfolg in 2022!
Wenn Sie jetzt trotz allem noch das Gefühl haben, das ein oder andere ist noch offen und könnte vielleicht mit einem Coach noch besser bearbeitet werden, dann freue ich mich natürlich sehr, wenn Sie Lust haben, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Ein schöne Weihnachtszeit und alles Gute für 2022!
In der Sommerzeit fallen auch die Veröffentlichungen von aktuellen Umfragen etwas knapper aus, so dass es in diesem Monat weniger zu berichten gibt. So hoffe ich, dass auch Sie alle Gelegenheit hatten, die sonnige Jahreszeit zu nutzen und viel Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Falls das nicht der Fall war, rate ich dazu, dies baldmöglichst nachzuholen, denn das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und das Uniklinikum Hamburg Eppendorf haben in einer Studie die positive Wirkung von Zeit im Freien für unser Gehirn nachgewiesen. Verbrachten die Probanden Zeit im Freien, so profitierte davon ein Gehirnareal, das u.a. an der Handlungsplanung und der kognitiven Kontrolle beteiligt ist. Um ganz ehrlich zu sein: Das mir Zeit im Freien guttut, dafür brauchte ich eigentlich keine wissenschaftliche Studie, aber schaden tut sie ja auch nicht. Also: So oft wie möglich raus an die frische Luft!
Eines der aus meiner Sicht so überstrapazierten „Zauberworte“ unserer aktuellen Zeit ist Purpose. Als wenn eine sinnvolle und sinnstiftende Tätigkeit nicht schon immer einer der größten Arbeitsmotivatoren gewesen wäre – Studien dazu gibt es jedenfalls schon seit sehr langer Zeit. Die HR Agentur Königsteiner Gruppe legt nun eine neue Befragung von 1000 Berufstätigen vor. In dieser erklärt mehr als die Hälfte der Befragten, dass der Sinn der Arbeit einer der drei größten Anreize ist, wenn es um die Arbeitgeberwahl geht. 47% der Befragten stellen fest, dass ihr Job sie voll und ganz erfüllen sollte. Weitere 49% sagen, dass dies zumindest überwiegend der Fall sein sollte. Eine sinnstiftende Tätigkeit anzubieten, scheint damit also mehr denn je die Aufgabe der Arbeitgeber zu sein, zumal sich auch zwischen Akademikern und Nicht-Akademikern keine großen Unterschiede im Antwortverhalten ausmachen lassen. Die Corona-Krise hat offenbar auch dazu beigetragen, eine sinnhafte Tätigkeit noch mehr in den Fokus zu rücken, denn 28% der Befragten gaben an, dass ihnen dies heute noch wichtiger ist als vor Corona. Bemerkenswert ist, dass diese Verstärkung mit 41% der Befragten bei den unter 30jährigen am stärksten ausgeprägt ist. Da ich immer wieder von meinen Kunden höre, wie schwierig die Gewinnung guter Nachwuchskräfte bereits heute ist, kann man den Unternehmern nur raten, auf die Frage nach dem Sinn der Arbeit in ihren Unternehmen eine möglichst überzeugende Antwort zu haben und diese auch offensiv zu vermitteln. Ohne Sinnstiftung scheint eine Rekrutierung guter Nachwuchskräfte aktuell nur schwer möglich.
Immer wieder gern werden auch die Zukunftskompetenzen hinterfragt. Dieses Mal ist es das berufliche Netzwerk Xing, welches in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Marketagent eine entsprechende Befragung mit 1000 Teilnehmern durchgeführt hat. 82% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten die Bereitschaft Neues zu lernen in ihrem Berufsleben künftig für sehr oder zumindest eher wichtig. Auch hier ist die Deutlichkeit des Ergebnisses möglicher Weise durch Corona beeinflusst worden, denn die Krise hat uns ja nahezu allen gezeigt, wie schnell die Notwendigkeit sich mit Neuem zu befassen, akut werden kann. Als weitere wichtige Zukunftskompetenzen wurden genannt:
Kommunikationsfähigkeit 82% (halten sie für sehr oder eher wichtig) Leistungsbereitschaft 72% (dto.)
Die Befragung kommt auch zu dem sehr erfreulichen Ergebnis, dass nur 10% der Befragten keine Weiterbildungsbereitschaft zeigten. Das Gros der Beschäftigten ist also gewillt, sich den Herausforderungen aktiv zu stellen. Bei der Wahl der Trainingsform ergeben sich zwischen online und Präsenztrainings relativ ausgewogene Ergebnisse. Und schließlich bleibt noch die Frage, wer die Weiterbildung denn finanzieren sollte. 51% der Befragten waren nicht bereit, ihre Weiterbildung auch selbst zu finanzieren. Auch hier ist die Altersverteilung auffällig, denn die Jüngeren zeigten viel mehr Bereitschaft, sich an den Kosten zu beteiligen. In der Gruppe der 50-59jährigen waren hingegen nur noch 10% dazu bereit, ihre Weiterbildung auch selbst zu finanzieren. Wenn wir vielleicht alle bad bis 70 oder noch länger arbeiten müssen, kann man eigentlich nur dazu raten, diese Haltung doch noch einmal zu überdenken.
Welche persönlichen Eigenschaften einen beruflichen Erfolg fördern, ist häufig Gegenstand von Forschung, schließlich ist das ja auch eine spannende Frage. Die Universitäten Bern und Gent haben nun die andere Richtung untersucht, nämlich welchen Einfluss beruflicher Erfolg auf die Persönlichkeit hat. Wie ich finde, ist auch das eine ausgesprochen spannende Frage!
Über einen Zeitraum von 8 Jahren wurden dabei 4700 repräsentativ ausgewählte Berufstätige dreimal zu ihrem beruflichen Erfolg befragt. Gleichzeitig wurden die Ausprägungen der Persönlichkeitsmerkmale emotionale Stabilität, Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Verträglichkeit und Gewissenhaftigkeit erhoben.
Die Psychologen konnten dabei einige signifikante Zusammenhänge feststellen. So sind erfolgreiche Menschen emotional stabiler und offener für Erfahrungen. Gleichzeitig sind sie auch weniger extravertiert. Man kann also sagen, dass erfolgreiche Menschen mehr Entspanntheit zeigten und besser mit Stress umgehen konnten bzw. sich weniger Sorgen machten. Die Forscher stellten außerdem fest, dass Erfolgreiche mit der Zeit offener im Denken und aktiver in ihrer Vorstellungskraft waren. Etwas schade ist, dass die Studie nicht nach den Gründen gesucht hat und so bliebe hier nur die Spekulation, auf die ich aber verzichten möchte. Erstrebenswert erscheinen diese Ergebnisse aber allemal.
„Diesmal kein Homeoffice?“, fragen Sie vielleicht. Nein, diesmal nicht. Sicher wieder beim nächsten Mal.
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Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
Wir bieten den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.
Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.
Gravatar
Bei Kommentaren wird auf den Gravatar Service von Auttomatic zurückgegriffen. Gravatar gleicht Ihre Email-Adresse ab und bildet – sofern Sie dort registriert sind – Ihr Avatar-Bild neben dem Kommentar ab. Sollten Sie nicht registriert sein, wird kein Bild angezeigt. Zu beachten ist, dass alle registrierten WordPress-User automatisch auch bei Gravatar registriert sind. Details zu Gravatar: https://de.gravatar.com
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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