Fast zwei Drittel der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2024 in einem Hybriden Format. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls eine Studie des Technologieunternehmens Owl Labs, dass dafür 2.000 Menschen befragte hat. Gegenüber 2023 ist dies ein anstieg um 13 Prozentpunkte. Die Anzahl der Arbeitnehmenden, die vollständig remote arbeiten, hat sich auf 6% sogar verdoppelt.
Allen anders lautenden Berichten zum Trotz, das Homeoffice scheint zumindest als Teilarbeitsplatz das Medium der Zukunft zu sein, was nicht bedeutet, dass damit für die Menschen und auch für die Unternehmen keine Herausforderungen verbunden sind.
Die relative Mehrheit der Befragten (34%) spricht sich übrigens in dieser Studie für zwei Bürotage aus, dicht gefolgt von einer Gruppe (31%), die sich drei Bürotage wünscht.
Teamaspekte, die besser an einem gemeinsamen Arbeitsort verfolgt werden können, scheinen den Menschen also nach wie vor sehr wichtig zu sein. Ich finde, das ist auch gut so. Alle zurück ins Büro – das wird es aber wohl in absehbarer Zeit nicht mehr geben.
Zum Start in das neue Jahr 2025 drei kleine Blitzlichter zu aktuellen Umfrageergebnissen:
Blitzlicht 1: Wegfall des Homeoffice für Frauen kaum noch vorstellbar: In einer Befragung des Karrierenetzwerks Xing gaben 47% der weiblichen Befragten an, dass sie von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit erwarten, im Homeoffice arbeiten zu können. 52% der Damen gaben an, sich im Homeoffice produktiver zu fühlen.
Blitzlicht 2: Führungskräfte besser als ihr Ruf: In einer Studie des Marktforschungsunternehmens Bilendi im Auftrag der Königssteiner Gruppe zeigten sich 69% der Befragten zufrieden mit ihren aktuellen Führungskräften. 52% pflegten sogar ein freundschaftliches Verhältnis zu ihren Vorgesetzten. Besonders schätzten Mitarbeitende eine solide Vertrauensbasis sowie regemäßige Kommunikation. 59% gaben an, dass ihre Führungskräfte ihnen viele Freiräume ließen, was ebenfalls positive Wirkung hat.
Blitzlicht 3: Weiterbildung auf hohem Niveau: Dem „Nationalen Bildungsbericht“, der alle zwei Jahre erstellt wird, zufolge, bilden sich 83% der 18 bis 69-jährigen weiter. Die größte Gruppe (70%) gab dabei an, informell zu lernen, sich also selbst organisiert und in unterschiedlichster Form weiterzubilden. 55% gaben an, sich mittels meist berufsbegleitend stattfindender Kurse, Seminare oder Lehrgänge fortzubilden.
In diesem Monat liegen nur wenige interessante Umfrageergebnisse vor, so dass dieser Beitrag kurz ausfällt. Das Thema Homeoffice steht dabei erneut im Zentrum.
Eine Studie der IU Internationale Hochschule mit 1.030 Mitwirkenden zeigt, dass sich die Einstellung zum Arbeiten im Homeoffice durch die Pandemie der letzten Jahre deutlich verbessert hat. Immerhin 28% der Befragten hatten eine sehr viel positivere Einstellung zur Heimarbeit als vor der Pandemie, weitere 29% immerhin eine positivere. Die mit 38% größte Gruppe sah sich in ihrer vorhandenen Einstellung zum Homeoffice bestätigt und behielt demzufolge ihre Einstellung unverändert bei. Die Studienautoren haben mit ihrem Fazit daher sicher Recht, wenn sie sagen, Corona habe den Beweis erbracht, dass arbeiten im Homeoffice eine attraktive Alternative sei und in den meisten Fällen besser laufe als angenommen. Die Herausforderung der Führungskräfte bleibt es, vor allem die Mitarbeitenden abzuholen und mitzunehmen, die sich im Homeoffice unwohl oder einsam fühlen.
Wollen Führungskräfte diese Aufgabe erfolgreich bestehen, so scheint es wichtig, dass sie ihre vielfach immer noch bestehenden Vertrauensdefizite gegenüber ihren Mitarbeitenden abbauen. Für eine Studie von Microsoft wurden weltweit 20.000 Managerinnen und Manager befragt und 79% der Befragten sagten, es falle ihnen im Homeoffice schwer auf die Produktivität ihrer Mitarbeitenden zu vertrauen. In Deutschland fürchteten immerhin 41% der Teilenehmenden, dass die Produktivität im Unternehmen sinken könnte (weltweit 54%). Die Skepsis der Leitenden steht – nicht zum ersten Mal – in krassen Widerspruch zur Selbsteinschätzung der Mitarbeitenden, von denen 86% angaben, bei der Arbeit trotz zahlreicher virtueller Meetings, deren Anzahl im Laufe der Pandemie weltweit um 153% gestiegen ist, produktiv zu sein. Wieder einmal stehen wir daher vor der Frage, welches Menschenbild in unseren Führungsetagen vorherrscht und ob dieses noch zeitgemäß ist. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – ich glaube nicht, dass dies nach wie vor ein Erfolgsrezept für die Zukunft ist. Produktivität sollte übrigens nicht mit Wohlbefinden verwechselt werden denn die Hälfte aller Befragten gab an, sich heute einsamer zu fühlen als vor der Umstellung auf hybride Arbeitsformen. Damit schließt sich auch hier ein Kreis zur oben zitierten Umfrage der Internationalen Hochschule: Einsamkeit überwinden ist als neue Herausforderung für Führungskräfte hinzugekommen.
Zum Schluss der News des Jahres 2022 noch eine „Schockerzahl“. Schon mein ganzes eigenes Berufsleben als angestellter Manager lang frustrierten mich ineffiziente Sitzungen, Meetings und Arbeitsweisen. Immer wieder thematisiere ich mit Mandanten deswegen auch das Thema: „Was mach Sitzungen effizienter?“ (oder besser gleich ganz überflüssig!) Als Coach hat man auch immer wieder mit Fragen effizienter Arbeitsabläufe und Arbeitsweisen zu tun. Auch dieses Arbeitsfeld erscheint unerschöpflich. Die Next Work Innovation UG legt nun eine aktuelle Untersuchung vor, in deren Ergebnis eine fast schon erschreckende Zahl steht: 114 Mrd. € p.a. betragen die Kosten, die nur in deutschen Unternehmen durch ineffektive Meetings und Arbeitsunterbrechungen entstehen! Die Details lasse ich bewusst unkommentiert…
Dieser kurze Beitrag erscheint dieses Mal nicht als Podcast. Die Studien wurden wie immer alle veröffentlicht in der Ausgabe 12/2022 von managerseminare.
Zum Schluss noch einige Hinweise in eigener Sache:
Aufgrund der Weihnachtspause erscheint im Dezember wie im Vorjahr keine Ausgabe in dieser Reihe mit neuen Befragungen und Umfrageergebnissen.
Leider schaffe ich es aktuell ohnehin nicht mehr, die Frequenz meiner Podcasts, sowohl meiner Impulse zur Selbstreflexion als auch dieser Reihe aufrechtzuerhalten. Ab 2023 erscheint diese Reihe daher nur noch alle 2 Monate sowohl als geschriebener Beitrag als auch als Podcast. „News & Facts“ zur Veränderung der Arbeitswelt und Führung gibt es ab 2023 im Januar, März, Mai, Juli, September und November.
Ich wünsche weiterhin viel Freude bei der Lektüre meiner Beiträge bzw. beim Anhören meiner Podcasts. DANKE für Ihr Interesse!
In diesem Monat liegen eine ganze Reihe interessanter Studien zu verschiedenen Themen vor.
Da Apple gerade seine Beschäftigten zurück in die Firma ruft und die Diskussion um die Frage des Homeoffices damit neu befeuert, starten wir gleich mit diesem Thema. Auch in Deutschland scheint die Frage Homeoffice ja oder nein für viele Führungskräfte immer noch nicht eindeutig beantwortet zu sein. In einer Studie des Deutschen Innovationsinstituts für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (DIND), für die 2767 Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer befragt wurden, haben 51 Prozent der Befragten aus kleinen und mittelständischen Unternehmen angegeben, sie fänden es problematisch, wenn viele ihrer Mitarbeitenden im Homeoffice sind. Die größte Sorge ist offensichtlich, dass die Kreativität der Mitarbeitenden sinken könnte. 71 Prozent der befragten Führungskräfte gehen davon aus, dass im Homeoffice die Kreativität ihrer Mitarbeitenden geringer ist. Derartige Annahmen werden auch durch aktuelle Aussagen führender Hirnforscher gestützt, die davon ausgehen, dass Kreativität in erster Linie durch Präsenz und Teamarbeit vor Ort gefördert wird.
In der Studie hatten außerdem 44 Prozent der Befragten den Eindruck, dass die Produktivität ihrer Mitarbeitenden im Homeoffice abgenommen hat. Allerdings kommen die Befragten nicht zu dem Ergebnis, dass ihre Sorgen dem Homeoffice in Gänze entgegenstehen, denn 82 Prozent der befragten Führungskräfte waren gegen eine komplette Abschaffung des Homeoffice. So bleiben die Fragen, wie eine Kombination zwischen Homeoffice und Arbeiten vor Ort im Unternehmen optimal gestaltet werden kann. Hier werden bereits seit längerem Fragestellungen fester oder variabler Präsenztage, einer konkret vorgegebenen Anzahl von Tagen im Home Office oder auch in Präsenz und ähnliche Lösungsmodelle diskutiert. Eine Musterlösung scheint es hierbei nicht zu geben, vielmehr wird jedes Unternehmen für sich entscheiden müssen, welche Lösung die bestmögliche Verbindung zwischen Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen darstellt.
Die Kühne Logistics University hat in einer Studie 622 Mitarbeitende der Hamburger Hochbahn befragt und dabei herausgefunden, dass die Mehrheit gerne ins Büro zurückkommen möchte. Ein Zwang zur Rückkehr ins Büro scheint also gar nicht notwendig: Freiwilligkeit und individuelle Vereinbarungen deuten sich nach wie vor als bestmögliche Wege zur Vereinbarkeit der Interessen aller Beteiligten an. Dabei sollten die Präsenztage möglichst individuell zwischen den Mitarbeiten und ihren jeweiligen Führungskräften abgesprochen werden. Homeoffice allein scheint keinesfalls die Musterlösung für viele Mitarbeitende darzustellen, da immer mehr auch der Aspekt des sozialen Miteinanders der Kolleginnen und Kollegen vor Ort thematisiert wird. Ähnliche Erfahrungen hat auch der Sportartikelhersteller Puma gemacht. Ohne einen offiziellen Aufruf kehrten etwa 80 Prozent der Beschäftigten jeden Tag ins Büro zurück.
Ich habe in meinen Blogbeiträgen schon oft darauf hingewiesen, dass das „New Normal“ der Zusammenarbeit keineswegs schon gefunden ist, was nach einer so kurzen Zeit auch gar nicht möglich erscheint. Die Suche nach den richtigen, individuellen Lösungen bleibt Aufgabe aller Unternehmen.
Zu diesem Thema liegen noch zwei weitere Befragungen vor, die interessante Blitzlichter zu Teilaspekten darstellen. Der Technologieanbieter Sharp Business Systems hat mehr als 6000 Büroangestellte befragt und festgestellt, dass etwa die Hälfte der Befragten persönliche Besprechungen einem virtuellen Meeting vorziehen würde. Hauptgrund ist offenbar, dass die Befragten davon ausgehen, dass face to face bessere Kommunikationsmöglichkeiten bestehen, als dies in einer virtuellen Besprechung der Fall ist.
Ein weiteres interessantes Blitzlicht liefert eine Studie von Cegid, einem cloudbasierten Business-Management Lösungsanbieter. In dieser Befragung wurden 100 Führungskräfte und 400 Mitarbeitende hinsichtlich ihrer Präferenzen zu flexiblen Arbeitszeiten befragt. 42 Prozent der männlichen Studienteilnehmer, aber nur 29 Prozent der befragten Frauen, gaben an, dass flexible Arbeitszeitgestaltung für sie ein entscheidender Faktor bei der Arbeitgeberbindung ist. Dies ist zunächst ein überraschendes Ergebnis, denn gemeinhin wird Frauen unterstellt, dass für sie flexible Arbeitszeiten deutlich wichtiger seien als für ihre männlichen Kollegen. Besonders deutlich fiel der Unterschied bei den Besserverdienenden mit mehr als 5000 Euro Haushaltsnettoeinkommen aus: 52 Prozent der männlichen Befragten, aber nur 25 Prozent der Frauen, empfanden flexible Arbeitszeiten als besonders wertschätzend. Leider hat die Studie nicht nach den Gründen dieser Entwicklungen gefragt. Es darf jedoch (mit den Studienautoren übereinstimmend) angenommen werden, dass die Erfahrungen der letzten zwei Jahre dazu geführt haben, dass die Hemmschwelle nach flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitsmöglichkeiten im Homeoffice zu fragen, deutlich abgesenkt wurde. Dies gilt insbesondere für die männlichen Arbeitnehmer.
Keine Frage: Beim Thema Home Office wird es spannend bleiben und die Entwicklung der nächsten Monate und sogar Jahre wird sicher noch vielfältige Aspekte zu diesem Thema offenbaren, die wir hier weiter betrachten werden. Wechseln wir nun jedoch das Thema und wenden uns dem Recruting zu.
Selten hatten wir einen Arbeitsmarkt, der so sehr durch eine Stärke der Arbeitssuchenden geprägt ist, wie das aktuell der Fall zu sein scheint. Kaum ein Arbeitgeber sucht nicht nach geeignetem Personal und hat Schwierigkeiten, seine offenen Stellen zu besetzen. Da überrascht es nicht, dass in einer Befragung der HR-Beratung Königsteiner Gruppe, an der 1000 Jobsuchende teilgenommen haben, weitaus häufiger die Jobsuchenden selber abgesagt haben, als dass die Arbeitgeber eine Absage erteilt haben. 34 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich selbst entschieden haben, den angebotenen Job nicht anzunehmen, während in nur 19 Prozent der Fälle die Arbeitgeber abgesagt haben. 42 Prozent der Jobsuchenden sagten, ab, weil sie ein Angebot gefunden haben, das besser zu ihrer Persönlichkeit passte. Weitere wichtige Gründe waren: Ein Angebot mit einem besseren Gehalt (35 Prozent) oder Jobs, die noch besser auf die persönlichen Qualifikationen passten (29 Prozent). Die Studie zeigt auch, dass die Jobsuchenden inzwischen klare Anforderungen haben, was zum Beispiel die Reaktionszeiten der Arbeitgeber betrifft. 72 Prozent der Kandidaten möchten nicht länger als zwei Wochen auf eine Rückmeldung warten, was nicht mal ein Drittel der Arbeitgeber erfüllte. Weitere Gründe für mögliche Absagen durch die Bewerber waren ein zu langwieriger Bewerbungsprozess, ein unpersönlicher Kontakt oder ein nicht mehr zeitgemäßes Verfahren. Die Anforderungen der Jobsuchenden an ihre Arbeitgeber sind insgesamt deutlich gestiegen, sodass man durchaus davon sprechen kann, dass inzwischen mehr die Arbeitnehmer die Arbeitgeber auswählen als die Arbeitgeber ihr Personal. Dieses ist zweifelsohne eine große Herausforderung für viele Unternehmen, die händeringend nach Fachkräften suchen, und es ist auch eine gute Chance für die Mitarbeitenden sowohl die für sie persönlich passenden Aufgabengebiete als auch eine gute Bezahlung zu finden.
Eine weitere interessante Befragung legt das Hernstein Institut für Management und Leadership vor. In einer Studie unter 1500 Führungskräften der DACH-Region wurde die Frage der aktuellen Mitarbeiterführung untersucht, insbesondere ob Führungskräfte zunehmend die Rolle des Coaches ihrer Mitarbeitenden ausüben. 90 Prozent der Befragten sehen die Führungskräfte künftig in der Rolle des Coaches. Ich habe mich bereits mehrfach kritisch dazu geäußert, das aus meiner Sicht die Aufgaben Führungskraft und Coach nur in Grenzen zusammenpassen. Als Coach habe ich keine eigenen Interessen. Als Führungskraft habe ich das immer und zusätzlich auch die Interessen des mich bezahlenden Unternehmens zu berücksichtigen. Ich werde also sicher nicht uneingeschränkt Coach meines Mitarbeiters oder meiner Mitarbeiterin sein können, da Interessenkonflikte vorprogrammiert sind. Dennoch geht sicher die Entwicklung in die richtige Richtung, wenn wir das Thema dahingehend interpretieren, das zunehmend unterstützend und mit Coaching-Techniken geführt wird. 70 Prozent der Befragten halten es übrigens für wahrscheinlich, dass die aktuelle Entwicklung vor allen Dingen eine Reaktion auf den zunehmenden Fachkräftemangel ist. Die Führungskräfte selbst stellen sich, wie schon in vielen Befragungen vorher, wieder einmal ein ausgezeichnetes Zeugnis aus, denn 84 Prozent der Führungskräfte waren der Meinung, dass sie bereits coachend führen. Leider gibt die Studie keinen Aufschluss darüber, wie das Bild auf der Seite der Mitarbeitenden aussieht, denn wir haben schon in vielen Befragungen feststellen müssen, dass meist eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Selbstbild der Führungskräfte und dem kritischen Spiegelbild der Geführten besteht. Wie auch immer dem sei, der Trend geht jedenfalls in die richtige Richtung, denn ohne Frage sind klassische Führungsmethoden, die vor allem auf Hierarchie und auf „law and order“ basieren, nicht mehr zeitgemäß. Coachingkompetenzen zu besitzen und unterstützend zu führen, ist zweifelsohne für die Führungskräfte der Zukunft der richtige Weg.
Zum Abschluss dieser Betrachtungen noch eine Studie, die wieder einmal belegt, dass Geld nicht motiviert. Das Gehalt ist ein klassischer Hygiene-Faktor (nach Herzberg), der ggf. unzufrieden macht, aber nicht motiviert. Dieses Ergebnis wurde schon in vielen Studien belegt, aber es macht nichts, auch noch eine Studie der Internationalen Hochschule zu betrachten, die dafür gut 2000 deutsche Angestellte zwischen 18 und 65 Jahren befragt hat. In dieser Studie führten die Befragten aus, dass ihre Motivation sinkt, wenn das Gehalt zu gering ausfällt (27,2 Prozent) oder wenn zu wenig Anerkennung und Wertschätzung vorhanden ist (27,1 Prozent). Das gegenteilige Ergebnis, also dass aus einem höheren Gehalt auch eine größere Motivation entstehen würde, lässt sich aus dieser Studie wieder einmal nicht ableiten, denn die Befragten haben keineswegs ein besseres Gehalt als größten Motivator genannt. 31,4 Prozent stimmten vielmehr der Aussage zu, dass das Interesse an ihrer jeweiligen Aufgabe ihr größter Motivator sei. Ein höheres Gehalt landete mit 24,7 Prozent der Befragten gerade einmal auf Platz sieben (!) der motivierenden Faktoren. Eine angemessene Bezahlung, die als leistungsgerecht empfunden wird, wird heute als selbstverständlich wahrgenommen und motiviert deswegen nur temporär oder gar nicht mehr. Vielmehr schon sind Anerkennung und Wertschätzung auch klassische Motivationsfaktoren, die mit 31,1 Prozent auf Platz zwei der Nennungen landeten.
Die Anforderungen an Führungskräfte sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Aktuell scheinen wir allerdings so etwas, wie einen Booster zu erleben, denn die vielen Krisen, die aktuell unsere Welt erschüttern, machen es den Führungskräften nicht leicht. Mit diesem Thema haben sich meine Kollegin Kristin Scheerhorn und ich auch schon mehrfach in unserem New Leaders Club Podcast, indem wir speziell den Blick auf die aktuelle Lage der Führung richten und immer wieder versuchen, Ihnen Tipps und Anregungen aus dem Bereich New Work und New Leadership mit auf den Weg zu geben, auseinandergesetzt. Auch diesen Podcast finden Sie auf fast allen großen Podcast-Portalen. Vielleicht haben Sie ja einmal Lust, reinzuhören.
Alle hier zitierten Studien wurden veröffentlicht in der Ausgabe 10/2022 von managerseminare.
Für alle Führungskräfte, die sich gerne Coachingkompetenzen aneignen möchten, um noch erfolgreicher führen zu können, gibt es unter folgendem Link Informationen zu meinen Seminarangeboten zu diesem Thema.
Diese Ausgabe zu aktuellen Umfragen und Studien belasse ich mal wieder bei einem kurzen Blitzlicht zu zwei Themen. Der Beitrag erscheint daher nicht als Podcast.
Ist Work-Life-Balance nun ein “alter Hut” oder top aktuell? Diese Frage begegnet mir immer wieder. Aus meiner Sicht ist schon die Frage sinnlos, denn sie fokussiert auf einen Begriff und den können Sie verwenden oder auch nicht. Die Inhalte, die sich hinter dem Begriff Work-Life-Balance verbergen, sind so aktuell wie eh und je, auch wenn sie uns immer wieder unter verschiedensten Bezeichnungen begegnen.
Dies belegt ganz aktuell eine Forsa-Umfrage unter mehr als 1.000 Befragten zwischen 29 und 40 Jahren, die noch keine Kinder haben, sich aber vorstellen können, Kinder zu bekommen. 37% der Befragten gaben an, dass Sie wohl eher den Arbeitgeber wechseln würden, wenn dieser keine Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergreift; 22% würden es auf jeden Fall tun. Das galt in der Umfrage sowohl für Frauen als auch für Männer. Die Mehrheit zeigt sich aktuell ganz zufrieden mit ihren Arbeitgebern: 56% gaben an, dass der aktuelle Arbeitgeber ausreichende Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung stellt.
33% waren der Meinung, dass ihr Arbeitgeber mehr tun müsste und wünschten sich vor allem flexiblere Arbeitszeitmodelle (26%), ein Kinderbetreuungsangebot (19%) und variable Arbeitsorte inkl. Homeoffice (15%).
Egal also, welchen Begriff Sie für dieses Thema bevorzugen, es ist top aktuell.
Das zweite Thema, zu dem sich aktuell fast immer neue Studien finden lassen, ist einmal mehr das Thema Homeoffice.
Das Zentrum für Arbeitgeberattraktivität legt zusammen mit der Universität St. Gallen eine Studie vor, in der vier Kategorien gebildet werden:
Der “gefährdete Durchschnitt” (30%) ist eine Gruppe, deren Leistung und Gesundheit im Homeoffice gefährdet ist. Dies gilt hingegen nicht für den “gesunden Durchschnitt”, dem 33% der mehr als 13.400 Befragten angehören. Die Gruppe der “Hochleister am Limit” (12%) leistet im Homeoffice sehr viel, setzt dafür aber ihre Gesundheit aufs Spiel. Schließlich bleiben noch die “gesunden Hochleister” (25%), die im Homeoffice ihr volles Potential ausschöpfen.
Die letzte Gruppe zeichnet sich durch eine höhere Arbeitszufriedenheit aus und ist deutlich weniger erschöpft (38%) als die “Hochleister am Limit”.
Unschwer lässt sich also erkennen, das Homeoffice ist für einige eine gute Lösung, aber nicht für alle. Um den negativen Trends und den Gefahren entgegenzuwirken ist – wenig überraschend – vor allem die Führung gefragt. Dabei kommen die Studienautoren zu folgendem Ergebnis:
Positiv wirkt sich vor allem eine ergebnisorientierte, wertschätzende und inspirierende Führung aus. Die beiden “Führungsextreme” Command and Control und Laissez-faire wirken sich negativ aus. Es überrascht nicht, dass Führung auch für den Erfolg und die Zufriedenheit im Homeoffice signifikante Beiträge leisten kann. Für viele Führungskräfte dürfte das allerdings nach wie vor ein relativ neues Aufgabengebiet sein. Man sollte sie also unterstützen und nicht alleine lassen.
Immer mehr scheinen sich die Indizien zu verdichten, dass – wo immer es von der Art der Arbeit her möglich ist – hybrides Arbeiten die präferierte Arbeitsform der Zukunft sein wird. Schon heute ist die Mehrheit der Deutschen, die in Berufen tätig ist, in denen Arbeitsort und -zeit flexibel gestaltet werden können, hybrid tätig.
Die Ergebnisse der aktuellen, globalen Pulse-Studie des Future Forums zeigen für Deutschland eine „Hybrid-Quote“ von 62%, die damit um vier Prozentpunkte über dem globalen Durchschnitt liegt. Damit liegt die Quote immer noch deutlich unter den Wünschen der Mitarbeitenden, denn von diesen wünschten sich sogar 81%, hybrid arbeiten zu können. Besonders viel im Büro arbeiten übrigens nach wie vor die Führungskräfte: 71% der weltweit befragten Führungskräfte arbeiten derzeit drei oder mehr Tage pro Woche im Büro. Und drei von vier Führungskräften, die aktuell im Homeoffice arbeiten, können sich deutlich mehr Zeit im Büro gut vorstellen – ein krasser Gegensatz zu den Mitarbeitenden ohne Leitungsverantwortung, da waren es nur 33%.
Für das Arbeiten im Homeoffice wünschen sich die Beschäftigten mehr finanzielle Unterstützung von ihren Arbeitgebern. Das Trendence-Institut hat 1.800 Menschen befragt und herausgefunden, dass nur 19% Zuschüsse zur Homeoffice-Ausstattung erhalten haben. Zuschüsse zu den laufenden Kosten erhalten nur 9%. Die Erwartungshaltung liegt da doch deutlich höher, denn 38% halten Zuschüsse für PC-Ausstattung und schnelles Internet für angemessen. Ein Viertel wünscht sich außerdem eine Beteiligung des Arbeitgebers an einer ergonomischen Büroausstattung. ‚Viele Wünsche‘, könnte man meinen, doch realistisch betrachtet, wird man sich annähern müssen, wenn hybrides Arbeiten wirklich die Zukunft ist. Jedenfalls dann, wenn man seine guten Leute binden oder neue gewinnen will.
Denn schon jetzt leidet das Teamklima unter den Auswirkungen der Pandemie. In einer Befragung der HR-Beratung Königssteiner-Gruppe beklagten 26% der Befragten, dass das Teamklima und insb. der Zusammenhalt im Team unter der Krise leiden. Bei jüngeren Mitarbeitenden waren es gar 30%. Homeoffice und Videokonferenzen seien zwar produktiv, aber offenbar weniger geeignet, das Wir-Gefühl und den Zusammenhalt zu stärken. Das hat vielleicht auch damit zu tun, dass virtuelle Führung für viele Führungskräfte eine neue Herausforderung darstellt. Wie wichtig dieses Wir-Gefühl ist, zeigt die Einordnung der Befragten in Bezug auf andere Elemente des Arbeitslebens. 56% der Befragten setzten die Bedeutung des Wir-Gefühls mit ihrem Gehalt gleich, gar 64% mit dem Verhalten ihrer Führungskräfte. 61% empfanden es ebenso wichtig wie ihre individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten. Für die Arbeitszufriedenheit und damit die Identifikation mit und die Bindung an den Arbeitgeber ist das Team- bzw. Wir-Gefühl an Bedeutung also kaum zu überschätzen.
Dieser Aspekt nochmals bedeutender, wenn man einen Blick auf die momentane Wechselbereitschaft der Beschäftigten legt. Diese ist aktuell sehr hoch, wie ich bereits in früheren Blogbeiträgen dargelegt habe. Xing-Recruiting hat in der DACH-Region aktuell 2.523 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt und kommt zu dem Ergebnis, dass sich aktuell 37% (vier Prozentpunkte mehr als im Vorjahr) der Beschäftigten vorstellen können, den Arbeitgeber zu wechseln oder dies bereits in die Wege geleitet haben. Spannend ist dabei, dass offenbar auch die Risikobereitschaft der Beschäftigten gestiegen ist. Von den Beschäftigten, die tatsächlich gekündigt haben, hat nämlich jeder Vierte gekündigt, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben. Die Menschen sind ganz offenbar also nicht mehr bereit, sich „alles gefallen zu lassen“. Die Hauptgründe über eine Kündigung nachzudenken, waren in dieser Studie:
Besseres Gehalt 42%
Unzufriedenheit mit der Geschäftsführung 38%
Unzufriedenheit mit der direkten Führungskraft 30%
Interesse an einer anderen Tätigkeit 31%
Fehelende Sinnhaftigkeit im Job 26%
Doch wie sah es dann tatsächlich bei denen aus, die auch wirklich gekündigt haben? Für mich wenig überraschend zeigt sich ein anderes Bild, das nicht vom Gehalt dominiert wird. Für die tatsächliche Kündigung gaben die Befragten folgende Gründe an:
Unzufriedenheit mit der Führung 28%
Work-Life-Balance stimmt nicht 27%
Möchte andere Tätigkeit ausüben 24%
Gehalt verbessern 19%
Und so zeigt auch diese Studie wieder einmal: Über Gehalt wird viel gesprochen, im Zweifel ist und bleibt es aber nur ein klassischer Hygienefaktor (nach Herzberg). Für die Bindung guter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine gute Stimmung, Motivation und Arbeitszufriedenheit sind andere Faktoren deutlich mehr von Bedeutung.
Angesichts von vielen Arbeitgeberwechseln verwundert es nicht, dass auch im Bereich der Personalabteilungen die Nachfrage nach qualifiziertem Personal gestiegen ist. Dem Fachkräfte-Index des Recruiting-Unternehmens Hays zu Folge hat die Nachfrage nach HR-Fachkräften von allen Bereichen am stärksten zugenommen. Vom dritten zum vierten Quartal 2021 stieg dieser Index um 80 Punkte auf 310 Punkte an (Basis 2015=100). Über alle Branchen hinweg war die Nachfrage damit im vierten Quartal 2021 fast doppelt so hoch wie von der Pandemie, also im vierten Quartal 2019. Gute Aussichten also für HR-Fachkräfte sich aktuell eine lukrative und gut bezahlte Stelle aussuchen zu können.
Zum Schluss noch ein anderes Thema, welches die Bertelsmann Stiftung aufgegriffen hat. Sie setzte sich in einer Befragung von 1.026 Führungskräften mit der Frage auseinander, ob es in den Unternehmen eine Geschlechterbenachteiligung gibt oder nicht. Die Ergebnisse fallen sehr eindeutig aus, sind aber nur bedingt ein Grund zum Jubeln:
82% gaben an, in ihrem Unternehmen keine Geschlechterkonflikte zu erleben.
77% glauben, dass in ihrem Unternehmen das Gehalt unabhängig vom Geschlecht gezahlt wird.
70% glauben, dass Diskriminierung bei Neueinstellungen und Beförderungen effektiv vermieden wird.
Kein Wunder also, dass viele verbindliche Regelungen, z.B. Frauenquoten oder gendergerechte Sprache für überflüssig und die Diskussion darüber gar für kontraproduktiv halten.
Einen Unterschied in der Bewertung zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften stellten die Studienautoren übrigens nicht fest! Wohl aber einen Unterschied je nach hierarchischer Position im Unternehmen: Je höher die Befragten in der Hierarchie standen, desto weniger Handlungsbedarf sahen sie! Ganz nach dem Motto: „Wo ich das Sagen habe, ist natürlich alles in Ordnung.“
„Das schreit doch alles nach einem Realitätscheck!“, möchten Sie ausrufen? Das kann ich verstehen und genau zu diesem Ergebnis kommen auch die Autoren dieser Studie. Nur liefern sie diesen Realitätscheck leider nicht.
Ich sehe mich außer Stande, die Einschätzungen der Führungskräfte zu widerlegen. Genauso sehe ich mich außer Stande, sie zu bestätigen. Bestätigt sehe ich mich allerdings wieder einmal in meiner These, die mich schon dazu veranlasst hat, zwei Bücher in meiner Reihe „Das knallrote Cabrio“ zu schreiben: Eine der wichtigsten Fähigkeiten für Führungskräfte ist die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion.
Alle Studien wurden veröffentlicht in der Ausgabe 5/2022 von managerseminare.
In diesem Monat möchte ich mich auf drei aktuelle Umfragen beschränken. Die Zukunft der Arbeitswelt ist nach wie vor massiv in Bewegung und immer wieder sehen wir, wie deutlich sich die Veränderungen abzeichnen und wie heftig sie ausfallen könnten.
Das „optimale Arbeitsmodell der Zukunft“ wird nach wie vor gesucht, wenn es so etwas überhaupt in allgemeiner Form geben kann, woran ich meine Zweifel habe. Vieles spricht jedoch dafür, dass hybrides Arbeiten so etwas wie das neue Standardmodell werden könnte. Dies jedenfalls legt eine aktuelle Befragung des Dienstleisters Accenture nahe, die in 11 Ländern (darunter auch Deutschland) unter Beteiligung von 9.000 Personen durchgeführt wurde. 83% der Befragten hielten in dieser Studie hybrides Arbeiten für optimal. Solche Ergebnisse haben wir zuletzt bereits in zahlreichen anderen Studien gesehen. Besonders interessant erscheinen daher in dieser Studie, die explizit herausgearbeiteten Gründe. Dabei wurde sowohl erfragt, warum die Menschen von Zeit zu Zeit ins Büro gehen wollen und auch was besonders für das Arbeiten von zu Hause spricht.
Gemäß dieser Studie waren die fünf wichtigsten Gründe für das Büro:
der bessere Zugang zu Technik (27%)
der Face-to-Face-Kontakt zu den Kollegen (25%)
eine bessere Arbeitsroutine (23%)
eine mehr inspirierende Innovationsumgebung (22%)
eine bessere Sichtbarkeit bei Führungskräften (22%)
Bei den Nennungen der Gründe für die Arbeit im Homeoffice fällt generell auf, dass Zustimmungswerte zu den genannten Aspekten höher ausfallen. Die fünf wichtigsten waren:
wir fühlen uns zu Hause sicherer (34%)
bessere Lebensqualität (32%)
mehr Freiheit und Flexibilität (31%)
sehr gute technische Ausstattung, um produktiv zu arbeiten (30%)
ausreichend Platz für produktives Arbeiten vorhanden (28%)
Gerade wenn wir auch an frühere Befragungen denken (ich erinnere daran, dass Bewerber sich teilweise gar nicht mehr bei Unternehmen bewerben wollen, die kein Homeoffice anbieten), dann scheint hybrides Arbeiten dort, wo es sachlich möglich ist, kaum noch aufzuhalten. Wie unterschiedlich die persönlichen Situationen nach wie vor wahrgenommen werden, zeigt sich jedoch an dieser Befragung wieder einmal recht deutlich.
Wenn sich aktuell so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neu orientieren (siehe mein Blogartikel aus dem letzten Monat), dann stellt sich natürlich auch die Frage, welches die entscheidenden Gründe, bei der Auswahl des neuen Jobs sind. Die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu hat für ihre Studie rund 1.600 Teilnehmende nach den Wohlfühlfaktoren im Job gefragt. Besonders interessant in dieser Befragung ist die Differenzierung, wie die einzelnen Faktoren einerseits konkret im Job und andererseits im Leben allgemein bewertet werden.
57% der Befragten fanden Arbeitszeit im Job besonders wichtig, im Leben allgemein sogar 62%. Das Gehalt fanden im Job 45% besonders wichtig und im Leben allgemein 49%. Diese beiden Aspekte zeigen sich – wieder einmal – als die wichtigsten Teilkomponenten, wobei sich der Trend fortsetzt, dass Arbeitszeit immer häufiger deutlich vor dem Gehalt liegt. Für ein besseres Gehalt würden die meisten Menschen übrigens auch mehr leisten: 59% sagten, sie seien für ein höheres Gehalt auch bereit, mehr Aufgabenverantwortung zu übernehmen. 36% wären auch für (mehr) Personalverantwortung offen.
Spannend finde ich persönlich auch die Ergebnisse zum Thema Wertschätzung: Während im Job 55% diesen Aspekt wichtig fanden, waren es im Leben allgemein nur 36%. Das lasse ich mal so stehen… .
Die vergangenen zwei Jahre haben viele Menschen mit für sie überwiegend neuen Formen der Zusammenarbeit konfrontiert. Gleichzeitig stiegen die Unsicherheiten und Gefahren im Arbeitsalltag für viele Menschen sprunghaft an. Manch einem fiel es schwer, weiterhin „er selbst zu sein“, sich also authentisch und für seine Kolleginnen und Kollegen berechenbar zu verhalten. Doch ist Authentizität überhaupt wichtig? Eine Studie der ComTeam Group (ein Consulting- und Trainingsunternehmen), für die 1.166 Personen befragt wurden, kommt zu sehr eindeutigen Ergebnissen: Neun von zehn Menschen ist Authentizität wichtig! Die Teilnehmenden wurden auch gefragt, wie es um ihre eigene Authentizität bestellt ist. 86% gaben an, dass sie sich „voll und ganz“ oder zumindest „eher“ ihren Werten entsprechend verhalten. Fast genauso viele bleiben nach eigenen Aussagen ihren Werten treu.
Wenn diese Zahlen richtig sind, dann dürften Unternehmen in der Praxis mit einem Mangel an Authentizität kein Problem haben. Ob dem in Ihrem Unternehmen so ist, müssen Sie selbst beurteilen. Klar ist: Je stärker sich Mitarbeitende bei der Arbeit mit ihren eigenen Werten identifizieren können, desto stärker ist auch die Identifikation mit und damit die Bindung an den Arbeitgeber.
Die Arbeitswelt ist in Bewegung, Europa insgesamt ist in Bewegung geraten und nicht alle aktuellen Bewegungen können wir begrüßen. Wie auch immer sich die Konjunktur, die Auftragslagen und die Veränderungen im Wertegefüge der Menschen weiter entwickeln werden, die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit in den Unternehmen werden spannend bleiben. Ich werde Sie weiter im Blick behalten.
Alle zitierten Umfragen wurden veröffentlicht in der Ausgabe 4/2022 von managerseminare.
Erst vor ein paar Tagen (10.01.2022) habe ich in meinem Blog einen Blick auf eine Studie zum Thema Depressionen geworfen. Rund 40% der Befragten in dieser Studie hatten schon einmal eine diagnostizierte Depression oder nahmen an, sie seien an einer Depression erkrankt, ohne dass sie diese von einem Arzt diagnostizieren ließen. Nun legt eine Befragung im Auftrag der Dekra den Schluss nahe, dass gerade psychische Erkrankungen von den Arbeitgebern oft ignoriert werden. Von den 1.014 befragten Beschäftigten gaben nämlich nur 31% an, dass es in ihrem Unternehmen eine psychische Gefährdungsbeurteilung gibt. Kein Wunder also, dass die Studienautoren an die Unternehmen appellieren, dieses Thema ernst zu nehmen. Seit Jahren nehmen in allen Veröffentlichungen der großen Krankenkassen die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen kontinuierlich zu und sind vielfach bereits zur Hauptursache für Krankschreibungen geworden. Im Jahr 2020 wurde mit 265 Fehltagen aufgrund psychischer Erkrankungen pro 100 Beschäftigten ein neuer Höchstwert erreicht. Kaum verwunderlich angesichts der vielfältigen Herausforderungen, vor denen Menschen durch Corona plötzlich standen. Bei solchen Zahlen sollten die Unternehmen auch ein signifikantes Eigeninteresse haben, sich diesem Thema intensiver anzunehmen. 65% der Befragten hatten übrigens den Eindruck, dass sich ihr Arbeitgeber aktiv um das Wohlbefinden und die Gesundheit seiner Mitarbeitenden kümmert – insgesamt scheinen die Arbeitgeber also bereits auf einem guten Weg.
Dass gerade das Thema psychischer Erkrankungen noch Nachholpotential bei den Unternehmen hat, könnte auch mit dem Führungsverhalten der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun haben. Das jedenfalls legt eine Befragung der Fa. Softgarden, Anbieter einer Recruitingsoftware, nahe, in der 3.500 Bewerberinnen und Bewerber sowie 250 HR-Verantwortliche zu den künftigen Herausforderungen im Führungsalltag befragt wurden. Gleichzeitig sollten die Studienteilnehmer auch einschätzen, wie gut die aktuellen Führungskräfte bereits heute auf diese Herausforderungen vorbereitet sind. Während 88% der Befragten es für wichtig hielten, auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten, glaubten nur 39%, dass die Führungskräfte dafür aktuell bereits die notwendigen Fähigkeiten haben. Eine größere Diskrepanz in den Einschätzungen ergab sich in keinem anderen Punkt!
Auffällig auch die Diskrepanz beim Thema Führung auf Distanz. Hier glaubten 80% der Befragten, dass dieses Thema künftig eine wichtige Führungsherausforderung ist. Nur 41% glaubten, dass die Führungskräfte dafür bereits heute gut aufgestellt seien. Hier muss man sicher die Entwicklung der letzten zwei Jahre berücksichtigen, in denen das Thema für viele Führungskräfte neu hinzugekommen ist. Die Diskrepanzen in diesem Bereich verwundern also nicht.
Angesichts der weiteren Differenzen, etwa bei den Themen „Mitarbeitende motivieren“ oder „Zusammenarbeit organisieren“, überrascht es nicht, dass etwa die Hälfte der Befragungsteilnehmer auch dafür plädierte, „ungeeignete“ Führungskräfte zu entlassen bzw. zu ersetzen. Aber selbst wenn Unternehmen dies wollten, dürften sie in ein Dilemma laufen, denn ich habe schon mehrfach auf Studien verwiesen, dass gar nicht genug Führungskräfte nachwachsen. Verantwortung in Form von Führung wird von vielen jungen Menschen heute gar nicht mehr angestrebt, also woher sollen neue Führungskräfte kommen? Vielleicht ist daher der zweite Lösungsansatz, der in dieser Befragung herausgearbeitet wurde, vielversprechender: Immerhin jeder dritte Bewerber und jeder vierte HR-Verantwortliche sprach sich dafür aus, Führungskräfte zu reduzieren und stärker auf Selbstorganisation der Teams zu setzen. Ein „Allheilmittel“ wird auch das in meinen Augen allerdings nicht sein.
Mit einer weiteren wichtigen Führungsaufgabe, nämlich dem Feedback, haben sich Forscherinnen in zwei weiteren Experimenten mit insgesamt 250 Teilnehmenden befasst. Einigkeit herrscht sicher schnell darin, dass Feedback eine wichtige Voraussetzung für die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden ist. Es ist umso nützlicher, je ehrlicher und qualifizierter es gegeben wird. Vermuten könnte man eigentlich, dass sich bei einer solchen Untersuchung keine geschlechtsspezifischen Unterschiede feststellen lassen, also Männer und Frauen gleichermaßen ein qualifiziertes Feedback erhalten. Doch die Studie kommt zu anderen Ergebnissen. Frauen erhalten ganz offenbar ein weniger akkurates Feedback als Männer und außerdem eines, das deutlich ins Positive verzerrt ist. Im Experiment wurde Frauen gegenüber deutliche Kritik vermieden und die den Probandinnen kommunizierte Bewertung wich um eine volle Note nach oben ab. Damit wurden Frauen viel stärker in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt als Männer, denn wie soll jemand sein Verhalten ändern, wenn ihm die Notwendigkeit dazu gar nicht vermittelt wird? Im Ergebnis kommen die beiden Forscherinnen dazu, dass Frauen in ihren Möglichkeiten, die eigenen Leistungen aufgrund des erhaltenen Feedbacks adäquat einzuschätzen, deutlich eingeschränkt sind. Wenig verwunderlich appellieren sie daher an die Führungskräfte, Feedback möglichst wahrheitsgemäß zu geben und nicht zu verweichlichen – und dies bitte egal, ob gegenüber Männern oder Frauen. Ich fände es an dieser Stelle sehr interessant, in die Ursachenforschung einzusteigen. Warum wird Männern gegenüber Feedback, insbesondere kritisches Feedback, ehrlicher und offener gegeben als Frauen gegenüber? Die Studie sagt dazu nichts aus und spekulieren möchte ich wie immer nicht.
Ein qualitativ wertvolles Feedback zu bekommen und sich beruflich weiterentwickeln zu können – wie wichtig ist das in der heutigen Zeit überhaupt noch? Verstärkt lesen wir doch immer wieder, dass gerade viele junge Menschen, den Fokus nicht mehr primär auf den beruflichen Erfolg richten und Karriere zu machen, nicht mehr das Wichtigste ist.
Das Rheingold Institut, ein Anbieter für tiefenpsychologische Marktforschung, hat in einer online-Befragung 1.000 Deutsche ab 18 Jahren zu ihren Lebenszielen befragt. 25% der Teilnehmer rankten „sich beruflich verwirklichen, erfolgreich sein und sich stetig weiterentwickeln“ mit 1, also als sehr wichtiges Lebensziel (Skala von 1 bis 4). Weitere 27% vergaben eine 2 und 29% eine 3. Nun überlasse ich die Bewertung Ihnen: Nur 25% vergaben eine 1? Empfinden Sie das als wenig oder ist es weit mehr, als Sie erwartet hätten? Unter den 9 Themen, die in der Befragung gerankt werden sollten, wurden jedenfalls nur zwei Themen häufiger mit einer 1 gerankt: „Zurücklehnen und das Leben genießen“ rankten 34% der Teilnehmenden mit 1 und „eine Familie gründen und sich um diese kümmern“ rankten 32% als sehr wichtiges Lebensziel. Ich für mich komme jedenfalls zu folgendem Fazit: Als unwichtig kann man die berufliche Entwicklung für die allermeisten Menschen auf keinen Fall einstufen.
Ein interessantes Nebenergebnis dieser Umfrage ist , wie zufrieden die Menschen eigentlich mit ihrer aktuellen Lebensphase sind. In der öffentlichen Berichterstattung dominieren nach meiner Wahrnehmung deutlich die Stimmen der Unzufriedenen, die sich mit den aktuellen Gegebenheiten und Einschränkungen schwertun. Die Befragungsergebnisse sind sehr geteilt: 30% empfinden das Leben aktuell als schwierig und herausfordernd, während 31% gerade ihren Lebensstandard genießen und froh sind, „einen Gang runterschalten“ zu können. Wie so oft sehen wir, dass die öffentliche Wahrnehmung, die die Medien vermitteln, keinesfalls die ganze Wahrheit ist. Ihre persönliche Bewertung der aktuellen Situation können Sie ohnehin nur selbst vornehmen.
Ein ganz anderes Befragungsthema begegnete mir auch in den letzten Tagen und wenn man wie ich mit Star Wars aufgewachsen ist, dann hat man von der „dunklen Seite der Macht“ ja sofort eine gewisse Vorstellung. Konkret setzte sich die Forschung mit dem Thema auseinander, inwieweit die Persönlichkeitseigenschaften Narzissmus, Machiavellismus und Psychopathie bei Führungskräften ausgeprägt sind. Diese drei Eigenschaften werden gern als die „Dunkle Triade“ bezeichnet. Wenig überraschend sind diese drei Persönlichkeitsmerkmale bei Führungskräften häufiger anzutreffen als bei Mitarbeitenden ohne Führungsaufgaben. Aber gibt es auch eine Korrelation zwischen Hierarchie und Ausprägung, also sind diese Persönlichkeitseigenschaften im TOP-Management tatsächlich häufiger und stärker ausgeprägt? Was meinen Sie? Darüber spekuliert haben wir doch sicher alle schon einmal, weil fast jeder den ein oder anderen kennt, auf den das eine oder andere Persönlichkeitsmerkmal zutrifft. Tatsächlich stellten die Forscher eine positive Korrelation fest:
Je höher die Führungsebene, desto stärker und häufiger ausgeprägt waren die Persönlichkeitseigenschaften Narzissmus, Machiavellismus und Psychopathie.
Bei der Suche nach Erklärungen konnte gezeigt werden, dass solche Menschen oft sehr charismatisch sind. Sie sind auch gut darin, die Gedanken ihrer Mitmenschen zu verstehen und diese entsprechend zu lenken. Sie haben außerdem eine große Motivation an die Spitze zu gelangen, Macht auszuüben und bewundert zu werden. Alles Eigenschaften, die für Karrieren in Unternehmen durchaus hilfreich sind.
Die Befragungsergebnisse sind brisant, denn dieser Typus Mensch kann auch großen Schaden anrichten. Umso wichtiger ist es gerade auf den oberen Hierarchieebenen sich regelmäßig selbst zu reflektieren und sich mit „Sparringspartnern“ zu umgeben, die den Spiegel vorhalten und helfen, sich selbst, die Unternehmen und die Mitarbeitenden vor möglichen negativen Auswirkungen dieser Persönlichkeitseigenschaften zu schützen.
Zum Schluss dieses aktuellen Überblicks noch drei kurze Blitzlichter, ohne dass ich die Ergebnisse vertiefen möchte:
In einer Befragung der IU Internationale Hochschule unter 3.500 Menschen zwischen 26 und 55 Jahren sahen 65% der Befragten regelmäßige Weiterbildung als wichtig an. Nur 48% waren allerdings an einer privaten Weiterbildung mit beruflichem Fokus interessiert. Das liegt möglicherweise auch daran, dass sie gar nicht wissen, worin sie sich weiterbilden sollen. 29% waren nämlich unsicher und 27% wussten überhaupt nicht, welche Qualifikationen von ihnen verlangt werden. Auch die Kosten spielen eine Rolle, denn 35% war eine private Weiterbildung schlicht zu teuer.
Das Umweltbewusstsein der Unternehmen wird offenbar immer wichtiger. In einer Befragung der HR-Beratung Königssteiner Gruppe gaben 60% der Befragten an, dass ihnen das Umweltbewusstsein des Arbeitgebers wichtig sei.
Als letztes noch ein Blick in Richtung Homeoffice, dem aktuellen Dauerthema. Viele Beschäftigte haben das Homeoffice schätzen gelernt, so ermittelte die Uni Konstanz. In ihrer Studie, für die in regelmäßigen Abständen immer wieder über 700 Beschäftigte befragt wurden, möchten Arbeitnehmende seit Frühjahr 2020 durchschnittlich 2,9 Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten. Auffällig: Besonders Jüngere präferieren das Homeoffice und würden dafür sogar Gehaltseinbußen akzeptieren.
Viele spannende Themen, die uns aktuell begleiten. Auch in meiner Arbeit mit Führungskräften sind die Themen vielfältig und herausfordernd. Keine Frage, die aktuelle Zeit ist spannend und wird es bleiben. Also, bis zum nächsten Mal und sollten Sie ein Thema mit mir vertiefen wollen, dann freue ich mich darüber natürlich.
Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen wieder zur Anordnung der Homeoffice-Pflicht geführt. In der neuen Folge unseres New Leaders Club Podcast befassen sich Kristin und ich daher wieder mit dem Thema Remote Leadership – Tipps für Führungskräfte, wie sie sich und ihre Mitarbeitenden auch auf Entfernung erfolgreich führen können!
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Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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