Kaum eine Generation ist im Berufsleben aktuell so oft Gegenstand unterschiedlicher Wahrnehmungen wie die Generation Z. Immer wieder begegnen mir Menschen, die sehr fest gefasste Meinungen über diese Generation haben und sich oft nur schwer davon abbringen lassen.
Eine aktuelle Studie der Employer Branding Beratung Universum mit mehr als 30.000 Teilenehmenden bietet mal wieder die Möglichkeit, die ein oder andere These auf den Prüfstand zu stellen.
„Die wollen doch alle nur noch im Homeoffice arbeiten.“, lautet oft eine Behauptung. Und tatsächlich hat sich in der aktuellen Studie gezeigt, dass die Gen Z im Schnitt gerne 2,5 Homeofficetage pro Woche hätte. Sie liegt damit jedoch nicht an der Spitze der Wünsche, denn die Generation der 30-55-jährigen gab an, sogar drei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten zu wollen. Die Gen Z liegt also allenfalls im allgemeinen Trend.
„Die wollen doch alle gar nicht mehr arbeiten, Hauptsache die „Work-Life-Balance“ ist ok.“ Das ist auch so ein Satz, der mir häufig im Brustton der Überzeugung vorgetragen wird. Die Studienergebnisse zeigen hier allerdings ebenfalls ein differenziertes Bild. Für die 16-21-jährigen lag das Thema WLB nur auf Platz 14 der Bedeutungsskala, allerdings stieg die Bedeutung von WLB mit zunehmendem Alter immer weiter an (22-25 Rang 7, 26-29 schon Rang 4). In der Altersgruppe 30-39 war die Bedeutung dieses Themas schließlich am höchsten, was angesichts der klassischen Familienphase auch nicht verwundert. Aber auch hier sehen wir, dass die Fakten nur schwer mit den oft so vehement vorgetragenen Thesen vereinbar sind.
„Die haben doch alle keine Ambitionen mehr.“ So klingt oft die dritte These, die mir in Diskussionen immer wieder begegnet. Auch hier sprechen die Zahlen eher eine andere Sprache, denn bei den 16-25-jährigen lagen vielfältige berufliche Aufgaben in ihrer Bedeutung gar auf Rang 3 und bei den 22-25-jährigen auf Rang 4 und damit ebenfalls sehr weit oben.
Es ist insgesamt sicher zu attestieren, dass aktuell insgesamt ein Wertewandel in unserer Gesellschaft stattfindet. Die Generation Z ist dabei in unterschiedlicher Weise herausfordernd und stellt viele etablierte Führungskräfte vor Probleme. In den meisten Fällen dürfte dies aber schlicht daran liegen, dass alte „Führungsschablonen“ einfach nicht mehr passen und Führungskräfte heute mehr denn je gefordert sind, sich selbst zu reflektieren. Die jungen Menschen sind anders als man selbst, das macht vielen Führungskräften Angst, was durchaus nachvollziehbar ist. Ich finde, die Generation Z ist eine wunderbare Möglichkeit, auch sich selbst nochmals neu zu hinterfragen und die eigenen Denk- und Verhaltensweisen kritisch auf einen zukunftsausgerichteten Prüfstand zu stellen. Na klar steht Führung mit der Gen Z vor Herausforderungen, aber um ehrlich zu sein, ist das nichts Neues – die jungen Menschen treten nur deutlich energischer als früher für Ihre Werte ein.
Und schließlich bleibt zum Abschluss nochmal der Blick auf die Fakten und da lässt sich wie folgt zusammenfassen: Viele stramm vorgetragene Thesen sind im Praxischeck schlicht falsch.
Schon seit längerem habe ich in meinem Blog immer wieder die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt skizziert. Er ist aktuell sehr arbeitnehmerfreundlich. In einer Forsa-Umfrage im Auftrag von Xing gaben 37% der 4.700 Befragten an, sie seien bereit, ihren Job zu wechseln, obwohl sie aktuell zufrieden seien. Diesen Trend beobachten wir ebenfalls seit längerem: Jobwechsel setzen häufig keine Unzufriedenheit mehr voraus. Es wundert nicht, dass besonders die Altersgruppe der 18 bis 29jährigen wechselbereit ist (49%). 14% suchen in dieser Altersgruppe bereits aktiv nach einer neuen Stelle und das, obwohl zwei Drittel der wechselbereiten Mitarbeitenden angaben, aktuell zufrieden oder gar sehr zufrieden bei ihrem aktuellen Arbeitgeber zu sein. Die Hauptgründe für einen Wechsel kennen wir ebenfalls seit längerem: Ein besseres Gehalt (73%), ein attraktiverer Standort (65%), flexiblere Arbeitszeiten (64%) sowie ein langfristig sichererer Job und besseres Führungsverhalten (je 62%). Nichts Neues könnte man also sagen, eine Herausforderung für die Unternehmen und Institutionen bleibt diese Situation aber allemal.
Die Generation der 18-29jährigen zeigte sich auch in einer weiteren Forsa-Umfrage ebenfalls im Auftrag des Karrierenetzwerkes Xing besonders offen für einen Jobwechsel. In dieser Altersklasse gaben 50% der Befragten an, dafür empfänglich zu sein und 28% hatten bereits feste Planungen für einen Wechsel innerhalb von zwei Jahren. Die Angst, man könne den aktuellen Arbeitsplatz verlieren, spielte dabei offenbar keine Rolle, denn 93% der Befragten hielten ihren Arbeitsplatz für sicher. Die Gründe waren vielmehr sehr ähnlich zu denen, die wir bereits in der zuvor dargestellten Umfrage kennengelernt haben und müssen daher hier nicht wiederholt werden.
Auch die aktuellen weltweiten Krisen ändern offenbar nichts an der optimistischen Stimmung der meisten Jobsuchenden. In einer aktuellen Umfrage von Softgarden, einem Softwareanbieter, stimmten 60% der mehr als 4.000 Teilnehmenden der Aussage zu, dass sich die Unternehmen aktuell um die Bewerbenden bemühen müssten. 42% sehen kein Problem darin, einen passenden neuen Job zu finden. Interessant ist auch eine andere Zahl: 70% der Befragten gaben auch an, dass man für einen passenden Job dankbar sein müsse. Egal wie arbeitnehmerfreundlich der Markt sei, den wirklich passenden Job zu finden, sei dennoch nicht einfach. Das lasse ich mal so stehen.
Führungskräfte wünschen sich wieder mehr Präsenz ihrer Mitarbeitenden im Büro. Zu diesem Ergebnis kommt die Uni Konstanz in ihrer Studie, aus der auch hervorgeht, dass es dafür aber kaum Vorschriften gibt. Nur 22% der Befragten gaben an, dass ihr Arbeitgeber mehr Präsenz im Büro vorgeschrieben habe. Spannenderweise klagen diese Beschäftigten deutlich häufiger über gesundheitliche Beschwerden wie Belastungs- oder Erschöpfungssymptome als ihre Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice. Die Studie ergab außerdem, dass die Präsenz im Büro kaum Einfluss auf eine (bessere) eigene Leistung hatte.
Ähnliche Tendenzen sehen wir auch in einer Befragung der Personalberatungsgruppe Pagegroup unter 2200 deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 35% der Befragten sind heute wieder mehr im Büro als noch vor einem Jahr. 20% dieser Beschäftigten gaben an, mit der Rückkehr ins Büro der Isolation im Homeoffice entfliehen zu wollen und 15% empfanden die Arbeit im Büro als angenehmer. Eine vollständige Rückkehr ins Büro wird jedoch von fast allen Befragten abgelehnt und auch die zunehmenden Vorschriften zum Thema Homeoffice, von denen immerhin 50% der Befragten betroffen waren, sorgen für Missmut. Daher suchten 53% der Beschäftigten, die sich in ihrer Flexibilität eingeschränkt fühlten, bereits nach einem neuen Job. Die Unternehmen sollten also sehr gut überlegen, welche Vorschriften zu einer Präsenzregelung es wirklich braucht und wo es vielleicht besser wäre, auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Beschäftigten mit diesem Thema zu vertrauen. Dies umso mehr, als dass auch diese Studie wieder einmal belegt, dass die Corona-Pandemie offenbar bei vielen Menschen zu einem nachhaltigen Sinneswandel in Sachen Work-Life-Balance geführt hat. Fast zwei Drittel der Befragten waren bereit, auf eine Beförderung mit Gehaltserhöhung zu verzichten, wenn sie stattdessen ihre Work-Life-Balance besser aufrechterhalten können. Die Menschen verändern sich offenbar nachhaltig – die Arbeitswelt wird keine andere Wahl haben als darauf zu reagieren und mehr Vorschriften scheinen aktuell kaum der richtige Weg zu sein.
Das Softwareunternehmen Capterra legt ergänzend eine Studie vor, die sich mit den Kosten der Rückkehr ins Büro beschäftigt. 64% der befragten Deutschen gaben unabhängig vom Arbeitsmodell an, dass ihre Kosten gestiegen sind. Mit 63% erklärten fast ebenso viele Befragte, dass ihr Einkommen allerdings nicht im gleichen Maße gestiegen sei. Die Frage, wer die Kosten der Rückkehr ins Büro zu tragen habe, gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung. In dieser weltweiten Studie gaben 62% der Befragten an, dass sie sich einen neuen Job suchen würden, wenn sie für die Rückkehr ins Büro mehr von ihrem Einkommen aufwenden müssten, als sie für vertretbar hielten. Zumindest die Kosten für Parkplätze, Dresscodes am Arbeitsplatz und öffentliche Verkehrsmittel sieht die Mehrheit der Befragten beim Arbeitgeber, wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht.
Interessant ist auch ein Aspekt, den die Uni Konstanz in einer weiteren Studie herausgearbeitet hat. Von den 1023 Befragten gaben 38% der Befragten, die wieder in Präsenzpflicht arbeiten an, sich erschöpft zu fühlen. Im Bereich der im Homeoffice arbeitenden waren dies nur 21% und somit signifikant weniger. Die Studienautoren führen z.B. mehr Zeit fürs Pendeln oder eingeschränkte Flexibilität bei der Gestaltung von Privat- und Berufsleben als mögliche Gründe für diese Unterschiede an.
Mit der mentalen Gesundheit vieler Führungskräfte steht es aktuell offenbar auch nicht zum Besten. Die Beratungsagentur Auctority hat dazu 1.000 Führungskräfte befragt, von denen sich viele mental erschöpft fühlen. 65% der Frauen und gar 72% der jungen Führungskräfte zwischen 30 und 39 Jahren gaben an, mental „in den Seilen zu hängen“. Hintergrund ist offenbar der Mix aus zunehmenden Aufgaben, Erwartungen und Verantwortung, der als Zusatzbelastung zu allen anderen Belastungsfaktoren, die für alle Mitarbeitenden gelten, empfunden wird. Geteilte Führung könnte ein Ausweg sein, doch 40% der 30 bis 39jährigen lehnten solche Modelle ab. Nur die ganz jungen Führungskräfte unter 30 Jahren zeigten sich für die Delegation von Führungsaufgaben (60%) oder selbstorganisierte Teams (63%) deutlich offener. Wie auch immer, die Ergebnisse geben Anlass zur Sorge, denn eine mental müde Führungsmannschaft ist selten erfolgreich.
Ein verstärkender Aspekt könnte sein, dass sich viele Führungskräfte offenbar nicht fit für die Zukunft fühlen. Das Beratungsunternehmen Atreus hat dazu 1.166 Führungskräfte befragt, von denen 90% erklärten, dass sich ihrer Meinung nach die Anforderungen an die erfolgreiche Leitung der Organisationen in den letzten drei Jahren signifikant verändert haben. 67% der Befragten planen daher, die Managementstruktur ihres Unternehmens zu verändern, um die Effizienz und die Effektivität zu steigern, sich besser an die Marktveränderungen anzupassen und verstärkt neue Technologien zu nutzen.
Die unmittelbare Führungskraft ist nur allzu häufig auch der Grund, warum Mitarbeitende bei ihrem Arbeitgeber kündigen. Umgekehrt kann eine gute Führungskraft, bei der die Mitarbeitenden gerne arbeiten und sich gut aufgehoben und wertgeschätzt fühlen, auch ein Bindemittel an das jeweilige Unternehmen sein. In einer Umfrage der Hochschule Niederrhein zeigten sich die meisten Teilnehmenden mit Ihrer Führungskraft sehr zufrieden. 82% nahmen ihre Führungskraft als selbstbewusst war und 80% beschrieben sie als respektvoll, vertrauenswürdig und wertschätzend. Das sind aus meiner Sicht sehr gute Werte, die ich so eher nicht erwartet habe. Auch fanden 78%, dass ihre Führungskraft gut mit Stress umgehen kann und 76% lobten den souveränen Umgang mit modernen digitalen Medien. 75% nahmen die Führungskräfte als agil und verantwortungsbewusst war. Eher etwas schwächere Werte gab es bei den Attributen inspirierend (60%), strategisch (58%) und visionär (56%).
Zu der vorgenannten Umfrage, die schon mal die Attribute auflistete, die für gute Führung und zufriedene Mitarbeitende wichtig sind, passt auch eine aktuelle Umfrage der HR-Beratung Königssteiner Gruppe, die sich mit Unterschieden zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften beschäftigt. Sind Frauen die besseren Führungskräfte? Das kann natürlich eine solche Umfrage nicht verbindlich beantworten, liefert dafür aber ein paar Indizien. 31% der Mitarbeitenden, deren Führungskraft männlich ist, gaben an, sehr zufrieden zu sein. Das waren bei einer weiblichen Führungskraft immerhin 39%. 65% der Befragten lobten die klare und direkte Kommunikation ihrer Chefin und 59% empfanden ihren Führungsstil als einfühlsam und unterstützend. In beiden Aspekten schnitten die Chefs schlechter ab, sie kamen nur auf 54% bzw. 50%. Direkt vergleichbar sind diese Zahlen nur bedingt, denn man muss auch die unterschiedlich große Befragungsgruppe berücksichtigten. Nur 35% der Befragten gaben an, aktuell eine weibliche Führungskraft zu haben. Wie wichtig die direkte Führungskraft für die Mitarbeiterbindung ist, habe ich weiter oben schon betont. 60% der Befragten gaben in dieser Studie an, dass fachliche oder menschliche Unstimmigkeiten mit der Führungskraft für sie ein valider Grund seien, den Arbeitgeber zu wechseln. 38% gaben an, dies auch schon einmal getan zu haben.
Zunehmend rückt auch die Generation 50+ immer wieder ins Betrachtungsfeld zahlreicher Umfragen. Die Techniker Krankenkasse hat 1.000 Versicherte befragt, von denen rund ein Drittel plant, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Nur 47% der Befragten gaben an, das gesetzliche Renteneintrittsalter abwarten zu wollen. Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels ist das für viele Unternehmen sicher eine Herausforderung. Neben zahlreichen Maßnahmen, die in der nachfolgenden Grafik dargestellt sind, arbeiten die Studienautoren vor allem Wertschätzung als zentrales Element der Mitarbeiterbindung heraus. Zitat: „Wer mehr Wertschätzung, Selbstbestimmung und Flexibilität erlebt, der arbeitet auch gerne länger.
Am Ende dieses Blogbeitrages wie immer noch einige Blitzlichter:
Glaubt man einer Studie der HR-Beratung Intoo, die dafür 800 HR-Verantwortliche und 800 Mitarbeitende befragt hat, dann fühlt sich die Generation Z in Sachen Karriereplanung von ihren Führungskräften weitgehend vernachlässigt. Knapp zwei Drittel der Befragten würde gerne häufiger über dieses Thema sprechen, wofür die Führungskräfte jedoch keine Zeit haben. Die Folgen sind erschreckend, so glauben nämlich 55% der Befragten, sie bekämen in den sozialen Medien bessere Karriere-ratschläge als von ihren Vorgesetzten! 47% glauben gleiches von der KI, z.B. ChatGPT.
Auch nach Corona arbeiten immer noch viele Menschen im Homeoffice. In einer Umfrage des Beratungsunternehmens virtuu, das 370 Führungskräfte befragt hat, bereitet das virtuelle Arbeiten Führungskräften offenbar erhebliches Kopfzerbrechen. 115 von ihnen fürchteten um den Teamzusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl, 114 sahen die Organisation der täglichen Arbeit beeinträchtigt und 107 sahen außerdem die menschliche Nähe gefährdet. Mit diesem Mindset wird es als Führungskraft schwierig, die Zukunft erfolgreich zu gestalten.
Der Talentemangel spitzt sich offenbar zu: In einer Studie des Projectmanagement Institute sahen 79% der 500 befragten Führungskräfte den Mangel an Talenten als Bedrohung für Ihr Unternehmen an.
Führung kann auch in Teilzeit funktionieren – das ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Appinio. 83% der befragten Führungskräfte standen Führung in Teilzeit offen gegenüber und 35% gaben auch an, dass dies in ihren Unternehmen bereits erfolgreich funktioniert. Auch die Mitarbeitenden zeichneten ein positives Bild, denn zwei Drittel zeigten sich überzeugt, dass auch Führungskräfte in Teilzeit ihre Aufgaben effektiv erfüllen können.
Allerdings fühlen Teilzeitbeschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung häufig benachteiligt. In einer Studie von Netigate gaben 53% der Vollzeitbeschäftigten an, in ihrem Unternehmen gute Karrierechancen zu haben. Bei den Teilzeitbeschäftigten waren dies nur 42%. Die Studienautoren weisen warnend darauf hin, dass fehlende Karrierechancen nach wie vor einer der wichtigsten Kündigungsgründe sind.
Vielleicht werden uns allerdings bald die Führungskräfte ausgehen, denn in einer Umfrage der Initiative Chef:innensache gaben nur 27% der mehr als 1000 Befragten an, im Laufe ihrer Karriere eine Führungsposition anzustreben. Das sind drei Prozentpunkte weniger als im Vorjahr und bedeutet zugleich den niedrigsten Wert seit 2018.
Das hat ja vielleicht auch mit den Anforderungen an Führungskräfte zu tun, die scheinbar immer weiter ansteigen. Gem. dem Management Report des Hernstein Instituts wünschen sich die Befragten eine Führung, die sich durch Empathie und Einfühlungsvermögen (54%), eine offene Haltung, Verlässlichkeit und Erreichbarkeit (alle je 53%) auszeichnet. Hohe Anforderungen sind das und in dieser Umfrage erfüllten Sie nur 32% der Führungskräfte.
4-Tage-Woche – vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass es dazu vor nicht allzu langer Zeit in Großbritannien ein vielbeachtetes sehr positives Experiment gegeben hat. Forsa hat dazu in Deutschland eine Befragung im Auftrag des beruflichen Netzwerkes Xing durchgeführt, in der 66% der Umsetzbarkeit der 4-Tage-Woche kritisch gegenüberstanden. Nur 30% konnten sich vorstellen, dass sich die 4-Tage-Woche in den nächsten fünf Jahren durchsetzen wird. Die Vorbehalte sind vielfältig und reichen von Fachkräftemangel bis zur Angst vor Mehrarbeit an den vier Arbeitstagen oder Produktionseinbußen.
Ich würde mich freuen, wenn die vielfältigen Themen auch für Sie wieder den ein oder anderen interessante Aspekt bereithielten. Vielleicht möchten Sie ja für sich sogar ein Thema kurzfristig konkret aufgreifen und in Ihrer Organisation oder Ihrem Unternehmen vorantreiben. Ich bedanke mich auf jeden Fall für Ihr Interesse.
Im Jahr 2025 werde ich die Reihe zu aktuellen Studien und Umfragen in dieser Form nicht mehr fortführen. Neuigkeiten, die ich für besonders interessant halte, werde ich künftig als einzelne, kurze Blogbeiträge veröffentlichen, um diesen Themen mehr Prägnanz und Aufmerksamkeit zu geben, als dies in solch langen Beiträgen der Fall ist. Die Veröffentlichung als Podcast stelle ich zum Jahreswechsel daher vollständig ein.
Und zum Schluss noch ein Hinweis in eigener Sache: Die zitierten Studien wurden größtenteils veröffentlicht in den Ausgaben 07 bis 10/2024 von managerseminare.
In der neuen (22.) Ausgabe unseres NEW LEADERS CLUB PODCAST geht es diesmal um ein Dauerbrenner-Thema:
sind Führungskräfte für die Motivation ihrer Mitarbeitenden verantwortlich oder nicht? Und falls, ja: wie motiviert man denn seine (so unterschiedlichen) Mitarbeitenden?
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Anhören!
Die neue Folge findet Ihr z.B. auf Spotify, aber natürlich findet Ihr uns auch auf allen anderen Podcastportalen.
Starten wir doch diesen Beitrag mal wieder mit dem Thema Homeoffice, denn der Technologieanbieter Owl Labs hat dazu 2000 Vollzeitbeschäftigte in Deutschland befragt. Fast die Hälfte von ihnen ist nach Corona inzwischen wieder vollständig ins Büro zurückgekehrt, obwohl 64% der Befragten ein hybrides Arbeitsmodell präferieren würden. 40% von ihnen würden dabei am liebsten ihre Homeofficetage frei wählen können. Interessanterweise findet sich mit 61% der Befragten auch eine klare Mehrheit, die für einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice ist, wovon immerhin 40% der Arbeitsplätze in Deutschland betroffen wären. Dieses Mindset bleibt für Arbeitgeber nicht ohne Folgen, denn 33% der Befragten erklärten auch, dass sie sich im Falle eines Homeofficeverbotes nach einem neuen Arbeitgeber umschauen würden. 7% würden sogar sofort kündigen. Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass ein hybrides Arbeitsmodell für beide Seiten, also auch für die Arbeitgeber klare Vorteile bietet, und so bleibt zu hoffen, dass die Entwicklungen zur Zufriedenheit aller weiter voranschreiten.
Dass die Homeoffice-Nutzung in Deutschland wieder deutlich abgenommen hat, geht auch aus einer Befragung des Bayrischen Instituts für Digitale Transformation der Bayrischen Akademie der Wissenschaften hervor. Dieser Studie zu Folge arbeiten noch 48% der Beschäftigten mindestens gelegentlich von zu Hause aus. Das sind 7% weniger als vor einem Jahr. Mehrmals pro Woche arbeiten nur noch 31% im Homeoffice. Im Herbst 2022 waren es noch 41%. Die Studienautoren erklären dies mit einer gestiegenen Präsenzerwartung seitens der Arbeitgeber und gestiegenen formalistischen Regelungen. Allerdings bleibt die Zufriedenheit der Beschäftigten im Homeoffice auf einem extrem hohen Niveau: 92% der Befragten gaben an, mit der eigenen Situation im Homeoffice zufrieden zu sein.
Und auch das ifo-Institut hat eine Befragung zum Homeoffice vorgelegt, für die 9.000 Unternehmen befragt wurden. Auch hier zeigt sich ein Trend zur Rückkehr ins Büro, allerdings bieten 32% der Großunternehmen und 26% der KMU die Möglichkeit an, von zu Hause aus zu arbeiten. Der Dienstleistungssektor zeigt sich dabei mit 34% an der Spitze der Anbieter, die Industrie (16%) und der Handel (12%) liegen deutlich dahinter.
Loyalität ist für Arbeitgeber gerade in Zeiten aktueller Arbeitnehmermärkte von besonderer Wichtigkeit. In einer Forsa Umfrage unter mehr als 3000 Beschäftigten im Auftrag von Xing zeigte sich die Generation X, also Menschen im Alter von 43-58 Jahren, als besonders loyal. 69% dieser Gruppe wollen langfristig bei ihrem Arbeitgeber bleiben, mehr als jeder Zweite (55%) kann sich sogar einen Verbleib bis zur Rente vorstellen. Damit ist diese Generation die loyalste Arbeitnehmergruppe in Deutschland, gefolgt von den Babyboomern (44%) und der Generation Y (33%). Kommt in der Generation X doch mal der Wunsch eines Arbeitgeberwechsels auf, dann finden wir dafür der Studie zu Folge die altbekannten Gründe: ein höheres Gehalt (44%), zu viel Stress (33%), Unzufriedenheit mit dem direkten Vorgesetzten (33%), oder fehlende Aufstiegschancen (25%).
Der regelmäßige Gehaltvergleich der online Bewertungsplattform kununu ist natürlich immer einen Blick wert, zumal ihm sehr viele Gehaltsangaben (835000) und Bewertungen (280000) zu Grunde liegen. Die Grafik zeigt, dass im deutschen Bankensektor am besten verdient wird, doch die größte Zufriedenheit herrscht im Bereich der HR-Manager (65,8%), im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (65,5%) sowie im Energiesektor und im Bereich Beratung und Consulting (je 64%). Ein möglichst hohes Gehalt ist also nicht automatisch auch eine Garantie für eine hohe Zufriedenheit der Beschäftigten. Zufriedenheit – und das wissen wir nun schon sehr lange – entsteht eben auch durch zahlreiche andere Faktoren, nicht nur durch das Gehalt. Ein Blick auf die nachfolgende Grafik lohnt aber auf jeden Fall, suchen Sie sich einfach ihre Branche aus:
Die Bedeutung des Gehalts kommt auch in einer im Auftrag des Businessnetzwerkes Xing durchgeführten Befragung zum Ausdruck. Rund 90% der mehr als 1.000 Befragten zwischen 18 und 65 Jahren gaben an, dass das Gehalt für sie der wichtigste Faktor im Job ist. Doch Vorsicht möchte ich anfügen, wir wissen aus so vielen Studien, dass Gehalt „nur“ ein Hygienefaktor ist und langfristig für die Zufriedenheit oder gar die Motivation im Job nicht ausreicht. So folgen denn auch in dieser Studie gleich die „üblichen Verdächtigen“ mit ähnlich hohen Prozentwerten: Für 88% ist ein gutes Verhältnis zum Team wichtig, für 81% ein passender Führungsstil, für 76% ein attraktiver Arbeitsplatzstandort und für 72% flexible Arbeitszeiten. Wie schon so oft, kann ich auch diesmal nur zusammenfassen: Ein gutes Gehalt ist ohne Frage wichtig, insb. zum Einstieg, allein reicht es aber für dauerhafte Motivation und Zufriedenheit bei weitem nicht aus.
Der Fachkräftemangel ist kein rein deutsches Problem, aber Deutschland ist einer Studie des Beratungsunternehmens ManpowerGroup zu Folge am zweistärksten davon betroffen. 82% der befragten deutschen Unternehmen gaben, dass sie aktuell Probleme hätten, Fachkräfte zu finden. Damit liegt Deutschland sieben Prozentpunkte über dem globalen Durchschnitt und gemeinsam mit Griechenland und Israel direkt hinter Spitzenreiter Japan. Schaut man auf die Branchen, so sind besonders die Bereiche der Informationstechnologie, der Finanzen und der Immobiliensektor betroffen. Viele Unternehmen zeigen der Studie zu Folge wenig Reaktionen auf den aktuellen Arbeitskräftemangel, dabei gäbe es zahlreiche Stellhebel wie etwa Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten oder -orte oder auch eine höhere Entlohnung.
Wie sieht es eigentlich mit den „Best Agern“, also Arbeitskräften über 50 Jahren aus – Leitungsträger oder nicht? Da gehen die Meinungen offenbar weit auseinander, wie aus einer Studie der Managementberatung borisgloger consulting gemeinsam mit der Wirtschaftspsychologin Erika Regnet hervorgeht. Das Selbstbild der Ü50 ist eindeutig: Sie halten sich für leistungsstark und ihre Arbeit für sehr wichtig. Fragt man hingegen ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen unter 35 Jahren so fallen die Bewertungen deutlich ab. Nur beim Faktor Zuverlässigkeit wird den älteren Kolleginnen und Kollegen noch ein kleiner Vorsprung zugebilligt. In allen anderen Bereichen werden sie zumeist sogar deutlich schlechter eingeschätzt als jüngere Kolleginnen und Kollegen. Sie gelten als eher erschöpft, risikovermeidend, weniger innovativ und unmotiviert – kein schönes Fremdbild. Fragt man allerdings Kolleginnen und Kollegen, die sich eher im gleichen Alter befinden, so fällt auch das Fremdbild deutlich positiver aus. Die Studienautoren kommen zu dem warnenden Fazit, dass aus ihrer Sicht das Potential der älteren Generation oftmals übersehen und daher auch nicht voll ausgeschöpft wird. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ja vielleicht für den ein oder anderen von Ihnen nochmals ein Hinweis, auch im eigenen Unternehmen genauer hinzuschauen, wo noch unausgeschöpfte seniore Potentiale schlummern könnten.
Ein interkulturelles Team hat viele Vorteile, wie die folgende Grafik belegt:
In einer Befragung der Königssteiner Gruppe unter rund 1.000 Beschäftigten gaben jedoch rund 75% der Befragten an, dass Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland mit Ressentiments rechnen müssten. Sogar für den eigenen Betrieb hegte ein Drittel der Befragten Zweifel daran, dass neue ausländische Kolleginnen und Kollegen besonders herzlich empfangen würden. Die Widersprüche liegen zum Teil offen auf dem Tisch, denn gleichzeitig ist mehr als die Hälfte der Befragten auch der Meinung, dass Interkulturalität ein Merkmal eines attraktiven Arbeitgebers ist und zu einem positiven Unternehmensimage beiträgt. Da wir ja auch immer wieder hören, wie dringend in Teilen des Landes ausländische Fachkräfte benötigt werden kann man zu diesem Thema zusammenfassend wohl nur sagen: Es gibt noch viel zu tun!
Wir leben im Informationszeitalter und das gepaart mit zahlreichen technischen Möglichkeiten, wie diese Informationen an den Mann bzw. an die Frau gebracht werden können. Doch ist die Vielzahl von Informationen überhaupt hilfreich? Informationen zielgruppenadäquat zu filtern und aufzubereiten war schon immer eine wichtige Führungsaufgabe und die scheint durch die Technik nicht unbedingt leichter geworden zu sein. Eine Studie des Softwareanbieters TechSmith zeigt, dass sich die Hälfte der Befragten von der täglichen Informationsflut in ihrer Produktivität negativ beeinflusst fühlt. Bei Hybrid arbeitenden Beschäftigten steigt dieser Wert sogar auf 58%. Als Hauptkritikpunkte werden dabei der Überfluss an Informationen, unklare Informationen aber auch die schiere Menge an Emails und Meetings genannt. Mehr ist halt nicht immer gleichbedeutend mit besser. Die Folgen sind erheblich, denn 67% der Befragten berichten von Missverständnissen aufgrund unklarer Kommunikation und 47% beklagen sich darüber, sich wiederholen oder Anweisungen mehrfach abklären zu müssen. Auf diese Art sind Prozessverzögerungen natürlich unausweichlich. Die Kommunikation in Zukunft klarer und besser zu gestalten und das sowohl vor Ort als auch für alle mobil Arbeitenden ist sicher einer der bedeutenden Führungsaufgaben unserer Zeit.
Am Ende dieses Blogbeitrages wie immer noch einige Blitzlichter:
Dass wir in Deutschland ein bürokratisches Land sind, ist sicher für niemanden eine Überraschung. Einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn zu Folge haben dadurch 80% aller Befragten weniger Spaß an ihrer Arbeit. 97% der Befragten empfanden den bürokratischen Aufwand als störend. Wut (55%), Ohnmacht (42%) und Verwirrung (41%) waren Gefühle, die durch die Bürokratie ausgelöst wurden. Das bleibt nicht ohne Folgen, denn 58% der Unternehmen erklärten auch, deshalb in Deutschland nicht mehr investieren zu wollen.
Wird in Lebensläufen eigentlich gerne gelogen? Offenbar schon, denn in einer Studie des Lebenslaufeditors CVapp gaben fast 75% der deutschen Männer an, im eigenen Lebenslauf schon einmal gelogen zu haben. Die meisten Lügen betrafen dabei das Gehalt und die eigenen Fähigkeiten. Nur 46% der deutschen Frauen gaben an, bezüglich ihres Lebenslaufes schon einmal unehrlich gewesen zu sein, aber ob das wohl stimmt?
Keine Betrachtungsperiode ohne eine Befragung zur Generation Z und diesmal mal wieder eine mit zum Teil überraschenden Ergebnissen. Der Kollaborationslösungsanbieter Jabra hat für seine Studie fast 4.500 Menschen befragt und dabei festgestellt, dass 93% der 18 bis 26jährigen in hybriden Arbeitsmodellen arbeitet. Anders als gemeinhin angenommen waren die Mitglieder der Genration Z sogar häufiger bereit, ihre Karriere über ihr Privatleben zu stellen, als andere Generationen. 52% der jungen Befragten zeigten sogar schon erste Burn-Out-Symptome und 47% dieser Befragten planten im nächsten Jahr einen Jobwechsel. Ich höre immer wieder, Menschen der Generation Z seien nicht leicht zu führen und man muss wohl zumindest sagen, dass das Bild dieser Generation mit fast jeder neuen Studie immer diffuser wird. Einfacher wird ihre Führung dadurch sicher nicht.
Direkte Abwerbungen von Arbeitnehmern liegen in Deutschland aktuell auf einem hohen Niveau. In einer Studie des Marktforschungsunternehmens Trendence gaben mehr als 60% der Befragten an, innerhalb des letzten Jahres mindestens einmal direkt angesprochen worden zu sein. Dies gilt sowohl für Akademikerinnen und Akademiker als auch für Fachkräfte ohne akademischen Abschluss. 42% der Befragten wurden sogar direkt durch die Geschäftsleitung des Konkurrenzunternehmens angesprochen. Voll im Trend scheinen diese Ansprachen zu liegen, denn 43% der Befragten gaben an, sich genau diese Form von Ansprache zu wünschen. Headhunter scheinen dagegen aktuell eher „out“ zu sein, nur 23% begrüßten eine Ansprache durch diese.
Mehr Homeoffice, weniger Büroflächenbedarf – einer Studie des Ifo-Instituts zu Folge sind 60% aller Büroimmobilien in Deutschland vom rückläufigen Bedarf an Büroflächen betroffen. Bis 2030 planen die Unternehmen eine Reduzierung der Büroflächen um 12% oder 11,5 Millionen Quadratmetern.
Ich würde mich freuen, wenn die vielfältigen Themen auch für Sie wieder den ein oder anderen interessante Aspekt bereithielten. Vielleicht möchten Sie ja für sich sogar ein Thema kurzfristig konkret aufgreifen und in Ihrer Organisation oder Ihrem Unternehmen vorantreiben. Ich bedanke mich auf jeden Fall für Ihr Interesse.
Der nächste Beitrag in dieser Reihe voraussichtlich im Oktober 2024.
Und zum Schluss noch ein Hinweis in eigener Sache: Die zitierten Studien wurden größtenteils veröffentlicht in den Ausgaben 04 bis 06/2024 von managerseminare.
In der neuen Ausgabe unseres NEW LEADERS CLUB PODCAST geht es diesmal um eine besonders spannende Führungsaufgabe, von der wir alle viel lernen können.
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Anhören!
Die neue Folge findet Ihr z.B. auf Spotify, aber natürlich findet Ihr uns auch auf allen anderen Podcastportalen.
Weiterbildung ist ein wichtiges berufliches Thema und in den sich immer schneller verändernden Welten nicht zu unterschätzen. Doch vielen Mitarbeitenden scheint der eigene Weiterbildungsbedarf nicht ausreichend bewusst zu sein. PWC hat dazu in einer weltweiten Studie 54.000 Menschen befragt und festgestellt, dass nur 43% der Befragten eine klare Vorstellung davon hatten, wie sich die von Ihnen geforderten Skills in den nächsten Jahren verändern werden. Gerade Mitarbeitende in nicht spezialisierten Bereichen zeigten keine konkrete Vorstellung kommender Veränderungen: nur 15% stimmten der Aussage zu, dass sich die Anforderungen an sie verändern werden und nur 20% von diesen hatte ein Gespür dafür, wie sich die Anforderungen an sie konkret verändern werden. Das sind Werte, die es allen Beteiligten nicht leicht machen, sich für die Zukunft ausreichend zu wappnen.
Dazu passt auch eine Untersuchung der Bitkom Akademie gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen HRpepper. Sie haben die Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit den bestehenden Weiterbildungsangeboten untersucht. Ein Drittel der Befragten beurteilte dabei das Weiterbildungsangebot des eigenen Unternehmens als schlecht oder sogar sehr schlecht. Besonders schlecht schnitten dabei die Weiterbildungsangebote zu Themen wie „innovative digitale Technologien“ ab, die man als Zukunftsfelder beschreiben könnte. Hier war die Hälfte aller Befragten mit dem Angebot unzufrieden. Vermisst wurde auch eine klare Strategie in Sachen Weiterbildung, denn 58% der Befragungsteilnehmer kannten eine solche nicht. Absolut erschreckend finde ich, dass 50% der Mitarbeitenden im Bereich Personal sich nicht sicher waren, ob ihr Unternehmen eine Weiterbildungsstrategie habe… . Immerhin – es herrscht große Einigkeit, dass dieses Thema wichtig ist: 79% der Befragten sahen positive Wirkungen auf das Thema Arbeitgeberattraktivität und 80% waren der Meinung, dass Weiterbildungen auch Wertschätzung und Sicherheit vermitteln. Na immerhin, die Einsicht ist also da, die Umsetzung scheint noch nicht überall zu überzeugen.
Dass wir aktuell einen Arbeitnehmermarkt haben, wurde an dieser Stelle schon häufiger thematisiert. So haben die Mitarbeitenden aktuell sehr gute Möglichkeiten in Falle der Unzufriedenheit, den Arbeitgeber zu wechseln. Das führt offenbart auch dazu, dass Arbeitsverhältnisse in vielen Fällen nur noch von kurzer Dauer sind. Das Karrierenetzwerk Xing hat in einer Befragung herausgefunden, dass 50% der 1.000 Befragten das Arbeitsverhältnis schon einmal in der Probezeit bzw. im ersten Beschäftigungsjahr gekündigt hat. Männer (52%) waren dabei etwas häufiger vertreten als Frauen. Gefragt nach den Gründen, begegnen uns „alte Bekannte“, die seit Jahren die Kernfaktoren der Arbeitszufriedenheit ausmachen. Die häufigsten Nennungen waren:
ein als zu niedrig empfundenes Gehalt (43%)
Unzufriedenheit mit der eigenen Führungskraft (43%)
Unzufriedenheit mit den eigenen Arbeitsaufgaben (34%)
eine schlechte Teamkultur (34%)
Nichts neues könnte man sagen, aber natürlich nicht schön für die betroffenen Arbeitgeber. Vielleicht aber auch gar nicht so dramatisch, lesen Sie mal das zweite Blitzlicht.
Zum Thema Arbeitnehmermarkt passt auch eine Metastudie des Beratungsunternehmens Mercer, dass dafür Rückmeldungen von mehr als 140.000 Teilnehmenden untersucht hat. Demnach sind motiviertes Arbeiten und ein Arbeitgeberwechsel kein Widerspruch mehr. Die erhöhte Wechselbereitschaft vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht nicht auf die Motivation zurück, die auch in 2023 unverändert hoch war: 84% gaben in dieser Metastudie an, motiviert bei der Sache zu sein. Rückläufig waren hingegen der Stolz auf den Arbeitgeber (75% auf 72%) und die allgemeine Zufriedenheit (76% auf 72%). Auch hier lohnt wieder ein Blick auf die Einschätzung der eigenen Entwicklungsmöglichkeiten: 45% sahen nicht die Möglichkeit ihre Karriere im eigenen Unternehmen fortzuentwickeln. Nur etwa die Hälfte hatte das Gefühl, das eigene Potential aktuell voll auszuschöpfen. Unternehmen werden sich also daran gewöhnen müssen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade deshalb kündigen, weil sie motiviert sind, diese Motivation im eigenen Unternehmen jedoch nicht ausreichend produktiv umsetzen können.
In eine ähnliche Richtung deutet eine Studie der Cubia AG, die dafür mehr als 1.300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst befragt hat. 50% der Befragten gaben an, mit ihrem aktuellen Arbeitgeber vollkommen oder weitgehend zufrieden zu sein. Eine Garantie für eine Arbeitnehmerbindung war das gemäß dieser Studie jedoch nicht, denn 53% gaben gleichzeitig an, sie seien grundsätzlich wechselbereit. 45% gaben an, sie hätten schon einmal gekündigt, weil sie ein attraktiveres Angebot bekommen hätten, ohne unbedingt aktiv danach gesucht zu haben. 43% nannten ein als negativ empfundenes Führungsverhalten der direkten Führungskraft und 42% die Höhe des Gehaltes als Wechselgrund. Interessanterweise scheint also eine als spannend oder interessant empfundene Aufgabe allein nicht mehr auszureichen, die Menschen an ein Unternehmen zu binden. Stimmen die Bezahlung oder die Beziehung zur direkten Führungskraft nicht, sind die Mitarbeitenden dennoch bereit, den Arbeitgeber zu wechseln.
An dieser Stelle lässt sich auch gut eine Studie zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz aufgreifen, für die Alight Soloutins 500 Beschäftigte befragt hat. 85% der Befragten gaben an, dass sie sich einem mittleren oder gar hohen Stresslevel ausgesetzt sehen. Damit ist dieser Wert zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte gestiegen. Da wundert es nicht, dass die Nachfrage nach Angeboten zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von 16% auf 29% der Befragten deutlich angestiegen ist. Dem steigenden Bedarf scheint jedoch in vielen Unternehmen kein Angebot gegenüberzustehen, denn nur 10% der Befragten hatten Zugang zu entsprechenden Apps oder Angeboten. Nur falls noch jemand unter Ihnen sein sollte, der meint, Stress gehöre halt dazu, möchte ich nochmal daran erinnern, dass wir inzwischen sehr genau wissen, dass eine dauerhafte Stressbelastung sowohl die kognitive als auch die kreative Leistungsfähigkeit deutlich herabsetzt und zahlreiche Krankheitssymptome hervorrufen kann. Auch in der aktuellen Befragung zeigten sich die Auswirkungen sehr deutlich: So gaben nur noch 20% der Mitarbeitenden an, motiviert zu arbeiten. 24% gaben an, „nur noch das nötigste zu tun“ und 51% sahen keinen Sinn mehr darin, über das Notwendigste hinaus zu arbeiten. Eine dauerhaft als hoch empfundene Stressbelastung kann also nicht sinnvoll sein und die Unternehmen sollten unbedingt mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern.
Kaum eine Generation steht aktuell so im Fokus wie die Generation Z, die von einigen immer wieder als faul und arbeitsscheu beschrieben wird. Glaubt man einer Befragung von JobTeaser in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Kantar, dann ist dies wohl ein falsches Bild. In der Befragung von 1.000 Personen hatte die jeweilige Arbeit für die jungen Menschen einen gleichhohen Stellenwert wie für ältere Generationen. Aufstieg und Weiterentwicklung werden in der Generation Z sogar als noch wichtiger empfunden als in anderen Generationen. 81% der Befragten in der Generation Z gaben an, dass ihnen dieses Thema eher oder sogar sehr wichtig sei (Vergleichswert: 14% der Generation X). Die Besonderheiten der Genration Z sehen wir denn eher in zwei anderen Befragungsergebnissen: 44% will Spaß an der Arbeit haben und 39% möchten sich im Job selbst verwirklichen. Beides sehen die jungen Menschen nicht als Widerspruch zur Karriere an, sondern gerade als Antrieb Karriere zu machen! „Super“, möchte ich gerne ausrufen, Arbeit darf Spaß machen!
Am Ende dieses Blogbeitrages wie immer noch einige Blitzlichter:
Die eigene Weiterentwicklung und entsprechende Karrierechancen sind wichtig für die Mitarbeiterbindung, wie eine internationale Studie des Personaldienstleisters PageGroup mit 70.000 Teilnehmenden zeigt. 26% nannten fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten als Kündigungsgrund und für 11% war die stagnierende eigene Karriereentwicklung der wichtigste Kündigungsgrund. 13% kündigen vor allem dann, wenn sie eine berufliche Veränderung anstreben. In der Summe war in dieser Studie damit etwa die Hälfte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abwanderungsgefährdet, wenn sie mit den eigenen Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten nicht mehr zufrieden ist.
Häufige Jobwechsel werden heute bei weitem nicht mehr so kritisch gesehen, wie früher. In einer Befragung des Hernstein Instituts unter 1500 Führungskräften waren mehr als die Hälfte der Meinung, dass Beschäftigte durch häufigere Wechsel ihre Fähigkeiten sogar erweitern, was letztlich dem neuen Arbeitgeber zu Gute komme. Rund zwei Drittel waren auch der Ansicht, es sei für das Unternehmen hilfreich, wenn Mitarbeitende Erfahrungen aus vielen Berufen mitbringen.
Einer Studie des Personaldienstleisters Avantgarde Experts zu Folge ließen sich übrigens wohl 90% aller Personalwechsel verhindern, denn nur 10% der Befragten gaben an, dass es wirklich gar nichts gäbe, was sie von einer Kündigung abhalten könne. Mehr Gehalt (52%), Homeoffice (28%) oder eine mögliche Beförderung (22%) waren dabei die am häufigsten genannten Aspekte, die Mitarbeitende zum Bleiben bewegen könnten.
Freiwillige betriebliche Zusatzleistungen standen in einer Studie des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft hoch im Kurs, denn 85% der befragten Unternehmen ging davon aus, dass deren Bedeutung in Zukunft zunehmen werde. Es lohnt allerdings ein Blick auf die Definition dieser Leistungen, denn in der Studie wurden darunter vor allem Gleitzeit, mobiles Arbeiten, eine von Vertrauen geprägte Führungskultur und nachhaltiges umweltbewusstes Wirtschaften verstanden. Als die drei wichtigsten Wirkfaktoren dieser Zusatzleistungen nannten die Befragten eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität (41%), eine Verbesserung der Identifikation mit dem Unternehmen (22%) und eine Steigerung von Motivation und Zufriedenheit (21%).
Apropos Homeoffice – in Sachen Remote Work bietet Deutschland inzwischen nicht mehr die besten Bedingungen, wie aus dem Global Remote Work Index 2023 hervorgeht. Vor allen in den Bereichen der digitalen Infrastruktur (Platz 28) und Internetqualität (Platz 30) schneidet Deutschland gegenüber anderen Ländern schlecht ab. Hingegen liegen wir bei den rechtlichen Rahmenbedingungen nach wie vor auf Platz 1 – sagt doch irgendwie auch etwas über unser Land aus. Deutschland liegt im Report insgesamt inzwischen auf Platz 3 hinter Dänemark und den Niederlanden.
Ich hoffe, bei den vielfältigen Themen, die sich auch durch die längere Betrachtungsperiode ergeben, war auch für Sie der ein oder andere interessante Aspekt dabei, den Sie in Ihrer Institution bzw. Ihrem Unternehmen aufgreifen und vertiefen möchten. Ich danke jedenfalls für Ihr Interesse.
Vor dem Hintergrund der beim letzten Mal beschriebenen Veränderungen in meinem Zeitbudget erscheint der nächste Beitrag in dieser Reihe voraussichtlich im Juli 2024.
Und zum Schluss noch ein Hinweis in eigener Sache: Die zitierten Studien wurden größtenteils veröffentlicht in den Ausgaben 01 bis 03/2024 von managerseminare.
Eigentlich haben wir doch alles besprochen und vereinbart und dennoch funktioniert Teamarbeit gerade nicht so, wie ich mir das als Führungskraft vorstelle. Das macht mich fertig und unzufrieden. Kennen Sie das auch?
Na, dann sind Sie bei unserer neuen Podcastfolge genau richtig!
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Gravatar
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Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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