Entscheidungen treffen ist immer wieder ein Thema auch im Coaching. Viele Menschen empfinden es oft als schwierig und belastend und schieben die Entscheidungen deshalb auf. Das aber macht es in der Regel nicht einfacher – im Gegenteil.
Nichts im Leben ist umsonst – alles hat einen Preis, denn wofür auch immer ich mich entscheide, ich muss dafür auf etwas anderes verzichten. Für uns selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen, nimmt uns niemand ab. Für uns selbst sind wir immer verantwortlich. Darum handeln Sie überlegt und reflektiert und befragen Sie sowohl Ihren Kopf als auch Ihren Bauch. Dann aber entscheiden Sie, schieben Sie die Entscheidungen nicht endlos auf. Denn bekanntlich gilt auch: Ist die Entscheidung getroffen, sind die Sorgen vorbei.
Nachdem Kristin und ich uns vor zwei Wochen mit den Führungskräften selbst beschäftigt haben, blicken wir in der aktuellen Folge wieder auf die Mitarbeitenden. Wie können Führungskräfte in den aktuell so schwierigen Rahmenbedingungen verhindern, dass Mitarbeitende in negative Gedanken und Grübeln verfallen? Dazu und einiges mehr gibt es Tipps und Denkanstöße in unserer heutigen Podcastfolge, die auf fast allen großen Podcastportalen online ist.
Sich rechtzeitig eine Auszeit zu nehmen und den Fokus auf sich selbst zu richten, war schon immer wichtig. In unseren aktuellen Zeiten, die von vielen als besonders herausfordernd erlebt werden und voller Unsicherheiten sind, ist die Sensibilität für das eigene Wohlergehen wichtiger denn je. Nicht immer leisten und liefern müssen, sondern einfach mal ich selbst sein können. Keine Normen und Anforderungen erfüllen, einfach nur bei mir sein. Spüren und leben, war mit guttut – eine Auszeit nehmen.
Wann habt Ihr die letzte kleine Auszeit genommen? Solche Auszeiten können vielfältig sein und müssen keinesfalls immer gleich ein langer Urlaub sein?
Führungskräfte sind auch nur Menschen – Tipps und Hilfestellungen, die beim Umgang mit den vielen negativen Themen, die aktuell den Führungsalltag vieler Leitenden bestimmen, geben Kristin Scheerhorn und ich in unserer aktuellen Podcastfolge.
Hört doch mal rein!
Die Folge findet Ihr auf fast allen großen Podcastplattformen.
Mit diesen Worten hatte mein Klient bei mir den Spannungsbogen für sein heutiges Coaching schon in dem Telefonat, in dem wir den Termin fixierten, erhöht. Ich ahnte, dass es vielleicht nicht um ein berufliches Thema gehen würde, denn immer wieder hatten wir in den vorangegangenen Terminen auch seine ehrenamtlichen Tätigkeiten, die große Teile seiner Freizeit beanspruchten, gestreift.
„Ok, wofür arbeiten wir beide denn heute zusammen?“, warf ich meinem Coachingnehmer nach etwas Smalltalk den Ball zu.
„Ich habe keinen Bock mehr, mich in meinem Sportverband zu engagieren. Sie gehen mir alle auf den Wecker, ich würde am liebsten alles hinschmeißen.“
Mein Klient hatte vor rund zwei Jahren den Vorsitz im Spielausschuss eines Sportverbandes übernommen. Mit viel Elan war er gestartet, hatte zahlreiche Ideen eingebracht, wollte viele Dinge neu und zukunftsorientiert gestalten. Sein Ehrenamt kostete ihn viel Zeit und anfangs hatte er sich diese neben seinem anspruchsvollen Job gerne genommen. Es sollte ein Ausgleich sein, andere Themen, andere Menschen, mehr gestalten. Leider zogen die anderen nicht mit: Die Vereine verfolgten eigene Interessen, die Aktiven auch und seine Mitstreiter auf der Funktionärsebene unterstützten ihn wenig. Bald häuften sich die Frusterlebnisse und aus dem Ausgleich zum Job wurde eine weitere Belastung.
„Na dann, hör doch einfach auf!“, warf ich provozierend in den Raum, denn ich wusste natürlich, dass es so einfach nicht sein würde. „Was hält Dich zurück, das Ehrenamt sofort abzugeben?“
Darauf konnte mein Klient keine Antwort geben und begann zu stottern. Er wisse es nicht, es fühle sich auf der einen Seite richtig an, alles hinzuschmeißen. Auf der anderen Seite halte ihn irgendetwas zurück, das auch wirklich zu tun. Nur was, das wisse er auch nicht.
Also machten wir uns auf die Suche und die war nicht einfach.
Mein Klient hatte durch seine Funktion keine Privilegien oder persönliche Vorteile. Er hatte auch keine Familienangehörigen, die aus seiner Funktion einen Nutzen zogen. Eine Vergütung gab es ebenfalls nicht und über Langeweile klagte mein Klient auch ohne sein Amt nicht. Es gab auch keine wirkliche organisatorische Hürde, die er mit einer Amtsaufgabe zu überspringen hätte. Ein Einzeiler mit seinem Rücktritt würde genügen. Und doch war es, als hielte ihn eine unsichtbare Kraft davon ab, aufzuhören.
„Dann müssen wir wohl nochmal die Perspektive ändern“, sagte ich zu meinem Klienten als wir uns nach einer halben Stunde im Kreis drehten. Ich bat ihn zwei Jahre zurückzugehen und mir zu erzählen, wie er damals zu seinem Amt gekommen war. Er war angesprochen worden, dass der Vorsitz des Spielausschusses altersbedingt neu zu besetzen sei. Es liege vieles im Argen und man suche einen engagierten jüngeren Menschen, der Lust habe, die Dinge neu aufzustellen. Mein Klient hatte den Sport früher selbst ausgeübt und über viele Jahre auch seine Kinder in diesem Sportverband begleitet. Er hatte viele Optimierungsansätze erkannt, er wollte es besser machen.
„Ich fand es reizvoll, den Sport für die Aktiven attraktiver zu machen. Ich wollte bessere Voraussetzungen für gute Leistungen schaffen, die Sportler erfolgreicher machen und Erfolge feiern. Ich hatte Lust zu gestalten, Spaß an Veränderung. Mir wurde suggeriert, dass alle anderen jemanden suchen, der die Dinge verändert und vorantreibt. Ich dachte alle wollen mehr Erfolg und sind bereit, mitanzupacken. Doch so kam es ja nicht…“.
Jetzt waren wir der Lösung schon ganz nah. Noch ein paar weitere Fragen und mein Klient erkannte, was ihn zurückhielt. Es waren seine Ansprüche an sich selbst. Er wollte nicht aufgeben, wofür er angetreten war. Er besann sich auf die Ziele, die er erreichen wollte. Er würdigte, was er alles versucht hatte, um diese zu erreichen. Er prüfte, ob es weiterhin möglich war, seine Ziele zu erreichen und was er dafür tun müsste.
„Wie fühlt es sich an, wenn Du Dir bewusst machst, dass Du es selbst bist, der Deinen Rücktritt verhindert?“ Er musste einige Momente darüber nachdenken, doch dann erkannte er, dass es eine wertvolle Kompetenz ist, über die er verfügt. Die Kompetenz sich selbst treu zu bleiben, nicht einfach der Schnelllebigkeit nachzugeben und beim ersten Widerstand aufzugeben. Er kämpfte für seine Ideen und für seine Ziele – das fühlte sich für ihn gut an.
Wir machten schließlich eine Pro- und Contra-Tabelle auf einem Flipchart. Was sprach dafür, weiterzumachen und zu versuchen, seine Ideen noch umzusetzen und seine Ziele zu erreichen. Was sprach dafür aufzuhören. Eine Entscheidung traf mein Klient an diesem Abend nicht, diese fiel erst eine Woche später.
Er trat schließlich zurück und als er mir seine Entscheidung am Telefon mitteile, sagte er: „Es war plötzlich so klar, so einfach und es viel mir mit einem Mal ganz leicht, obwohl ich so lange gezaudert habe.“
Wir tun uns oft schwer, Dinge zu beenden, weil es sich nach scheitern anfühlt. Wir wollen nicht aufgeben, es fühlt sich nach Niederlage an und wer verliert schon gern? In solchen Momenten ist es wichtig, sich zu erinnern, warum man begonnen hat. Wofür ist man angetreten? Wenn man dann zu dem Ergebnis kommt, alles getan zu haben, die eigenen Ziele zu erreichen, dann ist es oftmals leichter aufzuhören. Man trifft dann eine neue Entscheidung unter neuen Voraussetzungen. Wenn das, wofür man angetreten ist, nicht mehr möglich ist, muss man auch nicht mehr weitermachen. Man kann aufhören, ohne schlechtes Gewissen, ohne Groll und ohne Reue. In vielen Fällen wird man vielleicht auch weitermachen und das ist auch gut so, denn leichtfertig etwas aufzugeben, wofür man aus Überzeugung angetreten ist, wäre schade. Es sich selbst nicht leicht zu machen, ist eine wertvolle Kompetenz.
Wie geht es Ihnen gerade? Würden Sie gerne „etwas hinschmeissen“?
Das sagte vor ein paar Wochen einer meiner Coachingnehmer zu mir. Er war – wie man schon erahnen kann – im Moment alles andere als glücklich. Er hatte berufliche, familiäre und gesundheitliche Probleme, alles war gerade etwas zu viel. Kein Wunder, dass er nicht glücklich war.
„Ok, was macht Dich glücklich?“, fragte ich meinen Klienten und der sah mich schweigend an.
Mein Klient soll nur der kurze Aufhänger für diesen Beitrag sein, ich möchte auf ihn nicht weiter eingehen. Bei ihm konnte ich sehr gut verstehen, dass er gerade nicht benennen konnte, was ihn glücklich macht, zu groß waren seine Sorgen. Doch das, was sich auch bei ihm in diesem Moment zeigte, habe ich inzwischen oft erlebt: Alle Menschen suchen das Glück und wollen glücklich sein und wenn ich dann Sie dann frage, wonach sie konkret suchen, bekomme ich keine Antworten.
Was macht uns glücklich? So oft wird diese Frage gestellt, so viele Bücher handeln davon, sogar eine eigene Forschung, die Glücksforschung, befasst sich damit. Und damit ich bitte nicht falsch verstanden werde: Die Ergebnisse sind sehr interessant und spannend. Ich lese immer wieder darüber.
Für mich ist dennoch schon die Frage, was macht uns glücklich, falsch. Es gibt nichts, was uns glücklich macht, denn Glück ist individuell. Es gibt nur mein Glück, Ihr Glück und das eines jeden einzelnen. Deshalb ist für mich die Suche nach dem Glück immer gleichbedeutend mit einer Einladung zu der interessantesten Reise, die man im Leben antreten kann: Die Reise zu sich selbst!
Auch meinen oben erwähnten Klienten habe ich eingeladen, die Reise anzutreten, was er gerne tat. Wir müssen zunächst über uns selbst lernen, dann erst finden wir alle unser Glück. Diese Reise ist nicht einfach und sie geht auch nicht schnell. Sie geht nicht in einer Etappe und sie muss vielleicht im Laufe der Zeit wiederholt werden. Sie ist das Gegenteil einer All-inklusiv-Pauschaleise. Die Erkenntnisse über mich selbst wachsen nicht wie reife Früchte auf den Bäumen, die einfach nur gepflückt werden müssen. Manche Erkenntnisse sind sogar tief vergraben und müssen mühsam gesucht und ausgegraben werden. Ohne diese Erkenntnisse aber ist das Glück nicht zu finden.
„Ach ja und übrigens: Wenn ich dann endlich glücklich bin, dann möchte ich es für immer bleiben!“
Ja, wer würde nicht gerne für immer glücklich sein? Aber wie wollten Sie feststellen, dass Sie gerade glücklich sind, wenn es keinen anderen Zustand mehr für Sie gibt? Glücklich ist man hoffentlich immer wieder, aber niemals ständig. Das Glück ist kein Dauerzustand, hoffentlich aber ein häufiger.
Drei wesentliche Erkenntnisse gewannen fast alle meine Klienten und auch ich selbst auf der Suche nach dem glücklichen Leben:
Die erste Erkenntnis, zeigt sehr schön sich einem Zitat von Buddha, der gesagt hat:
Glücklich zu sein hat vor allem mit uns selbst zu tun, mit der Erkenntnis, was uns guttut. Das sind, zumindest in unserer gut situierten westlichen Welt, nur selten materielle Dinge. Auch die Glücksforschung zeigt uns seit vielen Jahren, dass die glücklichsten Menschen nicht in den reichsten Ländern dieser Erde leben.
Die zweite Erkenntnis bringt ein berühmtes Zitat von Wilhelm Busch gut zum Ausdruck:
Damit kommt vor allem eine innere Haltung zum Ausdruck, denn wer das Glück sucht, der muss zu allererst bereit sein, es auch finden zu wollen. Erst wenn ich mit voller Achtsamkeit durch die Welt gehe, werde ich es finden. Denn das Glück ist meist schon da, ich muss es nur sehen. Das fällt vielen Menschen verständlicher Weise heute schwer, weil der Stress zu groß, der Terminkalender zu voll und der Blick mit Problemen verstellt ist. Der Weg zu Glück, führt daher immer zuerst zu mir selbst zurück.
Ich gebe Ihnen dazu ein kleines Beispiel aus meinem eigenen Erleben, das sich gerade vor ein paar Tagen zugetragen hat. Es fällt mir spontan ein, weil ich auf eine Frage meiner Frau eine Antwort gegeben habe, nach der sie gar nicht gefragt hat. Ich war schon ein paar Stunden auf, als sie morgens zu mir auf die Terrasse kam und mich fragte: „Geht es Dir gut?“ Ich sagte: „Und wie: Die Morgensonne scheint, der frische, heiße Kaffee schmeckt wunderbar, die Vögel zwitschern und sonst ist es still, die Eichhörnchen huschen durch den Garten – mehr brauche ich nicht zum Glücklichsein.“
Sie merken, es geht nur um mich. Es ist mir egal, was jemand anderes darüber denkt, ich wurde gar nicht danach gefragt, aber ich war in diesem Moment glücklich. Wahrscheinlich hat auch die Anwesenheit meiner Frau unbewusst dazu beigetragen, auch wenn ich das nicht gesagt habe. So ist es übrigens sehr oft, viele Dinge finden in unserem Unterbewusstsein statt und gerade das macht es nicht einfacher, sich wirklich bewusst zu werden, was uns glücklich macht.
Ich erlebe aktuell so viele Menschen, die nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie geradezu daraufhin fiebern, einige Dinge endlich wieder tun zu können: Konzerte besuchen, große Partys feiern, reisen und vieles mehr. Es ist vielleicht auch eine Zeit, die gut geeignet ist, sich zu fragen, was von alledem macht mich wirklich glücklich? Was führt mich zu mir, was ist nur Schein.
Schließlich bleibt noch die dritte Erkenntnis, dass Glücklichsein kein Dauerzustand ist. Glücklich ist man im Moment und je häufiger diese Momente des Glücklichseins sind, desto glücklicher ist das Leben. Ein Dauerzustand ist Glücklichsein nicht.
Für mich ist es inzwischen ein sehr angenehmer Zustand, zu wissen, dass die Reise zu mir und damit zum Glück niemals zu Ende sein wird. Ich werde immer über mich dazu lernen, mein Bewusstsein und meine Achtsamkeit weiterentwickeln und so immer wieder das Glück finden. Wahrscheinlich vor allem dann, wenn ich es gar nicht bewusst gesucht habe.
Nun sind Sie an der Reihe:
Was macht Sie glücklich?
Ich weiß, es ist unfair, Ihnen gleich diese „Monsterfrage“ zu stellen. Sehen Sie es als Einladung, die Reise zu sich selbst und damit zum Glück heute zu beginnen, falls Sie es nicht längst getan haben. Und wenn Sie möchten, fangen Sie mit ein paar Fragen an, die vielleicht etwas leichter zu beantworten sind.
Was tut Ihnen gut?
Was wärmt Ihre Seele?
Was können Sie besonders gut genießen?
Was von dem, was Sie schon lange nicht mehr getan haben, möchten Sie unbedingt mal wieder tun? Warum?
Was möchten Sie unbedingt vermeiden, weil es Ihnen nie gutgetan hat?
Ich wünsche Ihnen eine wunderbare, spannende und erfüllende Reise!
Immer mehr scheinen sich die Indizien zu verdichten, dass – wo immer es von der Art der Arbeit her möglich ist – hybrides Arbeiten die präferierte Arbeitsform der Zukunft sein wird. Schon heute ist die Mehrheit der Deutschen, die in Berufen tätig ist, in denen Arbeitsort und -zeit flexibel gestaltet werden können, hybrid tätig.
Die Ergebnisse der aktuellen, globalen Pulse-Studie des Future Forums zeigen für Deutschland eine „Hybrid-Quote“ von 62%, die damit um vier Prozentpunkte über dem globalen Durchschnitt liegt. Damit liegt die Quote immer noch deutlich unter den Wünschen der Mitarbeitenden, denn von diesen wünschten sich sogar 81%, hybrid arbeiten zu können. Besonders viel im Büro arbeiten übrigens nach wie vor die Führungskräfte: 71% der weltweit befragten Führungskräfte arbeiten derzeit drei oder mehr Tage pro Woche im Büro. Und drei von vier Führungskräften, die aktuell im Homeoffice arbeiten, können sich deutlich mehr Zeit im Büro gut vorstellen – ein krasser Gegensatz zu den Mitarbeitenden ohne Leitungsverantwortung, da waren es nur 33%.
Für das Arbeiten im Homeoffice wünschen sich die Beschäftigten mehr finanzielle Unterstützung von ihren Arbeitgebern. Das Trendence-Institut hat 1.800 Menschen befragt und herausgefunden, dass nur 19% Zuschüsse zur Homeoffice-Ausstattung erhalten haben. Zuschüsse zu den laufenden Kosten erhalten nur 9%. Die Erwartungshaltung liegt da doch deutlich höher, denn 38% halten Zuschüsse für PC-Ausstattung und schnelles Internet für angemessen. Ein Viertel wünscht sich außerdem eine Beteiligung des Arbeitgebers an einer ergonomischen Büroausstattung. ‚Viele Wünsche‘, könnte man meinen, doch realistisch betrachtet, wird man sich annähern müssen, wenn hybrides Arbeiten wirklich die Zukunft ist. Jedenfalls dann, wenn man seine guten Leute binden oder neue gewinnen will.
Denn schon jetzt leidet das Teamklima unter den Auswirkungen der Pandemie. In einer Befragung der HR-Beratung Königssteiner-Gruppe beklagten 26% der Befragten, dass das Teamklima und insb. der Zusammenhalt im Team unter der Krise leiden. Bei jüngeren Mitarbeitenden waren es gar 30%. Homeoffice und Videokonferenzen seien zwar produktiv, aber offenbar weniger geeignet, das Wir-Gefühl und den Zusammenhalt zu stärken. Das hat vielleicht auch damit zu tun, dass virtuelle Führung für viele Führungskräfte eine neue Herausforderung darstellt. Wie wichtig dieses Wir-Gefühl ist, zeigt die Einordnung der Befragten in Bezug auf andere Elemente des Arbeitslebens. 56% der Befragten setzten die Bedeutung des Wir-Gefühls mit ihrem Gehalt gleich, gar 64% mit dem Verhalten ihrer Führungskräfte. 61% empfanden es ebenso wichtig wie ihre individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten. Für die Arbeitszufriedenheit und damit die Identifikation mit und die Bindung an den Arbeitgeber ist das Team- bzw. Wir-Gefühl an Bedeutung also kaum zu überschätzen.
Dieser Aspekt nochmals bedeutender, wenn man einen Blick auf die momentane Wechselbereitschaft der Beschäftigten legt. Diese ist aktuell sehr hoch, wie ich bereits in früheren Blogbeiträgen dargelegt habe. Xing-Recruiting hat in der DACH-Region aktuell 2.523 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt und kommt zu dem Ergebnis, dass sich aktuell 37% (vier Prozentpunkte mehr als im Vorjahr) der Beschäftigten vorstellen können, den Arbeitgeber zu wechseln oder dies bereits in die Wege geleitet haben. Spannend ist dabei, dass offenbar auch die Risikobereitschaft der Beschäftigten gestiegen ist. Von den Beschäftigten, die tatsächlich gekündigt haben, hat nämlich jeder Vierte gekündigt, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben. Die Menschen sind ganz offenbar also nicht mehr bereit, sich „alles gefallen zu lassen“. Die Hauptgründe über eine Kündigung nachzudenken, waren in dieser Studie:
Besseres Gehalt 42%
Unzufriedenheit mit der Geschäftsführung 38%
Unzufriedenheit mit der direkten Führungskraft 30%
Interesse an einer anderen Tätigkeit 31%
Fehelende Sinnhaftigkeit im Job 26%
Doch wie sah es dann tatsächlich bei denen aus, die auch wirklich gekündigt haben? Für mich wenig überraschend zeigt sich ein anderes Bild, das nicht vom Gehalt dominiert wird. Für die tatsächliche Kündigung gaben die Befragten folgende Gründe an:
Unzufriedenheit mit der Führung 28%
Work-Life-Balance stimmt nicht 27%
Möchte andere Tätigkeit ausüben 24%
Gehalt verbessern 19%
Und so zeigt auch diese Studie wieder einmal: Über Gehalt wird viel gesprochen, im Zweifel ist und bleibt es aber nur ein klassischer Hygienefaktor (nach Herzberg). Für die Bindung guter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine gute Stimmung, Motivation und Arbeitszufriedenheit sind andere Faktoren deutlich mehr von Bedeutung.
Angesichts von vielen Arbeitgeberwechseln verwundert es nicht, dass auch im Bereich der Personalabteilungen die Nachfrage nach qualifiziertem Personal gestiegen ist. Dem Fachkräfte-Index des Recruiting-Unternehmens Hays zu Folge hat die Nachfrage nach HR-Fachkräften von allen Bereichen am stärksten zugenommen. Vom dritten zum vierten Quartal 2021 stieg dieser Index um 80 Punkte auf 310 Punkte an (Basis 2015=100). Über alle Branchen hinweg war die Nachfrage damit im vierten Quartal 2021 fast doppelt so hoch wie von der Pandemie, also im vierten Quartal 2019. Gute Aussichten also für HR-Fachkräfte sich aktuell eine lukrative und gut bezahlte Stelle aussuchen zu können.
Zum Schluss noch ein anderes Thema, welches die Bertelsmann Stiftung aufgegriffen hat. Sie setzte sich in einer Befragung von 1.026 Führungskräften mit der Frage auseinander, ob es in den Unternehmen eine Geschlechterbenachteiligung gibt oder nicht. Die Ergebnisse fallen sehr eindeutig aus, sind aber nur bedingt ein Grund zum Jubeln:
82% gaben an, in ihrem Unternehmen keine Geschlechterkonflikte zu erleben.
77% glauben, dass in ihrem Unternehmen das Gehalt unabhängig vom Geschlecht gezahlt wird.
70% glauben, dass Diskriminierung bei Neueinstellungen und Beförderungen effektiv vermieden wird.
Kein Wunder also, dass viele verbindliche Regelungen, z.B. Frauenquoten oder gendergerechte Sprache für überflüssig und die Diskussion darüber gar für kontraproduktiv halten.
Einen Unterschied in der Bewertung zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften stellten die Studienautoren übrigens nicht fest! Wohl aber einen Unterschied je nach hierarchischer Position im Unternehmen: Je höher die Befragten in der Hierarchie standen, desto weniger Handlungsbedarf sahen sie! Ganz nach dem Motto: „Wo ich das Sagen habe, ist natürlich alles in Ordnung.“
„Das schreit doch alles nach einem Realitätscheck!“, möchten Sie ausrufen? Das kann ich verstehen und genau zu diesem Ergebnis kommen auch die Autoren dieser Studie. Nur liefern sie diesen Realitätscheck leider nicht.
Ich sehe mich außer Stande, die Einschätzungen der Führungskräfte zu widerlegen. Genauso sehe ich mich außer Stande, sie zu bestätigen. Bestätigt sehe ich mich allerdings wieder einmal in meiner These, die mich schon dazu veranlasst hat, zwei Bücher in meiner Reihe „Das knallrote Cabrio“ zu schreiben: Eine der wichtigsten Fähigkeiten für Führungskräfte ist die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion.
Alle Studien wurden veröffentlicht in der Ausgabe 5/2022 von managerseminare.
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Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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