Als ich vor etwa einem Jahr, die Arbeiten an meinem Selbstcoachingbuch zum Abschluss brachte, herrschte in weiten Teilen Deutschlands noch Lockdown. Schon damals drängte es sich für uns alle nahezu auf, sich mal wieder viel stärker als sonst mit uns selbst zu beschäftigen.
Damals ahnten wir noch nichts vom Krieg in der Ukraine, von explodierenden Preisen und ernsthafter Energieknappheit. Eigentlich alles Zustände, die wir in unserer Wohlstandsgesellschaft für ausgeschlossen hielten. Diese Krisen haben für viele Menschen Zukunftsängste geschürt und lassen sie ihre Handlungskompetenzen nicht mehr wahrnehmen. Sie zweifeln an sich und sind häufig am Ende ihrer Kräfte, wie ich es in zahlreichen Coachingmandaten in diesem Jahr erlebt habe.
Sich einem Dritten anzuvertrauen fällt einigen Menschen nach wie vor schwer – “Nichtstun” ist jedoch in der Regel auch keine Lösung. Da ist vielleicht der Ansatz des Selbstcoachings attraktiver und aktueller denn je.
Ohne hier nochmals auf die Geschichte, wie ausgerechnet das Eichhörnchen zum roten Faden meines Buches wurde (Sie können es im Vorwort nachlesen), einzugehen, möchte ich nochmal die 22 Selbstcoachingtechniken und Themen in meinem Buch “Inspiration Eichhörnchen – Ein Leitfaden für Ihr Selbstcoaching” vorstellen:
Die Natur kennt nur Lösungen und so ist sie ein sehr gutes Vorbild, von dem wir Menschen lernen können. Ich bin sicher, viele Themen in meinem Buch sind heute noch aktueller als vor einem Jahr.
Vielleicht ist die kommende dunkle Jahreszeit ja genau die richtige, nach innen auf sich selbst zu schauen und eigene Themen aktiv anzugehen und zu neuen Lösungen zu kommen – vielleicht schenken Sie “Inspiration Eichhhörnchen” sich selbst oder Freuden?
Mehr Informationen zu meinen Büchern finden Sie auch auf meiner Bücherseite.
“Inspiration Eichhörnchen” erhalten Sie überall im Buchhandel, bei amazon oder auch sehr gerne signiert und portofrei direkt von mir.
Ich wünsche viel Freude an den Bildern der Tiere und viel Erfolg bei Ihren Selbstcoachingaktivitäten. Für diejenigen, die noch unschlüssig sind und auch nicht weiter surfen möchten, hier nochmal die Kurzfassung der Buchidee:
Ich liebe dieses Zitat von Karl Valentin, weil es auf so humorvolle und einprägsame Weise eine der wichtigsten Lebenserkenntnisse beschreibt. Es sind unsere Gedanken, die einen so wesentlichen Einfluss darauf haben, wie wir uns fühlen, wie wir unsere Wirklichkeit erleben und ob es uns gut geht oder nicht. Viel zu oft lassen wir zu, dass uns negative Gedanken die Stimmung vermiesen, den Spaß an etwas rauben oder uns grübeln lassen, obwohl das eigentlich gar nicht notwendig und schon gar nicht zielführend ist.
Im Vorwort eines meiner Bücher habe ich das an einem einfachen Beispiel verdeutlicht, natürlich nicht so humorvoll wie Karl Valentin. Stellen Sie sich vor, Sie könnten für das Jahr 2023 auf dem Schreibtisch Ihres Lebens zwischen zwei Paketen wählen. Auf dem ersten steht in großen roten Buchstaben „PROBLEME 2023“. Auf dem zweiten Paket steht in grüner Schrift „Spannende Herausforderungen 2023“. Welches Paket würden Sie wählen? Warum fühlt es sich so viel besser an, spannende Herausforderungen anzunehmen, als vor Probleme gestellt zu werden; selbst dann, wenn in beiden Paketen natürlich exakt dasselbe enthalten ist?
Selten war es so wichtig wie in dieser Zeit, sich selbst zu reflektieren, die eigenen Gedanken zu ordnen, das eigene Erleben positiv auszurichten. Fast in jedem meiner Coachings des Jahres 2022 war und ist das ein zentrales Thema. Ich freue mich immer sehr, wenn meine Klienten die Einladung annehmen, in den Spiegel zu schauen und sich selbst die Frage zu beantworten, wie sich ihr Erleben verändert, wenn sie es mit anderen Gedanken aufladen. Für mich geht es dabei nicht darum, immer und ausschließlich mit glücklichen Bildern durch die Welt zu laufen und alles „schönzureden“. Solche Gebilde brechen zu oft wie ein Kartenhaus zusammen. Inzwischen habe ich in 13 Jahren als Coach so viele positive Beispiele erleben dürfen, dass ich allerdings fast immer ein Beispiel benennen kann, wie meine Klienten durch die Veränderung ihrer Gedanken ihr Erleben verändert haben und so zu ihren Lösungen gelangt sind. Das ist weit entfernt, von den Plattitüden des „es wird alles gut, wenn du nur positiv denkst“.
Es war immer meine Idee, meine Erfahrungen und die vielen Bespiele meiner Klienten in Form kurzer Geschichten mit entsprechenden Einladungen zur Selbstreflexion bzw. zum „anders denken“ aufzuschreiben und zu veröffentlichen. Corona hat mir in den letzten zwei Jahren die Zeit dafür gegeben bzw. auch ich habe begonnen, anders zu denken, und mir diese Zeit genommen, in dem ich meine Prioritäten neu gesetzt habe. Inzwischen sind in der Buchreihe „Das knallrote Cabrio“ zwei Bände erschienen und ich habe sehr zu meiner Freude bereits viel positives Feedback meiner Leserinnen und Leser erhalten.
Das knallrote Cabrio – 52 Impulse zur Selbstreflexion
Freie Fahrt für Ihre Gedanken – Das knallrote Cabrio Band 2 – 52 neue Impulse zur Selbstreflexion
Die bevorstehende, dunkle Jahreszeit bietet ja vielleicht dem ein oder anderen auch wieder etwas mehr Zeit zum Lesen und vielleicht haben Sie ja Lust, sich von den vielen Erfahrungen meiner verschiedensten Klienten zu eigenen, neuen Gedanken und Lösungen inspirieren zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf meiner Bücherseite oder im (online-) Buchhandel. Ich lade Sie jedenfalls herzlich ein und freue mich, Sie als Leser/-in begrüßen zu dürfen. Wenn Sie Lust haben mit mir dazu in den Dialog zu gehen, freue ich mich auch darüber sehr: post@marioporten.de
„Oh mann, wieder nur so ein Werbetext.“, geht Ihnen gerade durch den Kopf? Na gut, dann, üben wir doch nochmal: „Gute Idee, das könnte mir Spaß machen und mich weiterbringen!“ Was fühlt sich besser an? Sie haben die Wahl.
In diesem Monat habe ich für Sie vier Umfrageergebnisse ausgewählt, die ich gerne mit Ihnen teilen möchte.
Corona hat uns alle unzweifelhaft in den letzten Jahren eine der größten Krisen der jüngeren Vergangenheit beschert. Doch auch Corona ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass jede Krise auch eine Chance ist, denn es zeigen sich auch positive Entwicklungen in den Unternehmen. In einer Studie des Digitalverbandes Bitkom gaben 79% der befragten abhängig Beschäftigten an, dass sie den Eindruck hätten, ihr Arbeitgeber würde seinen Mitarbeitern mehr Vertrauen schenken und auch mehr auf ihre Eigenverantwortung vertrauen als vor der Corona Krise. Das finde ich einen überraschend guten Wert! Auch im Führungsstil vieler Führungskräfte werden offenbar positive Veränderungen wahrgenommen. So hatten 40% der Befragten das Gefühl, dass ihre Führungskraft mehr auf die Belange der Mitarbeitenden eingeht als vor Corona. Etwa die Hälfte gab außerdem an, dass im Unternehmen nunmehr mehr auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden geachtet wird. Positive Veränderungen sind also ganz offenbar in vielen Unternehmen auf dem Weg – jede Krise ist eben auch eine Chance.
Diese positiven Veränderungen in den Unternehmen könnten sich auch bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden positiv auswirken. Der aktuelle Blue- and Grey-Collar-Report der Jobplattform Joblift, für den deutschlandweit 1500 Menschen befragt wurden, zeigt nämlich, dass Arbeitsatmosphäre und Führungsarbeit sehr wichtige Kriterien bei der Jobsuche sind. Die Befragten fanden zunächst Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden am attraktivsten, so dass sich Mittelständler freuen können, da sie offenbar als attraktiver als Großkonzerne erlebt werden. 75% der Befragten legten Wert auf eine Arbeitsatmosphäre, die durch ein familiäres Miteinander geprägt ist. 73% der Befragten war ein fairer und menschlicher Führungsstil besonders wichtig. Auf dem Dritten Platz folgte mit 65% der Nennungen eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wesentlich weniger Bedeutung wurde von den Befragten etwa dem Unternehmensimage und den eigenen Aufstiegsmöglichkeiten (je 24%) oder den konkreten Weiterbildungsmöglichkeiten (19%) zugemessen. Wenn Sie schon früher einmal meine Blogbeiträge gelesen haben, dann werden Sie diese Ergebnisse nicht überraschen. Seit Jahren finden wir immer wieder drei Big Points und seit einigen Jahren einen klaren Aufsteiger, wenn es um die Fragen von Arbeitgeberwahl und Mitarbeitermotivation geht. Diese Studie macht da keine Ausnahme. Die großen drei Aspekte sind immer wieder (vereinfacht dargestellt): die Aufgabe selbst, der Chef bzw. die Chefin und das Team. Der „Aufsteiger“ ist seit Jahren das Thema „Work-Life-Balance“, ganz gleich welchen Namen (in dieser Studie: Vereinbarkeit von Familie und Beruf) Sie dafür bevorzugen. Die aktuelle Befragung liegt also voll und ganz im Trend der letzten Jahre.
Das kann man von den Ergebnissen des aktuellen Karrierebarometers der Recruiting-Plattform JobTeaser nicht unbedingt behaupten. Häufig habe ich den letzten Jahren daraufhin gewiesen, dass aktuellen Umfragen zu Folge Deutschland die Führungskräfte auszugehen scheinen, da junge Menschen zunehmend keine Führungsverantwortung mehr anstreben. In der aktuellen Befragung, in der fast 2000 junge Talente befragt wurden, gaben immerhin 70% an, dass sie innerhalb der nächsten 10 Jahre Führungsverantwortung übernehmen wollen. Das ist ein überraschend hoher Wert. 80% legen Wert darauf, bei künftigen Job- und Abteilungsentscheidungen mitreden zu können. Bevor wir nun jedoch alle jubilieren, dass wir demnächst jede Menge Führungsaspiranten zur Auswahl haben werden, muss ich leider doch etwas Wasser in den Wein gießen, denn eigentlich wissen die meisten jungen Menschen noch gar nicht, was sie wollen. 86% der Befragten gaben nämlich an, noch gar keinen klaren Karriereweg vor Augen zu haben. Und noch schlimmer: Angesichts der aktuellen Lage machen sich signifikante 93% der Befragungsteilnehmer Sorgen um ihre berufliche Laufbahn. Ob wir also bald wirklich so viele potentielle Führungskräfte haben, bleibt aus meiner Sicht schlicht abzuwarten. Ich persönlich bin nicht sehr optimistisch.
Der Fachkräftemangel ist aktuell an vielen Stellen unseres Zusammenlebens deutlich spürbar und wurde in meinem Blog auch schon häufig thematisiert. Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) und des Softwareanbieters Textkernel hat 68.000 Webseiten mit Stellenanzeigen untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass im Bereich HR der Personalbedarf offenbar so groß ist, wie noch nie. Allein im ersten Quartal 2022 gab es in Deutschland 75.000 offene HR-Stellen, wobei Recruiter ganz besonders gesucht waren. Die Zahlen steigen aktuell weiter an, so dass Mitarbeitende, die sich für einen Arbeitsplatz im HR-Bereich interessieren zur Zeit besonders gute Jobaussichten haben.
Alle zitierten Studien wurden veröffentlicht in der Ausgabe 11/2022 von mangerseminare.
So wertvoll unsere Erfahrungen auch sind, selten waren sie so wenig auf die Zukunft übertragbar wie zur Zeit. Leider erlebe ich immer noch viele Menschen, die – natürlich in bester Absicht – im Modus “mehr vom gleichen” bzw. “viel hilft viel” versuchen, ihre aktuellen Herausforderungen zu bewältigen und damit leider oft im Überlastungs- bzw. Erschöpfungsmodus enden. Ich versuche dann immer, ihren Blick für einen der hilfreichsten Blickwinkel im Coaching zu öffnen:
“Wenn etwas nicht (mehr) funktioniert, versuche etwas anderes!”
Als ich das obige Zitat von Peter Wohlleben, dem bekannten Förster und vielfachen Bestsellerautor in einem Interview mit Dr. Eckart von Hirschhausen las, gingen mir spontan zwei Gedanken durch den Kopf.
Der erste war: Stimmt!
Der zweite war: Und das gilt nicht nur für Bäume.
Wir können niemandem helfen, wenn wir selbst depressiv, mutlos, ausgelaugt, überlastet und ohne Energie sind. Mir ging auch meine aktuelle berufliche Situation durch den Kopf, in der ich als Business Coach zur Zeit verstärkt mit Menschen arbeite, die sich in Überlastungssituationen befinden, um das Wort Burnout hier mal nicht zu verwenden. Ganz offensichtlich ist es aktuell so, dass nach mehreren Coronajahren und den dazugekommenen Krisen wie Krieg und Energiekrise die Menschen zunehmend an ihre Grenzen kommen.
Da ist die langjährig erfahrene und erfolgreiche Ingenieurin, die plötzlich bei mir sitzt und schon im Kennenlerngespräch den Satz sagt: „Wenn ich meinen kleinen Sohn nicht hätte, weiss sich nicht, ob ich noch hier wäre.“ Da ist der Beamte, der seit vielen Jahren schwierige Situationen meistert, mit unterschiedlichen Chefs immer große Herausforderungen hatte, weil er stets auch ein Stück weit für seine Chefs mitarbeiten und mitdenken musste. Er erklärt mir plötzlich: „Ich weiß auch nicht, es hat sich eigentlich nichts geändert, aber ich komme an meinen Arbeitsplatz und breche in Tränen aus. Arbeiten kann ich nicht mehr.“ Da ist der Mitarbeiter einer Verwaltung, der erklärt, er habe seit Jahren viel zu tun. Das war immer normal, doch jetzt sind noch private Themen dazugekommen, und plötzlich geht es nicht mehr. Er schaffe es nicht mehr. „Ich kann mich nicht mehr aufraffen!“
Das sind nur drei meiner aktuellen Coachingmandate – ich könnte noch weitere anführen. Was ist passiert mit diesen Menschen, die plötzlich ihre eigenen Kompetenzen nicht mehr erleben, die das Gefühl haben, sich selbst nicht mehr helfen zu können und allein nicht mehr klarzukommen, obwohl sie so viele Jahre erfolgreich gearbeitet haben.
Die Ursachen sind vielfältig und liegen zum einen in einer Arbeitsüberlastung und Stress, zum anderen aber auch darin, dass Menschen Ängste und Sorgen haben und nicht wissen, wie es weitergeht. Unsicherheit ist für viele Menschen immer ein großer Stressfaktor und davon haben wir in unserer Zeit gerade mehr als genug. Aber ich stelle auch immer wieder fest, dass Menschen viel zu wenig über sich selbst wissen, um sich dann auch helfen zu können. Sehr oft bleiben meine Fragen wie z.B. „Was tut Dir denn gut?“ unbeantwortet. Wenn ich die Menschen frage, wann sie das letzte Mal in der Natur waren, schauen mich oft zwei nachdenkliche Augen an. „Wann hast Du das letzte Mal etwas gemacht, nur für Dich, einfach nur, weil es Dir guttut und Dir Spaß macht? Und was war das?“ Auch da schauen mich oft zwei leere Augen an. Unsere aktuelle Zeit ist geprägt davon, dass wir viel Arbeit haben, von Sorgen geplagt sind und keine Zeit mehr finden, damit wir uns mit uns selbst beschäftigen können. Wir vergessen, wer wir sind, was uns wichtig ist, und vor allem, was uns guttut. Wer aber nichts über sich weiß, der kann sich natürlich in schwierigen Situationen auch nur schlecht selbst helfen.
Was sind meine Werte? Was tut mir wirklich gut? Wenn ich diese Fragen nicht beantworten kann, dann ist es schwer, mir selbst zu helfen.
Es ist mehr als Zeit, sich mit sich selbst zu beschäftigen. Diese Zeit ist etwas besonders Wertvolles und schon deshalb sollten wir alle es auch tun. Wer soll auf Sie Acht geben, wenn Sie das nicht selbst tun? Wer soll für uns da sein, wenn wir selbst nicht für uns da sind?
Ein schönes Beispiel von Achtsamkeit für sich selbst begegnete mir letzte Woche in einem Seminar. Ich begann mit einer neuen Gruppe Führungskräfte eine über mehrere Bausteine gehende Ausbildung. Mitten in einer intensiven Diskussionsrunde griff eine der Teilnehmerinnen nach ihrem Smartphone, schaute darauf und war für einen Moment abgelenkt. Sofort sprach sie mich an und sagte: „Das tut mir leid, ich bin Diabetikerin und habe gerade das Gefühl, das mein Zuckerspiegel absackt. Ich muss einmal schauen, wie es mir tatsächlich geht.“
Ich weiß nicht, ob ich auch nach außen wahrnehmbar gelächelt habe. Innerlich musste ich auf jeden Fall tief in mich hinein schmunzeln und habe für mich gedacht: „Wow, das ist genau das ich mir wünsche – Achtsamkeit für sich selbst!“
Wer soll auf uns achtgeben, wenn wir es nicht selbst tun? Im Moment aber tun das sehr viele Menschen offensichtlich nicht. Anders ist der sprunghafte Anstieg von Mandanten, die mit den oben genannten Problemen zu mir kommen, kaum zu erklären. Natürlich lässt sich niemand willentlich außer Acht vernachlässigt sich bewusst. Aber es häufen sich die Fälle, in denen die Menschen für sich selbst keine Zeit mehr haben und sich nicht um sich selbst kümmern.
Es sind oft unsere inneren Antreiber, die in Stresssituationen wie aktuell plötzlich über die Stränge schlagen und uns Dinge tun lassen, die uns nicht guttun. Es sind unsere Werte, die verletzt sind und die uns dann in die Enge treiben. Es ist die erlebte Hilflosigkeit, mit der wir oftmals nicht wissen, wie wir mit ihr umgehen sollen, weil wir zu unseren Kompetenzen gerade keinen Zugang mehr haben. All das sind oft unbewusste Prozesse, aber wenn die Überlastung zu groß wird, dann finden wir unsere Kompetenzen erst recht nicht mehr wieder, und die Hilflosigkeit nimmt weiter zu.
So erlebe ich das gerade bei vielen meiner Mandanten und ich kann mich keinesfalls darüber freuen, falls irgendjemand beim Lesen dieses Impulses meinen sollte, das sei doch gut für mich, denn dann habe ich ja viel zu tun. Ich arbeite gerne, aber diese Fälle müssen wirklich nicht noch häufiger werden.
Es gibt so viele andere Themen, an denen man auch arbeiten kann. Deshalb möchte ich diesen Impuls auch gar nicht allzu lange ausweiten, sondern möchte Sie ermuntern, über Folgendes nachzudenken:
Was tut Ihnen gut?
Was sind Ihre Werte?
Was sind Ihre Antreiber?
Wann haben Sie sich das letzte Mal mit sich selbst beschäftigt, wann haben Sie sich Zeit nur für sich selbst genommen?
Wie auch immer Ihre Antworten ausfallen, denken Sie an Folgendes: Wenn es Ihnen selbst nicht gut geht, dann können Sie niemand anderem helfen. Sie können nicht für die Familie da sein, nicht für die Firma, nicht für die Kolleginnen und Kollegen, ganz getreu dem Zitat von Peter Wohlleben: „Die Bäume haben nichts davon, wenn wir depressiv werden.“
So gilt es auch für alle anderen Menschen um uns herum und natürlich erst recht für uns selbst. Dieser Impuls ist vielleicht auch besonders gut geeignet, Ihnen zum Abschluss noch drei Fragen zu stellen, die ich aus den Weltbestsellern von John Strelecky aus der Reihe „Das Cafe am Rande der Welt“ entnommen habe. Und vielleicht haben Sie diese Fragen auch schon einmal gehört, wenn Sie eines der Bücher von John Strelecky gelesen haben. Die drei Fragen, die ich Ihnen zum Abschluss dieses Impulses stellen möchte, lauten:
Wer bist Du?
Warum bist Du hier?
Führst du ein erfülltes Leben?
Ich wünsche Ihnen ein schönes und entspanntes Wochenende.
Alle Menschen suchen das Glück und übersehen es dabei – gerade in den aktuellen Krisenzeiten – sehr oft.
Wir sollten uns alle nicht zu ernst nehmen. Keiner von uns hat ein Monopol auf die Weisheit. Königin Elisabeth II. von England
Nun ist es also tatsächlich passiert, Königin Elisabeth II. von England ist gestorben. Es war irgendwie unwirklich, als am Donnerstagabend plötzlich diese rote Laufschrift über den Bildschirm meines Fernsehers lief: Königin Elisabeth II. von England ist tot.
Ich konnte es einen Moment lang irgendwie gar nicht glauben, irgendwie nicht verstehen. Königin Elisabeth II. von England war immer da. Ich bin jetzt 55 Jahre alt – eine Welt ohne die Königin kenne ich nicht.
Es hatte sich abgezeichnet, denn nur wenig vorher war auf meinem Handy eine Meldung aufgeploppt: „Die Ärzte sind besorgt und bleiben am Bett der Königin, die Familie eilt nach Schottland auf ihren Sommersitz.“ Man konnte ahnen, dass die Königin wohl sterben wird und doch, als es plötzlich soweit war, völlig unerwartet und sehr kurzfristig, schließlich hatte sie zwei Tage vorher noch die neue britische Premierministerin ins Amt eingeführt, war es irgendwie unwirklich.
Ich bin kein Monarchie- und auch kein übermäßig großer Englandfan, obwohl ich mehrfach in England war und es dort immer sehr schön fand. Aber plötzlich fehlte auf dieser Welt etwas: die Königin.
Königin Elisabeth II. von England, 70 Jahre hat diese Frau auf dem Thron der englischen Monarchie gesessen. Ich bin geneigt zu sagen: ein ganzes Leben. Als die Nachricht kam, hatte ich plötzlich Gänsehaut und ich habe sie auch jetzt gerade, da ich diese Zeilen schreibe. Was ist das für eine unglaubliche Lebensleistung? 70 Jahre auf dem Thron einer Monarchie zu sitzen, noch dazu einer so bedeutenden wie der britischen und des gesamten Commenwealth.
Wie viele Rolleninterpretationen der Königinnenrolle mag Königin Elisabeth II. vorgenommen haben: Als sie als junge Frau völlig überraschend den Thron bestieg und heute im Alter von 96 Jahren, als sie schließlich friedlich eingeschlafen ist. Es ist, ehrlich gesagt, für mich kaum vorstellbar, diesen langen Zeitraum wirklich zu überblicken und mir klarzumachen, was alles in Ihrer Amtszeit geschehen ist. Wie viele Krisen auf dieser Welt hat sie mit ansehen müssen? Wie oft hat sie wohl die Rolle der Königin neu interpretieren müssen? Wie oft wird sie überlegt haben, wozu sage ich etwas und wozu schweige ich lieber? Wie oft wird Sie geschwiegen haben, obwohl Sie vielleicht gerne etwas gesagt hätte und wie oft wird sie sich gedacht haben man, das würde ich vollkommen anders machen, aber in meiner Regentschaft habe ich keine Chance, etwas zu ändern und zu beeinflussen?
Wie oft wird sie wohl überlegt haben, wie sie Familie und Beruf noch besser miteinander vereinbaren kann? Um ganz ehrlich zu sein – wie lächerlich muten plötzlich manche unserer Diskussionen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an, wenn man sieht, was Königin Elisabeth II. in dieser Zeit geleistet hat: Vier Kinder, zahllose Enkel und Urenkel und immer noch im Beruf mit 96 Jahren. Wir diskutieren über die Rente mit 67 und König Charles III. hat sein Amt gerade mit 73 Jahren angetreten. Die Königin hat mit 96 Jahren nicht darüber nachgedacht, ihren Beruf aufzugeben, bekommen da nicht manche Diskussionen unserer Zeit irgendwie einen neuen Touch? Ich finde schon.
Familie und Beruf, das hat Königin Elisabeth II. großartig hinbekommen, obwohl wir alle wissen, dass ihre Familie keineswegs einfach war. Das ist ja so ein Stück der Fluch, wenn man ein öffentliches Amt wie das der Königin innehat: Alles wird öffentlich oder sagen wir, fast alles wird öffentlich. Sie war Mutter, Großmutter, Ehefrau, Staatsfrau und vieles mehr. Was hat ihr ihre Familie „nicht alles angetan“? Wie viele Skandale hat es gegeben und immer musste sie es irgendwie mit der Krone und der Etikette des Königshauses sowie ihren persönlichen Werten in Einklang bringen. Wie oft mag Sie auch hierzu geschwiegen haben, obwohl ihr eigentlich nach (von der Seele) Reden war? Wie oft mag Sie aber auch zu ihrem Volk gesprochen haben, obwohl ihr eigentlich nach Schweigen war. Was für eine großartige Lebensleistung!
Wie anders ist es zu erklären, dass Menschen auf der ganzen Welt plötzlich weinen, obwohl sie die Königin persönlich nicht gekannt haben? Wie kann es sein, dass auf der ganzen Welt Menschen einen Verlust empfinden, weil ein Mensch gestorben ist, der ihnen persönlich nicht bekannt war? Wie entsteht diese unglaubliche Identifikation mit einer Person bzw. mit der Monarchie? Ich glaube, es ist mehr die Person Königin Elisabeth II. gewesen und weniger die Monarchie als Institution. Was für riesige Fußstapfen hinterlässt sie ihrem Sohn, König Charles III., auch wenn dieser sich so lange wie kein anderer Thronfolger auf seine Aufgabe vorbereiten konnte?
Wir alle kennen ja sicher auch diese Tage, an denen unser Beruf eher Pflicht als Lust ist. Wie oft mag es solche Tage im Leben der Königin gegeben haben? Die Pflicht ruft! Wie großartig hat sie ihre Pflicht stets wahrgenommen, stets perfekt gekleidet, immer lächelnd und immer die erhabene Königin. So stand sie unzählige Male vor Ihrem Volk, vor den Kameras der Öffentlichkeit und der ganzen Welt. Ich glaube, davon können wir uns alle ein großes Stück abschneiden!
So viele Veränderungen und Krisen auf dieser Welt hat sie begleitet. Wie viele Krisen hat sie vielleicht gar nicht erwartet, nicht vorhergesehen? Es muss eine immense Aufgabe gewesen sein und nun muss die Welt ohne Königin Elisabeth II. von England auskommen. Natürlich wird sie sich weiterdrehen und Charles III. wird König von England sein. Für mich jedenfalls war der Moment ihres Todes auch ein Moment des Innehaltens. Ein Moment, der mich inspiriert hat, diesen Impuls zu schreiben, auch um Sie zu fragen:
Wie blicken Sie auf die Königin, auf ihre 70 Jahre auf dem Thron? Was können Sie von Elisabeth II. lernen und was nehmen Sie für sich mit von ihrer großartigen Leistung? Vielleicht die Familie und den Beruf unter „einen Hut zu bringen“ oder ist es eher die großartige Disziplin über eine so lange Zeit ein herausragendes öffentliches Amt ausgeübt zu haben? Oder ist es etwas ganz anderes, was nehmen Sie für sich ganz persönlich mit?
Bevor ich diesen Impuls beende noch ein kurzer Gedanke: Vielleicht ist ja der ein oder andere unter Ihnen, der jetzt denkt: „Naja, wenn man so reich ist, wenn man so umsorgt wird, wenn man Tag und Nacht so viele Menschen hat, die einem alles abnehmen, die sich um alles kümmern, dann ist es ja auch leicht, das alles zu bewältigen.“ Nein, das glaube ich ganz und gar nicht. Es ist mit Sicherheit nicht leicht. Im Gegenteil es ist unglaublich schwer, denn ich glaube, dass man oft auch gefangen ist: Gefangen in der Rolle, gefangen in den vielen Schlössern, gefangen von den Menschen, die ständig um einen herum sind. Wo ist man noch Privatmensch? Wann ist man frei? Wo ist man für sich? Wo war die Königin einfach nur die liebende Ehefrau von Prinz Philipp? Wie haben die beiden das geschafft, ihren Platz als Paar zu finden und miteinander glücklich zu sein bei so viel Öffentlichkeit? Ich habe mich das oft gefragt, wenn ich die beiden gesehen habe: 73 Jahre verheiratet, glücklich miteinander bis ins hohe Alter. Was ist auch das für eine Leistung, wenn man sieht, wie viele Ehen heute nach oft nur kurzer Zeit und – zumindest gefühlt – bei den ersten Problemen auseinander gehen. Nein, ich glaube nicht, das reich und umsorgt sein, es leichter macht, im Gegenteil. Vielleicht ist auch das ein Aspekt, der den ein oder anderen von Ihnen inspiriert und zum Nachdenken bringt.
Ich möchte Sie mit diesem Impuls einladen, einmal Zurückzuschauen auf Königin Elisabeth II. von England und zu überlegen: Was können Sie von dieser großartigen Frau, die die Welt so lange begleitet und mitgestaltet hat, von einer echten Welt- und Staatsbürgerin für sich mitnehmen und was können Sie – ja wir alle – von ihr lernen?
Halten Sie einen Moment inne und denken Sie darüber nach.
Was auch immer es ist: die Königin ist tot, es lebe der König. God save the king!
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Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.
Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
Wir bieten den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.
Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.
Gravatar
Bei Kommentaren wird auf den Gravatar Service von Auttomatic zurückgegriffen. Gravatar gleicht Ihre Email-Adresse ab und bildet – sofern Sie dort registriert sind – Ihr Avatar-Bild neben dem Kommentar ab. Sollten Sie nicht registriert sein, wird kein Bild angezeigt. Zu beachten ist, dass alle registrierten WordPress-User automatisch auch bei Gravatar registriert sind. Details zu Gravatar: https://de.gravatar.com
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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