Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen wieder zur Anordnung der Homeoffice-Pflicht geführt. In der neuen Folge unseres New Leaders Club Podcast befassen sich Kristin und ich daher wieder mit dem Thema Remote Leadership – Tipps für Führungskräfte, wie sie sich und ihre Mitarbeitenden auch auf Entfernung erfolgreich führen können!
Wir freuen uns auf Euer Feed-Back – diskutiert mit uns!
Dass die Corona-Pandemie nicht nur negative Folgen für die Unternehmen hatte, habe ich in meinem Blog schon mehrfach thematisiert. Auch eine im Auftrag von Microsoft und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände durchgeführte Umfrage mit 1000 Teilnehmenden in Unternehmen mit 10 bis 499 Beschäftigten bringt positive Entwicklungen ans Licht. So haben 30% der Befragten angegeben, dass die Flexibilität ihrer Unternehmen etwa bei den Themen Arbeitszeit und Arbeitsort gestiegen ist. Fast die Hälfte (48%) gab an, dass ihre Unternehmen dank flexibler Arbeitszeitmodelle besser für die digitale Zukunft aufgestellt seien als vor der Pandemie. Auch in Sachen Teamarbeit werden durch verbesserte digitale Tools und Kommunikationsmöglichkeiten Vorteile gesehen, wenngleich im Bereich der Teamarbeit insgesamt von 20% der Befragten auch noch Nachholbedarf gesehen wird. 71% der Befragten betonten auch den Weiterbildungsaspekt, der als selbstverständlicher Teil der digitalen Transformation angesehen wird.
Die durch Corona sprunghaft angestiegene virtuelle Zusammenarbeit hat sich auch nicht als Innovationsbremse dargestellt. Die Sorge, dass die Innovationskraft der Unternehmen im vergangenen Jahr gesunken sein könnte, hat sich in einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, das dafür 328 mittelständische und Großunternehmen befragt hat, nicht bewahrheitet. Die Innovationsleistung hat sich 2020 sogar verbessert, obwohl bei 90% der Befragten die virtuelle Zusammenarbeit zugenommen hat. Besonders in den Bereichen interne Zusammenarbeit, Entscheidungsfindung und Organisationsprozesse lassen sich Fortschritte feststellen, wie von fast jedem zweiten der befragten Unternehmen festgestellt wird. Ein Grund scheint ein trotz Corona verbessertes Innovationsklima zu sein, denn 60% der Befragten gaben an, dass ihre Teams Veränderungen jetzt aufgeschlossener und offener gegenüberstehen. 48% sahen auch eine verbesserte Problemlösungskompetenz bei ihren Mitarbeitenden und etwa ein Drittel sah auch Verbesserungen in Sachen Zusammenarbeit und Hilfsbereitschaft. So schlimm Corona für viele Betroffene auch war, die Auswirkungen fallen nicht so gravierend aus, wie zunächst befürchtet.
Einen Wehrmutstropfen in Sachen Unternehmenskultur finden wir allerdings in einer Befragung des Personaldienstleisters Robert Half, der 300 deutsche Führungskräfte befragt hat. Etwa zwei Drittel der Befragten gaben an, dass es unter den neuen Rahmenbedingungen schwerfällt, die Kultur der Unternehmen zu bewahren und weiterzuentwickeln. Ganz besonders in kleineren Unternehmen scheint dieses Problem dringlich zu sein, denn 84% der Befragten machen sich hier Sorgen um die Unternehmenskultur. Als Gründe werden mangelnde Kommunikations- und Feedback-Möglichkeiten sowie eine zunehmende Distanz zwischen den Teammitgliedern angeführt. Damit wird auch klar, dass die Führungskräfte wieder einmal mehr in den Fokus rücken, denn ihnen kommt die Aufgabe zu, Kommunikation und Teamgefühl auch unter den neuen Rahmenbedingungen aufrechtzuhalten und zu fördern.
Dabei muss wohl davon ausgegangen werden, dass gerade diese Führungsherausforderungen dauerhaft zu bewältigen sein werden, denn es erscheint kaum vorstellbar, dass wir hinsichtlich der Flexibilität von Arbeitszeit und -ort zu Verhältnissen, wie wir sie vor Corona hatten, zurückkehren. Dies untermauert auch eine Befragung von New Work SE (ehem. Xing), in der 29% der Befragten ausschlossen, in einem Unternehmen zu arbeiten, welches kein Homeoffice anbietet. Gar 45% gaben an, nicht in einem Unternehmen arbeiten zu wollen, das keine flexible Einteilung der Arbeitszeit ermöglicht. Die Zeiten „starrer“ Rahmenbedingungen für Mitarbeitende scheinen also endgültig vorbei. In der gleichen Befragung war allerdings nach wie vor das Gehalt für 50% der Befragten der wichtigste Entscheidungsfaktor bei der Wahl des Arbeitgebers. Auf Platz zwei lag mit 43% der Befragten die Jobsicherheit, was die Studienautoren u.a. auf die unter Corona gemachten Erfahrungen unsicherer Arbeitsverhältnisse und Kurzarbeit zurückzuführen. Wir können es drehen und wenden wie wir wollen: Flexibilität bezüglich Arbeitszeit und Homeoffice ist inzwischen Pflicht, wenn man als Arbeitgeber qualifiziertes Personal gewinnen und an sich binden will!
Der Wandel der Arbeitswelt schreitet also voran, da stellt sich die Frage, wo Deutschland in Sachen Digitalisierung eigentlich steht. Ich zucke schon etwas zusammen, wenn nur 0,35% (!) der Führungskräfte in einer Befragung der Managementberatung Atreus GmbH finden, dass Deutschland in Sachen Digitalisierung exzellent aufgestellt ist. Immerhin wurden 1.325 Führungskräfte befragt und ein Drittel von ihnen sieht Deutschland in Sachen Digitalisierung als „abgehängt“ an. Weitere 43% sehen ebenfalls große Defizite, loben aber immerhin die Verbesserungsansätze. Zahlen, die zumindest mich nachdenklich machen und zeigen, welch gravierende Veränderungsprozesse uns in der Arbeitswelt noch bevorstehen werden.
Zum Schluss noch kurz ein anderes Thema: Die Haufe Gruppe hat in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Ökonomie und Management eine Befragung zur Zufriedenheit mit der Weiterbildung in Unternehmen durchgeführt. Dabei wurden sowohl Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung als Führungskräfte befragt. Alle gemeinsam stellen den Personalbereichen ein eher schlechtes Zeugnis aus, denn 54% sahen doch mehr oder weniger deutlichen Optimierungsbedarf beim Thema Weiterbildung. Der Umgang mit Weiterbildung war dabei kein Einzelthema, denn auch in anderen Bereichen kamen die Personalabteilungen nicht gut weg. Ohne auf weitere Details einzugehen, fällt noch ein Aspekt besonders auf: Die befragten Führungskräfte beurteilten die HR-Abteilungen wesentlich besser als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Basis. Die Befragungsergebnisse hinsichtlich der Zufriedenheit lagen bei den Mitarbeitenden teilweise nur etwa halb so hoch wie bei den Führungskräften. „So wird das nichts“, möchte man externer Dienstleister allen Beteiligten zurufen, denn erfolgreiche Weiterbildung als Mitarbeiterentwicklungs- und -bindungsinstrument kann nur in einer erfolgreichen Zusammenarbeit von Personalabteilung und Linienführungskräften gelingen. Da sollten alle Beteiligten vielleicht mal ihr Selbstbild hinterfragen.
Heute ausnahmsweise noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache:
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Alle zitierten Studien wurden veröffentlicht in der Novemberausgabe von managerseminare.
Dass die meisten Menschen zukünftig hybrid arbeiten werden, also die Wahl zwischen Büro und Homeoffice haben, scheint zumindest gemäß einer internationalen Studie des Personaldienstleisters Robert Half fast schon gesichert zu sein. Von den 1500 befragten Führungskräften gingen jedenfalls 86% davon aus. Die Unternehmen versprechen sich davon u.a. auch in Krisenzeiten flexibel und produktiv zu sein. 29% der Befragten waren zudem der Meinung, dass auf diese Weise auch die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhöht werden könnte. Als Nebeneffekt kann gleichzeitig auch die digitale Transformation der Unternehmen gefördert werden. Auf die Führungskräfte kommen dabei noch erhebliche Herausforderungen zu, mit denen diese sich aktuell auch beschäftigen. Etwa ein Drittel der Führungskräfte sehen Herausforderungen, das Engagement und die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden hochzuhalten. Auch machen sich ebenso viele Führungskräfte Sorgen um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden.
Gerade die Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter scheint gerechtfertigt zu sein, wenn man einer Studie der Krankenkasse DAK glaubt. Die nämlich kommt zu dem Ergebnis, dass 32% der Versicherten im Homeoffice über häufigere Rückenschmerzen klagen. Signifikante 71% der Befragten gaben an, sich durch den Umzug ins Homeoffice weniger zu bewegen, so dass jeder Dritte mindestens drei Kilo zugenommen hat. Wenn wir bedenken, dass wir in Deutschland ohnehin bereits ein signifikantes Übergewichtsproblem haben, ist das keine gute Nachricht. Für die Unternehmen muss man wohl feststellen, dass an dieser Stelle noch Handlungsbedarf gegeben ist, denn ich glaube nicht, dass die Arbeitsplatzergonomie in allen Homeoffices bereits zufriedenstellend ausgestaltet ist. Im Gegenteil: Greifen wir frühere Befragungsergebnisse auf, dann ist eher anzunehmen, dass viele Unternehmen sich damit bislang gar nicht auseinandergesetzt haben.
Gerade für Pendler und ihre Unternehmen könnte dabei das Homeoffice auch langfristig die bessere Lösung sein, denn die WHU hat in einer Studie festgestellt, dass Pendeln die Arbeitsproduktivität negativ beeinflussen kann. In der Studie beantworteten 50 pendelnde Mitarbeitende Fragebögen zu ihren Erfahrungen beim Pendeln. Das klare Ergebnis zeigt, dass negative Erlebnisse auf dem morgendlichen Arbeitsweg zu schlechteren Arbeitsabläufen und weniger Engagement am Arbeitsplatz führen. In einer weiteren Studie mit 90 Teilnehmenden wurde ebenfalls herausgearbeitet, dass Pendelstress die Fähigkeit, sich für anstrengende Aufgaben zu motivieren, negativ beeinflusst. Sicher gibt es für die Unternehmen vielfältige Möglichkeiten gegenzusteuern, aber Pendeln zu vermeiden, dürfte die einfachste und wirksamste aller Methoden sein.
Ziele gestalten. Chart mit Wörtern und gezeichneten Piktogrammen
Für eine dauerhafte hybride Arbeitsorganisation ist in Deutschland allerdings offenbar bei weitem noch nicht die notwendige Ausbaustufe digitaler Zusammenarbeit erreicht. Die Krankenkasse Barmer und die Universität St. Gallen haben bei einer Befragung von 8000 Beschäftigten gerade einmal von 9% der Befragten die Einschätzung erhalten, dass ihr Unternehmen den höchstmöglichen Zustand virtueller Zusammenarbeit bereits erreicht habe. Immerhin weitere 11% sahen ihre Unternehmen wenigstens in der Virtualisierungsphase. Der Rest hat noch einen weiten Weg vor sich. Dabei scheint es auch für die Unternehmen sinnvoll zu sein, diese Prozesse zu beschleunigen, denn Mitarbeiter, die voll virtualisiert sind, nehmen sich selbst im Durchschnitt als 6% produktiver wahr. Auch fühlen sie sich weniger erschöpft, weniger unsicher und nicht so sehr zwischen Arbeits- und Privatleben hin- und hergerissen. Alles Einschätzungen, die auch aus unternehmerischer Sicht zu begrüßen sind.
Über das Arbeiten im Homeoffice wird aktuell viel und in sehr unterschiedlichen Facetten diskutiert. Eine Facette ist auch die Befürchtung, Mitarbeitende würden zu viel arbeiten, da der Laptop schnell aufgeklappt ist. So könnten Arbeitszeitgesetze umgangen werden, aber auch Überlastungssituationen forciert werden. Das Digital Magazin t3n legt eine Studie vor, für die 1000 berufstätige Menschen in Deutschland befragt wurden und in der 81% der Befragten eine Nichterreichbarkeit nach Dienstschluss für eher wichtig halten. Die Umfrage steht im Zusammenhang mit dem „right to disconnect“, welches aktuell im EU-Parlament diskutiert wird. In der Altersgruppe der 45-54jährigen hält jede zweite Person ein solches Recht für wichtig. In dieser Altersgruppe lag damit die höchste Einschätzung vor. Insgesamt deuten die Studienergebnisse daraufhin, dass viele Deutsche nach wie vor eine geregelte Trennung von Arbeit und Privatleben bevorzugen, obwohl so gerne gegenteiliges propagiert wird. Spannend ist auch hier wieder einmal der Blick auf die Geschlechter, denn Frauen finden eine Zeit der Nichterreichbarkeit offenbar wichtiger als Männer. Die Frage, ob sie auch nach der Arbeit erreichbar sind, beantworteten allerdings 65% der Frauen mit einem klaren Ja. Bei den Herren waren es nur 60%. Es sollte allen klar sein, dass dies vor allem eine Frage der Selbstfürsorge und der Selbstdisziplin ist. Zu hoffen, dass andere schon Rücksicht nehmen und mich deshalb außerhalb der Arbeitszeiten nicht kontaktieren werden, hat noch nie funktioniert.
Nicht nur die organisatorischen, sondern auch die monetären Arbeitsbedingungen scheinen auf einen Wandel zuzusteuern. Das berufliche Netzwerk Xing legt gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut marketagent eine Studie vor, für die 1000 Erwerbstätige aus Deutschland befragt wurden. Einerseits ist eine deutliche Mehrheit von 65% mit ihrem aktuellen Gehalt zufrieden, allerdings hält auch eine Mehrheit von 56% der Befragten eine Diskussion über neue Vergütungsmodelle für dringend geboten. Verbunden wird dies offenbar auch mit der aus meiner persönlichen Sicht schon lange überfälligen Diskussion, dass nicht Arbeitszeit, sondern Leistung und Zielerreichung für die Vergütung ausschlaggebend sein sollten. Mit 62% stimmten fast zwei Drittel auch der These zu, dass Geld nur eine mögliche Form der Bezahlung darstellt. Als ebenfalls attraktiv wurden zusätzliche Urlaubstage (53%) und der vergünstigte Bezug von Waren bzw. Dienstleistungen (32%) genannt. Das zu alldem noch mehr Gehaltstransparenz eingefordert wurde, passt da nur ins Bild.
Aus meiner Sicht stehen wir unzweifelhaft am Beginn langfristiger und nachhaltiger Veränderungen der Arbeitswelt. Es kann nicht verwundern, dass vieles noch nicht abschließend prognostizierbar ist und dass sich viele Mitarbeitende und Führungskräfte aktuell verunsichert fühlen. Ein „New Normal“, dass so gerne schnell mal ausgerufen wird, wird aus meiner Sicht noch viele Jahre auf sich warten lassen. Und ob es überhaupt nur ein oder mehrere „New Normals“ geben wird, dazu wage ich aktuell keine Prognose. Spannend bleibt es auf jeden Fall.
Alle Studien wurden veröffentlicht in der August-Ausgabe 2021 von managerseminare.
Langsam aber sicher zeichnet sich durch das fortschreitende Impfen die Zielgerade der Corona Pandemie ab, auch wenn nach wie vor unklar ist, wie das konkrete neue Zusammenleben im Detail aussehen wird.
Für viele Unternehmen geht es insbesondere um die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang arbeiten im Home-Office auch nach Corona fortgesetzt werden soll. Das Beratungsunternehmen Korn Ferry hat dazu mehr als 4000 Unternehmen weltweit befragt. 42% dieser Unternehmen planen das Arbeiten von zu Hause in bestimmten Bereichen auch nach der Pandemie weiterhin zu gestatten. Vor allem Mitarbeitende aus den Bereichen IT, Personal, Finance und Recht dürfen sich freuen. Für diese Bereiche planen sogar zwei Drittel der Unternehmen weiterhin das Arbeiten im Home-Office zu ermöglichen. 64% wollen zudem die Beschäftigten aus dem Bereich Marketing und ihren Managern einen Wechsel zwischen Büro und Home-Office erlauben. Ganz anders sieht es hingegen in den Produktionsbereichen aus, in denen sich 72% der Unternehmen nicht vorstellen können, auf eine Anwesenheit am Arbeitsplatz vor Ort zu verzichten.
In der gleichen Umfrage wird nach wie vor auch deutliche Kritik an den bestehenden Home-Office Lösungen geübt. Viele dieser Lösungen wurden im Jahr 2020 notdürftig „aus dem Boden gestampft“ und bislang wurde noch nicht signifikant nachgebessert. So ergab die Umfrage, dass 72% der befragten Unternehmen sich nicht um die Internetanbindung ihrer Mitarbeiter kümmern, 74% der Unternehmen keinen Zuschuss zu den Telefonkosten zahlen und 90% sich auch nicht an den Stromkosten beteiligen. Lagern die Unternehmen ihre Arbeitsplätze jedoch in Home-Offices aus, so sind diese Fragen für die betroffenen Arbeitnehmer sicherlich von Bedeutung und müssen für die Zukunft gelöst werden, wenn Arbeiten im Home-Office wirklich zu einem nachhaltigen, akzeptierten Arbeitsmodell werden soll.
Wir können also davon ausgehen, dass das Home-Office auch zukünftig deutlich stärker als vor der Corona Pandemie als Arbeitsform genutzt wird. Dann gewinnt eine Befragung der TU Darmstadt von mehr als 1000 Beschäftigten an Bedeutung. Die TU Darmstadt hat nämlich herausgefunden, dass die Beschäftigten umso produktiver arbeiten je mehr sie mit ihrer eigenen Wohnsituation zufrieden sind. Weniger von Bedeutung war die Art der Arbeit oder etwa auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Je zufriedener die Befragten mit der Lage und Ausstattung ihrer Wohnung waren desto produktiver empfanden sie ihre Arbeit im Home-Office. Auch gemeinschaftliches Arbeiten hat sich weniger als Hindernis erwiesen, im Gegenteil: Es waren eher Singles, die sich schwer taten im einsamen Home-Office produktiv zu arbeiten.
Für die Unternehmen, die auch zukünftig auf das Home-Office als Arbeitsform setzen, dürfte auch das Ergebnis des aktuellen HR Monitors des Marktforschungsinstituts Trendance von Bedeutung sein. Für diesen HR Monitor werden monatlich rund 2000 Personen befragt. Die Umfrage ergab, dass Beschäftigte mit akademischem Hintergrund sich durch die Coronakrise zunehmend mental stark belastet fühlen. Im Vergleich zur Vorbefragung im Oktober ist aktuell eine Steigerung von 15% erkennbar. Auch die Beschäftigten ohne akademischen Hintergrund zeigen einen ähnlichen Verlauf, wobei der Anstieg nicht ganz so stark ausfällt (von 45 auf 57%). In beiden Gruppen fürchtete etwa ein Drittel der Befragten, auf lange Sicht dem vorhandenen Stresspegel nicht gewachsen zu sein. Die Studienautoren zogen daraus den Schluss, dass es höchste Zeit für die Arbeitgeber wird, jetzt gegenzusteuern und ihren Arbeitnehmern entsprechende Hilfsangebote anzubieten. In den meisten Unternehmen scheint das bislang allerdings nicht der Fall zu sein, denn nur 14% der angestellten Akademikerinnen und Akademiker und gerade einmal 6% der Beschäftigten ohne akademischen Abschluss haben bislang eine Unterstützung hinsichtlich ihrer mentalen Gesundheit angeboten bekommen. In den Unternehmen dominieren offenbar die Leistungen hinsichtlich eines Infektionsschutzes, wie etwa das Bereitstellen von Masken.
Vor diesem Hintergrund verwundert es auch nicht, dass aus dem aktuellen DAK-Report für den die Daten von 2,4 Millionen Erwerbstätigen untersucht wurden, eine Erhöhung des Krankenstandes für das Jahr 2020 hervorgeht. Die Mitarbeitenden fehlten durchschnittlich rund 15% länger, wobei Rückenschmerzen und Anpassungsstörungen die Hauptursachen waren. Diese Erkrankungen sind offenbar auf Home-Office und Isolation zurückzuführen. Unternehmen sollten bedenken, dass derartige Krankheitsbilder oft mit deutlich längeren Fehlzeiten verbunden sind, als zum Beispiel ein normaler Schnupfen. Es macht also absolut Sinn die Mitarbeitenden mit entsprechend ergonomischen Büromöbeln und weiteren Maßnahmen zur Isolationsvermeidung zu versorgen.
Die genannten Maßnahmen sind auch vor dem Hintergrund, dass die wenigsten Unternehmen in Zukunft einen Stellenabbau planen, von Bedeutung. Der Personaldienstleister Robert Half hat insgesamt 1800 Personalverantwortliche aus sechs Ländern befragt, davon 300 aus Deutschland. Aus seiner Befragung geht hervor, dass nur 2% der Unternehmen für 2021 geplant haben, ihre Stellen zu reduzieren. Zwei Drittel hingegen gehen von einem Erhalt der Arbeitsplätze aus und 17% der Befragten gehen sogar von einem Stellenaufbau aus. Hintergrund ist vor allem die positive Prognose für das Jahr 2021, denn 72% der Umfrageteilnehmer aus Deutschland sind zuversichtlich, dass das wirtschaftliche Wachstum in diesem Jahr wieder an Fahrt aufnimmt. Wenn wir jedoch davon ausgehen, dass die Unternehmen planen, ihre Beschäftigten weitgehend zu halten oder sogar auszubauen, rückt die Gesundheit der bestehenden Belegschaft besonders in den Fokus.
Vor diesem Hintergrund ist es auch verwunderlich, dass in vielen Unternehmen aktuell die Weiterbildung vernachlässigt wird. Der Stifterverband für die deutsche Wirtschaft und das Beratungsunternehmen McKinsey haben dazu 550 Führungskräfte und Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen befragt. 70% von ihnen gaben an, dass seit dem Ausbruch der Pandemie weniger Budget für Weiterbildung zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des sprunghaft gestiegenen Weiterbildungsbedarfs in den Bereichen Digitalisierung und des Digital-learnings bedenklich. Immerhin scheint in den meisten Unternehmen inzwischen die mangelnde Weiterbildung in den Fokus der Geschäftsleitungen zu rücken, denn 84% der Befragten gaben an, dass das Thema Fort- und Weiterbildung auf der Vorstandsagenda steht. An der Umsetzung hapert es jedoch ganz offensichtlich. 35% der Personalverantwortlichen machen sich ernsthaft Sorgen, weil es nicht nur am Geld, sondern auch an der Zeit der Beschäftigten für entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen fehlt. Zwei von fünf Führungskräften bezeichneten diese als Mangelware.
Zum Abschluss der aktuellen Umfragen noch einen Blick auf ein anderes Thema. Die aktuelle Diskussion um die Corona Pandemie, die Veränderung der Arbeitsformen und allen voran das Thema Home-Office lassen einige Bereiche, in denen auch spannende Veränderungen des Arbeitslebens stattfinden, derzeit in den Hintergrund rücken. Zu diesen Bereichen gehört unter anderem der Bereich der künstlichen Intelligenz. Die internationale Hochschule Bad Honnef hat rund 500 Beschäftigte befragt und kommt zu dem Ergebnis, dass drei Viertel von ihnen der Meinung sind, ihre Arbeit könnte mithilfe von künstlicher Intelligenz effizienter gestaltet werden. Allerdings tun sich offensichtlich viele Unternehmen mit der Umsetzung zum Thema künstliche Intelligenz noch sehr, denn nur 14% der Befragten gaben an, dass in ihren Unternehmen bereits künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Fast die Hälfte hat sich mit dem Thema noch gar nicht beschäftigt. Ein Grund für diese zögerliche Auseinandersetzung scheint zu sein, dass es in vielen Unternehmen schlichtweg am Knowhow zum Thema künstliche Intelligenz fehlt. Ein Indiz dafür ist, dass über zwei Drittel der Befragten ausgeführt haben, nicht über die notwendigen Kompetenzen in diesem Bereich zu verfügen. Daran würden die Umfrageteilnehmer gerne etwas ändern, wenn ihr Unternehmen entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen zu diesem Thema anbieten würde. Allerdings war das nur bei 20% der Befragten der Fall. Die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter scheinen also vor künstlicher Intelligenz keine Angst zu haben, sondern eher auf sie zu warten, weil sie sich von ihr eine deutliche Unterstützung in ihrem Arbeitsleben versprechen. Vielleicht ist es sogar verständlich, dass angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Corona Pandemie dieses Thema im Moment nicht so sehr im Fokus der Unternehmen steht. Eine Zukunft ohne künstliche Intelligenz scheint jedoch nur noch schwer vorstellbar, so dass auch hier ein Nachholbedarf für die Unternehmen besteht.
Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt bleiben spannend, denn im Moment zeigen aktuelle Umfragen sowohl vor als auch Nachteile auf. Viele Unternehmen arbeiten an der Lösung der aufgeworfenen Fragen – nachhaltig realisiert erscheinen diese bislang jedoch in den wenigsten Fällen. Das ist ja auch das Schöne an großen Veränderungsprozessen: Sie sind spannend und zeitintensiv, eher ein Marathon als ein Sprint.
alle zitierten Statistiken wurden veröffentlichet in: managerseminare 05/2021
Langsam aber sicher scheinen sich erste Erkenntnisse in Sachen arbeiten im Homeoffice auch für die Zeit nach Corona mehr und mehr zu verdichten, auch wenn sicher noch viele Fragen bezüglich der nachhaltigen Entwicklung dieser Arbeitsform in der Fläche offen bleiben. Immer wieder bringen diverse Studien ähnliche Ergebnisse ans Tageslicht, so auch diesmal.
In einer Studie der Universität Konstanz, in der im Herbst 2020 700 Erwerbstätige befragt wurden, ergab sich, dass Mitarbeitende, die nach einer längeren Phase von Homeoffice ins Büro zurückkehren, dort weniger produktiv arbeiten und schneller erschöpft sind, als ihre weiterhin mobil arbeitenden KollengenInnen. Ein möglicher Erklärungsversuch, ist der zusätzliche Zeit- und Energieaufwand, den viele Beschäftigte täglich für die Pendelei zur Arbeitsstätte aufbringen müssen und der beim Homeoffice entfällt. 73% der Befragten gaben nämlich auch an, dass sie den Wegfall der Pendelei besonders zu schätzen wüssten.
Aber auch auf der Kehrseite der Medaille zeigt diese Studie, wie viele vor ihr, dass den Menschen der Austausch und die Interaktion mit anderen Mitgliedern der Belegschaft mehr und mehr fehlt. Welchen Wert diese Interaktionen darstellen, haben viele Menschen erst in der Pandemie so richtig erkannt und zu schätzen gelernt. Denn im Grunde sind wir Menschen für Teamarbeit gemacht, die Anzahl der geborenen „Eigenbrödler“ ist stark begrenzt.
So hat denn zumindest in dieser Befragung die Homeoffice-Euphorie auch etwas nachgelassen. Statt wie im Mai 2020 noch drei Tage die Woche, wünschte sich die Mehrheit nur noch zwei Tage die Woche im Homeoffice.
In der Summe aller aktuell gewonnen Erkenntnisse darf man wohl davon ausgehen, dass arbeiten im Homeoffice langfristig an Bedeutung gewinnen wird. Da stellt sich zunehmend die Frage, was das für den Bedarf an Büroflächen vor allem in Innenstadtlagen bedeutet. Dazu hat das IdW aktuell 1200 Unternehmen befragt und das Ergebnis vermag durchaus zu überraschen. Nur 6% der befragten Unternehmen planen nämlich in den nächsten 12 Monaten eine Reduzierung ihrer Büroflächen. Zumindest mich überrascht noch mehr, dass zwei Drittel der befragten Unternehmen auch gar nicht planen, die Arbeit im Homeoffice postcorona auszuweiten. Das mutet schon etwas befremdlich an, wenn die Politik auf der anderen Seite über ein Recht auf Homeoffice diskutiert. Immerhin scheint die Erkenntnis zu reifen, dass auch die aktuellen Arbeitsformen sich ändern müssen, denn immerhin plant jedes fünfte Unternehmen Umbaumaßnahmen, um mehr Austausch zwischen seinen Beschäftigten zu ermöglichen. Ob aber tatsächlich alle „den Schuss gehört haben“, darf angesichts solcher Befragungsergebnisse doch bezweifelt werden.
Wie auch immer – die Entwicklung rund um das Thema Arbeiten im Homeoffice ist vielfältig und hält sicher noch einige Überraschungen für uns bereit.
So macht es Sinn, sich in diesem Moment auch noch zwei weiteren interessanten Befragungsergebnissen zuzuwenden.
Das Beratungsunternehmen Machwürth Team International (MIT) hat eine Befragung zum Thema Coaching durchgeführt und dafür 500 Beschäftigte aus Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden befragt. Immerhin 31% der Befragten waren sich sicher, dass Coaching immer wichtiger wird, auch wenn es aktuell nur in 49% der Unternehmen bereits etabliert ist.
Dabei wird Coaching immer noch vorrangig als persönliche Entwicklungsmaßnahme gesehen, was sich darin äußert, dass 88% der HR-Verantwortlichen vor allem auf Einzelcoachings setzen. Mit 47% bzw. 34% kommen Team- und Projektcoachings deutlich seltener vor.
Nach wie vor scheint Coaching außerdem vor allem ein Thema der Führungskräfte zu sein, denn nur 13% der Befragten gaben an, dass auch Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung sich coachen lassen können. Deutlich höher fallen die Zahlen auf den Führungsebenen aus, so haben etwa 44% der operativen Führungskräfte und 50% des mittleren Managements bereits Zugang zu Coaching.
Als Businesscoach möchte ich da nochmal ein Lasso zum Thema Homeoffice werfen. Für viele Mitarbeitende hat sich bereits gezeigt, wie anspruchsvoll es ist, dieses Thema erfolgreich umzusetzen. Die Berührungspunkte zur Familie und zu Freunden bzw. dem privaten Umfeld allgemein, sind viel enger. Die Anforderungen an das Selbstmanagement sind viel höher als im Büro. Führungskräfte werden ganz anders gefordert, Werte wie Vertrauen bekommen nochmal einen neuen Stellenwert. Ich bin sicher, dass viele Menschen einen unternehmensunabhängigen Sparringspartner brauchen werden, um alle diese Themen erfolgreich umzusetzen. Coaching könnte helfen, zumal auch hier gerade viele Flexibilisierungstendenzen erkennbar sind und Unternehmen keine exorbitant hohen Budgets mehr fürchten müssen.
Zum Abschluss noch ein Blick auf ein Thema, welches als Schlagwort ebenfalls schon lange präsent ist. Nachhaltigkeit!
Die online-Jobplattform Stepstone hat in einer Befragung rund 12000 Menschen befragt und das Ergebnis ist eindeutig: 76% der Befragten finden es wichtig, dass sich ihr Arbeitgeber in diesem Thema engagiert. Mehr als die Hälfte gab auch an, dass es sich negativ auf ihre Jobzufriedenheit auswirken würde, wenn sich der Arbeitgeber nicht für Umweltprojekte einsetzt. 30% wären sogar zur Kündigung bereit.
Bei einem Jobwechsel steht dieses Thema offenbar inzwischen ebenfalls klar im Fokus, denn 34% der Befragten würden bei einem nachhaltigen Arbeitgeber gar ein niedrigeres Gehalt in Kauf nehmen.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind also längst keine Schlagworte mehr, sondern sich wichtige Anziehungsfaktoren für gutes Personal. Falls Sie als Unternehmer sich noch nicht besonders in diesen beiden Aspekten engagieren, wird es Zeit umzudenken.
Alle zitierten Studien wurden managerseminare 4/2021 entnommen.
Dass die Corona Pandemie die Arbeitswelt langfristig verändert, wird immer wahrscheinlicher. In einer Befragung des Recruiting- Spezialisten Avantgarde Experts gingen 93% der befragten Arbeitnehmer von solch langfristigen Veränderungen der Arbeitswelt aus. Dabei steht mehr Homeoffice sowie ein flexiblerer Wechsel von Büro und Heimarbeit an oberster Stelle. 40% gehen zudem davon aus, dass Dienstreisen und Meetings dauerhaft vermehrt digital durchgeführt werden. Als besonders problematisch schätzten die Befragten zwei Dinge ein: zum einen das Thema Innovationen, die auf Distanz deutlich schwerer zu erschaffen sind (20%) und zum anderen das Thema Einsamkeit im Homeoffice. 41% der Teilnehmer gaben an, sich seit Corona einsamer zu fühlen. Die Hälfte der Befragten vermisste darüber hinaus den Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen im Büro.
Insgesamt kann man wohl kaum noch Zweifel haben, dass die Veränderungen der Arbeitswelt nachhaltig sind. Zu deutlich zeichnen sich inzwischen auch die Auswirkungen auf die Produktivität der Unternehmen ab. Einer Studie von Capgemini Research zufolge, in der 5000 Beschäftigte und 500 Führungskräfte aus 500 Unternehmen in neun Ländern befragt wurden, hat die coronabedingte Einführung von mobilem Arbeiten bei fast zwei Drittel der Unternehmen zu Produktivitätsvorteilen zwischen 13% und 24 % geführt. Das war Anlass, die Beschäftigten auch nach den Gründen ihrer produktiveren Arbeit zu befragen. Dabei gaben 46% der Befragten an, dass sie deshalb produktiver seien, weil sie ihre Arbeit flexibler einteilen könnten. 45% verorteten die Ursache für ihre bessere Produktivität beim mobilen Arbeiten darin, dass sie nicht mehr pendeln müssen und 38% fühlten sich im Homeoffice weniger vom Team abgelenkt.
Allerdings ergab sich kein Bild, in dem nicht auch einige Unternehmen Produktivitätsrückschritte hinnehmen mussten. Dies war in jedem fünften Unternehmen der Fall. 48% der Mitarbeiter solcher Unternehmen gaben an, dass sie zu Hause mit mehr Ablenkungen zu kämpfen hätten. 43% haben Schwierigkeiten sich virtuell mit Kolleginnen und Kollegen sowie der eigenen Kundschaft auszutauschen.
Insgesamt scheinen die Vorteile des mobilen Arbeitens eindeutig zu überwiegen. 70% der befragten Unternehmen zeigen sich sicher, dass die Produktivitätsgewinne aus der mobilen Arbeit auch nach der Coronakrise erhalten bleiben werden. In 2 – 3 Jahren erwarten die Unternehmen darüber hinaus durchschnittlich weitere 17% Produktivitätssteigerungen.
Die langfristigen Auswirkungen der aktuellen Trends sind noch nicht vollständig absehbar. Sollte sich der Trend zu mehr Homeoffice jedoch in der aktuell skizzierten Größenordnung bewahrheiten, so muss zwangsläufig von weniger Büroarbeitsplätzen in den großen Metropolen ausgegangen werden. Ob sich die gesteigerte Produktivität auch in einem Rückgang der Arbeitsplätze insgesamt niederschlagen wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Auszuschließen ist ein solches Szenario m.E. jedoch nicht.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Beschäftigten keinesfalls durchgängig berichten, dass es ihnen seit der Corona Krise besser gehe, weil sie nunmehr mobil arbeiten könnten. In einer Befragung des Projekts psyGA, welches sich mit der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz beschäftigt und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird, haben 15% der Befragten erklärt, dass es ihnen aktuell psychisch deutlich schlechter gehe als vor der Coronapandemie. Allerdings haben auch 9% erklärt, dass es ihnen heute besser gehe als vor Corona. Im Durchschnitt hat sich also das Wohlbefinden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum verändert. Allerdings sind die Einzelfälle natürlich zu betrachten und können gegebenenfalls für die die betroffenen Menschen erhebliche Auswirkungen haben.
Interessant ist vor allen Dingen, welche Gründe diejenigen anführten, die erklärten, dass es ihnen heute besser gehe als vor der Pandemie. Dabei wurde nämlich in erster Linie angeführt, dass sie sich mit ihrer Arbeit identifizieren können und in ihr einen Sinn erkennen, so dass sie Freude an ihrer Tätigkeit haben. Sie erklärten außerdem, dass sie sich heute körperlich fitter und weniger erschöpft fühlen. Auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes, eine unterstützende Führung sowie Wertschätzung und Transparenz seitens des Unternehmens wirkten sich positiv aus.
Ohne die Befragung im Einzelnen zu kennen, muss man an dieser Stelle feststellen, dass die genannten Gründe schon immer und völlig unabhängig der Coronapandemie zu positiven Befragungsergebnissen der Beschäftigten geführt haben. Sinnstiftung, Wertschätzung und ein sicherer Arbeitsplatz haben schon immer zum Wohlbefinden der Mitarbeitenden beigetragen und in der Regel auch deren Produktivität erhöht. Die Befragungsergebnisse sind insofern nichts Neues und ein Corona bedingter Zusammenhang darf bezweifelt werden.
In der Summe aller aktuellen Befragungen ist jedoch unzweifelhaft festzustellen, dass langfristige Veränderungen in der Arbeitswelt immer wahrscheinlicher werden. Wie in jedem Veränderungsprojekt wird es auch diesmal dem einen oder anderen leichter und dem einen oder anderen schwerer fallen, mit den Veränderungen klar zu kommen. Der Umfang der Veränderung der Arbeitswelt betrifft in diesem Falle allerdings weit mehr Menschen als das jemals zuvor der Fall war. Insofern sind alle Unternehmen gut beraten, ihre Menschen in dieser schwierigen Umbruchphase nicht allein zu lassen, sondern sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch professionelles Veränderungsmanagement zu begleiten. Auch entsprechende gesundheitliche Präventionsangebote anzubieten, erscheint sinnvoll. Gerade Führungskräfte, die wie immer die Hauptlast der Veränderungen zu tragen haben und in diesem Fall oftmals auch noch persönlich stark betroffen sein dürften, werden mehr denn je einen persönlichen Sparringspartner, der ihnen durch diese Zeit hilft, benötigen.
Insgesamt darf man sehr gespannt sein, wie sich die Arbeitswelt in einigen Jahren darstellen wird. Es bleibt auf jeden Fall spannend.
(alle zitierten Studien wurden veröffentlich in managerseminare 03/2021)
Befragungsergebnisse zum Thema „Homeoffice“ werden aktuell in einer Vielzahl veröffentlicht. Ich fasse in diesem Beitrag diverse Ergebnisse zusammen und verzichte dabei auf detaillierte Auflistung aller zugrunde liegenden Studien.
Vor allem in puncto achtsame und positive Führung fühlten sich in einer Online-Befragung mehr als die Hälfte der Befragten von ihren jeweiligen Führungskräften gut betreut. Allerdings blieben in dieser Studie auch Wünsche offen: So wünschten sich 90% der Befragten konkrete Weiterbildungsangebote zur aktuellen Situation und Unterstützung bei der Stressbewältigung.
Eine andere Befragung befragte Führungskräfte und kam zu dem Ergebnis, dass immer noch ein Drittel der Führungskräfte davon ausgeht, dass ihre Mitarbeiter im Homeoffice viel Privates erledigen. Gleichzeitig sahen allerdings auch 41% der Befragten die Produktivität ihrer Teams positiv. Insgesamt beurteilten sie die technische Umsetzung als weniger schwierig als angenommen, so dass die virtuelle Zusammenarbeit gut funktioniert.
In einer dritten Studie erklärten schließlich 70% der Befragten, dass sie gern im Homeoffice arbeiten und sich auch vorstellen können, dass nach Corona weiterhin zu tun. 50% fühlten sich zu Hause energiegeladener und auch ausgeglichener. Das lag wohl vor allem daran, dass die meisten sich im Homeoffice selbstbestimmter und effizienter erlebten. Als negativ wurde der fehlende Austausch mit den Kollegen von 60% der Teilnehmer genannt.
Hier knüpft schließlich die letzte Befragung an, die feststellt, dass die Produktivität im Homeoffice sehr unterschiedlich ist und vor allem von den konkreten Aufgaben, der jeweiligen Wohnsituation und den persönlichen Präferenzen abhängt. Besonders hilfreich wäre es, wenn Unternehmen Kanäle für einen kollegialen Austausch bereitstellen und zudem in eine gute Ausstattung des Heimarbeitsplatzes investieren würden. Das taten in dieser Befragung allerdings die wenigsten Unternehmen. Nur 10% der Befragten gaben an, dass gezielt Maßnahmen für Teamzusammenhalt im Homeoffice unternommen wurden. Ebenfalls nur 10% haben eine geeignete technische Ausstattung zur Verfügung gestellt bekommen. Dass unter diesen Bedingungen nur 20% der Befragten in Zukunft öfter von zu Hause aus arbeiten wollen, verwundert nicht.
Die diversen Befragungen kommen also zu teils unterschiedlichen Ergebnissen. Das ist nachvollziehbar, wenn man das Umsetzungstempo, mit dem Homeoffice in vielen Bereichen realisiert wurde, bedenkt. Soll nachhaltig eine neue Form des Arbeitens weg von festen Büroarbeitsplätzen entstehen, so gibt es noch viel zu tun. Dabei wird vor allem in weiten Bereichen das Thema einer veränderten Unternehmens- und Führungskultur ganz oben auf der Agenda stehen müssen.
(alle Befragungen veröffentlicht in managerseminare 1/2021)
Eine sehr interessante Studie zu den Auswirkungen mobilen Arbeitens legt die Barmer Ersatzkasse in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen vor. In der auf 3,5 Jahre angelegten Studie werden mehr als 8000 repräsentativ ausgewählte TeilenehmerInnen mit Schwerpunkt im Bereich der Büroarbeit zu den Auswirkungen mobilen Arbeitens befragt. Vorgesehen sind insgesamt 8 sogenannte Befragungswellen. Für die erste Welle hat die Barmer Ende 2020 die bemerkenswerten Ergebnisse vorgestellt.
Als Status quo gaben dabei 56,1% der Befragten an, dass sie bereits mobil arbeiten. Von den 43,9%, die noch nicht mobil arbeiten, gaben wiederum 71,8% an, dass ihre Arbeit zumindest teilweise für mobiles Arbeiten geeignet wäre. Es steckt also noch erhebliches Potential für mehr mobile Arbeit in diesen Ergebnissen.
Interessant ist auch zu sehen, welchen Einfluss die Corona Pandemie auf das mobile Arbeiten hatte. 18% der Befragten gaben an, erst aufgrund der Pandemie mobil gearbeitet zu haben. 41% haben auch schon vor Corona mobil gearbeitet.
Die Begriffe „Homeoffice“ und „mobiles Arbeiten“ werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet, was sachlich nicht korrekt ist. Die Ergebnisse der Befragung zeigen auf, warum sich dieser Sprachgebrauch etabliert haben dürfte, denn 92,1% der Befragten arbeiten tatsächlich zu Hause. Da bei dieser Frage Mehrfachnennungen zulässig waren ergaben sich folgende weitere Ergebnisse: 32,4% arbeiten beim Kunden, 30,1% im Fahrzeug und 18,5% an öffentlichen Orten.
Ein interessantes Ergebnis ergab sich auch bei der Frage, wie sich mobiles Arbeiten auf die Kommunikationskanäle auswirkt. Teilnehmer, die (teilweise) mobil arbeiten führten deutlich weniger persönliche Gespräche mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Der Anteil persönlicher Gespräche hat sich in diesem Fall von 58,2% auf 30,2% fast halbiert. Im Gegenzug stieg die Nutzung aller anderen Kommunikationskanäle an. Es wird deutlich, was wir im letzten Jahr von vielen Menschen auch ausdrücklich gehört haben, etwa in Formulierungen wie: „Mir fehlt das persönliche Gespräch mit den Kollegen.“ Mit dieser fast zwangsläufigen Veränderung geht jeder anders um.
Als Krankenkasse hat die Barmer bei ihrer Studie natürlich vor allem, aber nicht nur, die Auswirkungen mobilen Arbeitens auf die Gesundheit Ihrer Versicherten im Blick. Dabei betrachtet sie die körperliche und psychische Gesundheit und führt zusätzlich neu den Begriff der „sozialen Gesundheit“ (social health) ein. Diese Erweiterung erscheint in der aktuellen Zeit absolut sinnvoll und wird von der Barmer wie folgt definiert:
„Social health@work beschreibt einen Zustand sozialen Wohlbefindens im Arbeitskontext, bei welchem Personen gesunde Verhaltensweisen und Arbeitsbeziehungen entwickeln und nutzen, um das Spannungsfeld von Erreichbarkeit und Abgrenzung, Autonomie und Eingebundenheit sowie Produktivität und Erholung erfolgreich und gesund zu gestalten.
Es geht im wahrsten Sinne des Wortes um eine gesunde Balance.“
Im Weiteren sind auch die Unterschiede in den ersten Ergebnisse zu Gesundheit und Performance interessant, die sich zwischen mobil und nicht mobil arbeitenden Befragten ergeben haben. Diese Ergebnisse betreffen die Corona Zeit im Jahr 2020.
Mobil arbeitende Beschäftigte schätzten dabei z.B. ihre Produktivität um 4,2% und ihre Arbeitszufriedenheit um 5% höher ein, als nicht mobil arbeitende Studienteilnehmer. Sie klagten um 5,3% weniger über Schlafprobleme, allerdings auch zu 4 % mehr über Konflikte zwischen Arbeit und Privatem. Aus Unternehmenssicht erfreulich waren alle Produktivitätskennziffern, denn mobil Arbeitende schätzen alle Aspekte gegenüber nicht mobil arbeitenden Befragten besser ein.
Arbeitsqualität +5,2% Generierung neuer Ideen +5,6% Arbeitsmenge +4,7% Kommunikation und Koordination mit Kollegen +1,2%
Wie nicht anders zu erwarten, kamen Beschäftigte mit ausgeprägter digitaler Kompetenz zu besonders positiven Einschätzungen. Ebenfalls wenig überraschend, dass auch die Rolle der Führungskräfte wieder eine signifikante ist. Je offener die Führungskraft die Veränderungen fördert und je mehr sie selbst über digitale Kompetenzen verfügt, desto besser die Befragungsergebnisse. Wie so oft gilt auch bei diesem Thema: Die Führungskräfte haben den Schlüssel zum Erfolg zumindest in großen Teilbereichen in der Hand.
Die umfangreichen Befragungsergebisse sprengen insgesamt den Rahmen dieses Blogbeitrags. Ich möchte Ihnen daher gerne an Herz legen, selbst einen Blick in die Studie zu werfen.
Es wird sicherlich interessant sein, die Veränderungen der weiteren Befragungswellen zu verfolgen. Wir stehen zweifellos am Beginn nachhaltiger Veränderungen großer Teile der Arbeitswelt. Für viele Menschen wird dies mit persönlichen Herausforderungen, Ängsten und Überforderungen einhergehen. Andere werden mit Freude die neuen Möglichkeiten nutzen. Von vielem – z.B. dem lang gewohnten Schwätzchen mit KollegenInnen im Büro, werden wir vielleicht Abschied nehmen. Dafür kommt neues hinzu. Es ist eine unglaublich spannende Zeit – hoffentlich lassen die Unternehmen ihre Menschen in dieser Zeit nicht allein.
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Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
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c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
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Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
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Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen ziehen wird keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
Registrierung auf unserer Internetseite
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.
Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
Wir bieten den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.
Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.
Gravatar
Bei Kommentaren wird auf den Gravatar Service von Auttomatic zurückgegriffen. Gravatar gleicht Ihre Email-Adresse ab und bildet – sofern Sie dort registriert sind – Ihr Avatar-Bild neben dem Kommentar ab. Sollten Sie nicht registriert sein, wird kein Bild angezeigt. Zu beachten ist, dass alle registrierten WordPress-User automatisch auch bei Gravatar registriert sind. Details zu Gravatar: https://de.gravatar.com
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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1 Tag
Cookies von DSGVO AIO for WordPress
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variabel
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variabel
dsgvoaio_create
Dieser LocalStorage Key / Wert speichert den Zeitpunkt an dem _uniqueuid generiert wurde.
variabel
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variabel
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