Dass wir heute oftmals zu viel Medien- und insbesondere Smartphone-Nutzung haben, kann man inzwischen wohl als gesicherte Erkenntnis ansehen. Entsprechend ist immer wieder interessant, wie sich eine Reduzierung diese Konsums auswirkt. Das Deutsche Zentrum für psychische Gesundheit legt zusammen mit der Ruhr Universität in Bochum eine aktuelle Studie zur Smartphone Nutzung am Arbeitsplatz vor.
Eine Gruppe von Probanden verringerte die Smartphone Nutzung um eine Stunde pro Tag und eine zweite Gruppe erhöhte ihre körperliche Aktivität um 30 Minuten pro Tag. Eine dritte Gruppe befolgte beide Anweisungen, während die vierte Gruppe, die Kontrollgruppe keine Verhaltensänderung vornahm.
Positive Ergebnisse zeigten sich besonders in der Gruppe mit reduzierter Smartphonenutzung und der Kombinationsgruppe. Dabei nahmen depressive Symptome ab, während sich Arbeitszufriedenheit, Motivation und Work-Life-Balance signifikant verbesserten. Auch das Gefühl von Arbeitsüberlastung ging in diesen beiden Gruppen deutlich zurück.
Entsprechend ihrem Untersuchungsfokus kommen die Forscher daher auch zu einem eindeutigen – wenig überraschenden – Ergebnis: „Eine bewusste und kontrollierte Reduktion der nicht arbeitsbezogenen Smartphone-Nutzungszeit könnte in Kombination mit mehr körperlicher Aktivität die Arbeitszufriedenheit und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden verbessern.“
Auch wenn die Ergebnisse nicht überraschen, ist es in unserer heutigen Zeit sicher gut, die Zusammenhänge immer wieder auch wissenschaftlich transparent zu machen. Allerdings werfe ich abschließend mal die Frage in den Raum, was eine „nicht arbeitsbezogene Smartphonenutzung“ überhaupt am Arbeitsplatz und in der Arbeitszeit zu suchen hat? Na ja, ich weiß: Theorie und Praxis.
Mich begeistern medizinische Forschungsergebnisse immer dann besonders, wenn sie uns einmal mehr zeigen, mit welch einfachen Mitteln wir uns etwas Gutes tun können.
Also, schon gewusst?
Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin hat in einer Studie herausgefunden, dass sich bei Menschen, die sich Aufnahmen mit Vogelstimmen anhörten, depressive Verstimmungen, Ängste und paranoide Gedanken verringerten. In der Studie mit 300 gesunden Probanden konnte damit zum ersten Mal gezeigt werden, dass Vogelstimmen eine positive Wirkung auf paranoide Zustände haben – ganz im Gegenteil etwa zu Motorengeräuschen oder Verkehrslärm, die gegenteilige Wirkungen hervorrufen.
Der Gesang der Vögel führt also dazu, dass wir uns besser fühlen!
Für die Forschungsergebnisse war es übrigens egal, ob die Probanden den Vogelstimmen live in der Natur oder nur von einer Audioaufnahme lauschten. Da wir aber ja bereits aus zahlreichen anderen Forschungen wissen, wie gut uns der Aufenthalt in der Natur tut, kann ich Ihnen eigentlich nur raten: RAUS IN DIE NATUR!
Und? Schon geplant für dieses Wochenende?
PS.: Die Forschungen zur weiteren Details der Wirkung von Vogelstimmen werden natürlich fortgesetzt – wir dürfen gespannt sein, was da noch kommt.
Als ich den Podcast, der zu diesem Impuls gehört, aufzeichne, klingt meine Stimme etwas anders als sonst. Das liegt daran, dass ich mich gerade in Quarantäne befinde. Ich habe Covid19 und das wollte ich eigentlich unbedingt vermeiden. Meine anders klingende Stimme ist noch ein Rest der Covid-Symptome, die mich in der letzten Woche heimgesucht haben. Eigentlich wollte ich Corona unbedingt umgehen, weil man doch so viel über Spätfolgen hört. Also war ich auch eifrig zum Impfen und Boostern. Inzwischen bin ich dreimal geimpft und hatte gehofft, an Covid19 vorbeizukommen. Nun hat es mich doch erwischt.
Es begann am letzten Wochenende ganz plötzlich mit belegter Stimme. Am nächsten Morgen Schnupfen, dicker Kopf. Okay, vorsichtshalber mache ich dann doch mal einen Schnelltest, und der war positiv. Naja, der ist bestimmt falsch, ging es mir spontan durch den Kopf. Ich warf ihn weg und machte einen zweiten, doch auch der war leider positiv. Okay, nach allen Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe, auch im familiären Umfeld, waren diese Tests eigentlich immer sehr zuverlässig. Wenn Sie positiv waren, wurden sie auch bestätigt. Also mache ich mich auf ins Testzentrum und lasse mich testen.
Kaum komme ich zu Hause wieder durch die Tür klingelt auch schon das Telefon und die freundliche Testerin sagt: „Lieber Herr Porten, Ihr Test ist positiv. Bitte 10 Tage in Quarantäne! Nächste Woche Montag können Sie sich freitesten.“
Als ich den ersten meiner Freunde davon erzähle, dass es mich erwischt hat, lautet die Standardfrage ebenfalls: „Wo hast Du das her?“ Diese Frage kann man wahrscheinlich gar nicht mehr beantworten, jedenfalls ich nicht und sie führt mich auch nicht weiter, denn ich habe es und ich muss jetzt damit umgehen.
Aber es ist so typisch für uns – gerade in Deutschland – wir suchen so oft nach der Frage von Schuld. Wer ist schuld, dass ich jetzt Covid19 habe? Niemand natürlich, wahrscheinlich war es sogar gänzlich unvermeidlich und es wird mehr oder weniger jeden von uns im Laufe dieser Pandemie irgendwann einmal treffen. Also suchen wir nicht nach Schuldigen. „Das bringt doch nichts“, sage ich zu mir selbst und akzeptiere es, wie es ist.
Das erlebe ich übrigens auch ganz oft in vollkommen anderen Kontexten und bei vielen meiner Klienten. Wir suchen so gerne nach Schuldigen, anstatt nach Lösungen. Fehler zu vermeiden und beim nächsten Mal nicht den gleichen Fehler zu machen, das ist natürlich gut: Fehler als Chance zum Lernen. Schuldige suchen, oft mit sehr viel Aufwand und mit sehr viel Akribie und Energie, die dann für anderes nicht zur Verfügung steht, das bringt uns selten voran.
In den letzten Tagen, insbesondere während Olympia in Peking, habe ich oft gehört, ich bin völlig symptomfrei, ich sitze fünf Stunden am Tag auf dem Ergometer und halte mich fit für den Wettkampf. Nein, so ist Corona bei mir nicht. Ich habe Symptome, und zwar für meine Verhältnisse genug: Husten, Schnupfen, dicker Kopf, Fieber. Spontan, ich kann es gar nicht vermeiden, gehen mir die Bilder durch den Kopf, die ich im Fernsehen in den letzten beiden Jahren vielfach gesehen habe und meine Gedanken sagen: „Hoffentlich wird das nicht schlimmer.“
Objektiv betrachtet habe ich genau das, was man wohl eine „dicke Erkältung“ nennen würde. Das wäre doch eigentlich genau das, was wir für Covid19 einen milden Verlauf nennen. Aber meine Gedanken kreisen zunächst mal in die Richtung, ob ich vielleicht doch ins Krankenhaus muss, wenn das Ganze schlimmer wird. Für ein paar Momente geht mir sogar ein Modellbaufreund durch den Kopf, der Corona nicht überlebt hat. Das ist natürlich völlig übertrieben, denn so schlecht geht es mir bei weitem nicht. Aber, um ganz ehrlich zu sein, für ein paar Momente kann ich nicht verhindern, dass meine Gedanken abschweifen – und das nicht nur einmal.
Da sehen wir wieder, wie sehr unsere Gedanken beeinflussen, wie es uns geht. Wie sehr die Bilder, die unser Gehirn gespeichert hat, mit uns etwas machen. Die Bilder, die ich so oft im Fernsehen gesehen habe, in den vielen Stunden der Coronaberichterstattung, die ich nur in minimaler Weise überhaupt verfolgt habe. Aber ein paar Bilder sind halt doch hängengeblieben. Da möchte ich auf keinen Fall hin. Das macht mir ein paar Momente lang Angst, doch dann raffe ich mich zusammen und besinne mich: Also, ich habe eine dicke Erkältung, die habe ich schon ganz oft in meinem Leben gehabt, die werde ich immer wieder bekommen, und damit ist es auch gut. Außerdem befinde ich mich in „Luxusquarantäne“, denn zum einen haben wir ein großes Haus, in dem ich mich bewegen kann und zum anderen scheint draußen die Sonne, und es ist herrlich. Ich setze mich auf die Terrasse in die Sonne.
Die Sonne tut mir gut und bringt mich auch gleich auf positive Gedanken. Die Wärme tut meinem Husten gut und der lässt schnell nach. Ich habe auch nicht viele Termine absagen müssen in dieser Woche, weil externe Termine in dieser Woche nicht anstanden und bis zu den externen Terminen in der nächsten Woche, bin ich hoffentlich wieder fit. Da ging es anderen Menschen sicherlich viel schlimmer. Ich bin also eher privilegiert. Ich kann die Sonne jetzt die ganze Woche genießen, denn der Wetterbericht lautet: Sieben Tage Sonne, den ganzen Tag von morgens bis abends. Eigentlich geht es mir also gut und ja, diese Erkältung geht schon vorbei, und schlimmer wird sie auch nicht. Jetzt ist das Ganze schon ein paar Tage her und seit zwei Tagen geht es mir auch deutlich besser, sonst könnte ich diesen Impuls gar nicht schreiben.
Fazit: Es war sinnvoll, dass ich mich habe impfen lassen, denn ganz offensichtlich tut die Impfung genau das, was sie sollte: Sie verhindert einen schweren Verlauf. Sie hat nicht verhindert, dass ich Covid19 bekommen habe und vielleicht kann man das auch gar nicht erwarten, wenn jeden Tag einhunderttausend Menschen in Deutschland daran erkranken. Inzwischen freue ich mich darauf, dass ich mich am Montag freitesten kann, und dann habe ich Corona hinter mir.
Ich musste durch ein paar dunkle Gedanken gehen, vielleicht gehört das auch einfach dazu. Aber sobald ich mir klar machte, dass es mir eigentlich gut geht, dass das, was ich an Erkältungssymptomen habe, gar nicht schlimm ist und auch nur einer ganz normalen Erkältung entspricht, da war alles gut. Meine Gedanken bestimmen, wie ich mich fühle, aber ganz ehrlich, es war dann doch anders, Krankheitssymptome zu haben und zu wissen, es ist Covid19 oder die gleichen Krankheitssymptome zu haben und es nicht zu wissen.
Auch das gehört dazu und auch das wird uns im Leben immer wieder begegnen: Ich weiß, wo etwas herkommt, und das, wo es herkommt, ist nicht gerade angenehm. Aber wir haben es eben selbst in der Hand und deswegen wollte ich Sie auch gerne teilhaben lassen an meiner Corona-Erkrankung. Auch, um Ihnen mit auf den Weg zu geben: Sie haben es auch in der Hand, Ihre Gedanken zu bestimmen und damit wie sie sich fühlen. Als ich in der Sonne saß und diese genießen konnte, merkte, wie sie meinen Erkältungssymptomen gut tat und wie es plötzlich gar nicht mehr so schlimm war, sogar von Tag zu Tag besser wurde, da hat auch Covid19 sehr schnell allen Schrecken verloren. Ob ich nun langfristig Symptome behalte? Das weiß ich natürlich nicht, aber ich gehe inzwischen einfach nicht davon aus. Ich hatte keine Beeinträchtigung des Geschmacks und keine Beeinträchtigung des Geruchssinns, keine Atembeschwerden. Warum also sollten bei mir irgendwelche Langzeitfolgen bleiben? Würde ich mir das jetzt ausmalen, wären das doch reine Hirngespinste und da gilt dann wieder einmal der Spruch zweier Coaching-Kollegen von mir, die einmal gesagt haben: „Was nicht ist, ist nicht!“ Und wir müssen auch nichts erfinden, insbesondere keine dunklen Wolken an den Horizont malen. Mir geht es bald wieder vollständig gut und darauf freue ich mich!
Noch ein Randaspekt in diesem Impuls, den ich auch gerne ansprechen, möchte. Sie sehen, ich verarbeite meine Themen heute weitgehend dadurch, dass ich Sie mit Ihnen teile, Sie an meinen Gedanken teilhaben lasse und sie Ihnen als Selbstreflexionsimpuls oder auch als Podcast zur Verfügung stelle. Wie verarbeiten eigentlich Sie die Themen, die Sie beschäftigen? Fressen Sie diese klassisch in sich hinein? Teilen Sie Sie mit guten Freunden? Haben Sie jemanden, mit dem Sie darüber sprechen können? Nehmen Sie auch einen Podcast auf, um andere daran teilhaben zu lassen?
Verarbeiten ist wichtig, und jeder braucht dafür seine ganz persönliche Strategie. Vielleicht haben Sie ja Ihre schon gefunden, wenn nicht wäre dieser Impuls auch dazu geeignet, sich auf die Suche nach einer solchen Strategie zu machen.
Bleiben Sie gesund, denn, wie wichtig es ist, gesund zu sein, ist mir in dieser Woche wieder einmal besonders bewusst geworden.
In fast jedem Unternehmen dürfte es jemanden geben, der bereits einmal an einer Depression erkrankt war bzw. ist. Bekannt ist das häufig nicht, denn die Krankheit wird sowohl von Unternehmen als auch von den Mitarbeitenden oft tabuisiert.
Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe hat in einer Befragung von 5000 Menschen festgestellt, dass bei 20% der Befragten bereits einmal eine Depression diagnostiziert wurde. Weitere 19% vermuten ohne ärztliche Diagnose, dass auch Sie schon einmal erkrankt waren. Zwei von fünf – das ist also weit mehr, als eine zu vernachlässigende Minderheit.
Warum ist in den meisten Unternehmen dennoch so wenig über die Erkrankungen bekannt? Zum einen sicher, weil viele Betroffene die Diagnose verschweigen. Sie haben Angst, dass es für den Fall der Öffentlichmachung künftig viel mehr um ihre Krankheit geht und ihre Leistungen nicht mehr im Vordergrund stehen. Vereinfacht und etwas provokativ ausgedrückt: Sie haben Angst “abgestempelt” zu werden.
Auch auf der Unternehmensseite wird das Thema häufig “totgeschwiegen”, wozu mangelndes Wissen und viele im Umlauf befindliche Falschinformationen beitragen. Häufig wird z.B. vermutet, dass immer die Arbeit Hauptursache der Depression ist. Dieser Diskussion möchten viele Führungskräfte natürlich ausweichen. Dabei wird oftmals ausgeblendet, dass auch eine erbliche Veranlagung oder die familiäre Situation eine erhebliche Rolle spielen kann.
Schweigen hilft niemandem – weder den Betroffnen noch den Unternehmen. Die Studienautoren rufen denn auch dazu auf, in den Unternehmen dringend Basiswissen und Handlungskompetenzen zu Depressionen und Suizidprävention aufzubauen.
Dem kann man nur zustimmen und ganz allgemein möchte ich noch anfügen: Reden hilft, schweigen nicht – und das gilt sowohl für Betroffene als auch Arbeitgeber.
Die Coronapandemie hat in der Arbeitswelt bereits vieles verändert, da überrascht es nicht, dass sich auch die Erwartungen an die Informationen in Stellenanzeigen verändert haben. In einer Befragung der HR-Beratung Königssteiner Gruppe gaben 74% der 1060 Befragten an, dass sie vor allem Informationen zu den Homeoffice-Regelungen erwarten. 61% wollten sogar die konkrete Ausstattung im Homeoffice wissen, was zeigt, dass eigentlich nicht mehr die Frage des „ob“, sondern bereits vielmehr die Frage des „wie“ im Bezug auf Homeoffice relevant ist. 91% der Befragten interessierten sich darüber hinaus für flexible Arbeitszeitreglungen. Es wird deutlich, dass sich die Merkmale der Arbeitgeberattraktivität bereits verändert haben. Zwar stehen auch Gehalt, Arbeitszeiten und Überstundenreglungen noch hoch im Kurs, aber Informationen zu Resilienz, Krisen- und Gesundheitsmanagement haben erheblich an Bedeutung gewonnen. Interessant ist, dass offensichtlich auch das Thema Klimawandel deutlicher in Fokus rückt. Immerhin 36% der Befragten interessierten sich für Informationen über Job-Bikes.
Die Bereitschaft bei einem Jobwechsel auch umzuziehen, die früher fast als selbstverständlich vorausgesetzt wurde, kann heute nicht mehr ohne weiteres unterstellt werden. Das berufliche Netzwerk Xing legt eine Befragung mit 1000 Teilnehmenden vor, in der eine Mehrheit von 52% nicht bereit war, für einen neuen Job auch umzuziehen. 34% der Befragten war immerhin bereit, zu pendeln, allerdings nur bis 20 KM. Ein Umdenken der Beschäftigten wird in diesen Zahlen deutlich: Die Angst vor sozialer Isolation durch den Verlust des Freundes- und Bekanntenkreises hemmen die Umzugsbereitschaft ebenso wie Angst vor dem Verlust des beruflichen Netzwerkes, was immerhin 36% der Befragten als Grund angaben.
Vielleicht muss in Zukunft auch tatsächlich deutlich weniger aus beruflichen Gründen umgezogen werden, denn hybrides Arbeiten scheint sich als Arbeitsform immer mehr durchzusetzen. Der Büromöbelhersteller Steelcase hat dazu in verschiedenen Phasen der Pandemie 32000 Menschen in zehn Ländern befragt. Die Befragung brachte widersprüchliche Ergebnisse ans Tageslicht. 38% der Befragten fühlten sich im Homeoffice zunehmend isoliert und 23% hatten das Gefühl, dass Entscheidungen langsamer getroffen wurden. Knapp 20% der Befragten gaben an, weniger produktiv zu arbeiten. Auf der anderen Seite begrüßten 37% der Studienteilnehmer eine verbesserte Work-Life-Balance und rund 25% schätzten die gewonnene Flexibilität. Eine Lösung könnte also ein Modell sein, dass Arbeiten im Büro und im Homeoffice verbindet – einige Tage im Büro und andere Tage zu Hause. Eine starke Mehrheit von 72% der befragten Unternehmen sieht in einem solchen hybriden Arbeitsmodell die richtige Lösung für die Post-Corona-Zeit.
Ein hybrides Arbeitsmodell könnte auch mit den Anforderungen der Generationen Y und Z gut in Einklang stehen. In einer Studie des Personalservice-Unternehmens Zenjob stand nämlich autonomes Zeitmanagement für 83% der Generation Z und 84% der Millennials hoch im Kurs. Arbeits- und Privatleben sollen zudem flexibel ineinander übergehen. Neben der persönlichen Autonomie waren für die Befragten vor allem die Identifikation mit dem Arbeitgeber (55%) und die Vielfalt der Aufgaben (53%) wichtig. Auf die Frage, wer diese Anforderungen am besten erfüllen könnte, nannten 32% der Generation Z und 37% der Millennials vor allem den deutschen Mittelstand, der damit in der Arbeitgeberattraktivität deutlich vor den Großkonzernen (20%) lag.
Immer wieder stehen auch die Zukunftskompetenzen im Fokus der Befragungen. Was sind Zukunftskompetenzen und wie gut sind diese heute schon in den Unternehmen ausgeprägt? Die Jobplattform Stepstone legt gemeinsam mit der Unternehmensberatung Kienbaum eine Befragung vor, in der die Hälfte der Unternehmen einen „Skill Gap“ sieht. Damit ist gemeint, dass aktuell die vorhandenen Kompetenzen nicht ausreichen, um für die Anforderungen der nächsten fünf bis zehn Jahre gerüstet zu sein. Von den 3000 befragten Fach- und Führungskräften sahen 50% einen solchen Gap bereits heute als vorhanden an und gar 64% befürchteten, dass dieser Gap in den nächsten Jahren noch größer werden könnte. Während Großunternehmen vor allem durch gezielte Rekrutierung versuchten die Lücken zu schließen, setzten kleinere Unternehmen eher auf Up- und Reskilling ihrer Belegschaft. Neben den digitalen Kompetenzen erscheinen für die Zukunft auch Anpassungsfähigkeit und Lernagilität besonders wichtig.
Einer Studie des Personaldienstleisters Robert Half zufolge glauben übrigens nur 37% der deutschen Führungskräfte, dass Ihr Unternehmen für die digitale Transformation gut aufgestellt ist. 63% der 200 Befragten glaubten hingegen, dass in ihrem Unternehmen Defizite im Know-How der Digitalisierung vorhanden sind. Die Führungskräfte stellen ihren Unternehmen also nach wie vor in dieser Angelegenheit kein gutes Zeugnis aus. Viele Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, neue Experten gewinnen zu müssen, doch 41% der Befragten bewerteten die Fähigkeiten ihres Unternehmens dazu nur als mittelmäßig. Immerhin sahen 75% der Führungskräfte Digitalisierung als eine der wichtigsten Aufgaben ihres Unternehmens an. Da darf dann aus meiner Sicht schon mal die Frage erlaubt sein, welchen Beitrag die Führungskräfte denn selbst zu einer Verbesserung der Situation in ihren Unternehmen leisten möchten?
Zum Schluss noch zwei Blitzlichter:
Eine offene Fehlerkultur wird oft als ein wesentliches Merkmal einer motivierenden Arbeitsatmosphäre diskutiert. Einer Studie der Justus-von -Liebig Universität in Gießen zu Folge trägt eine offene Fehlerkultur jedoch auch maßgeblich zu besseren Entscheidungen bei. Eine Kultur, in der Menschen dazu ermutigt werden, Risiken einzugehen und in der nicht primär nach Schuldigen gesucht wird, trägt also dazu bei, dass weniger falsche Entscheidungen getroffen werden.
Und schließlich noch ein wenig überraschendes, aber doch interessantes Blitzlicht aus dem Bereich Gesundheit: Im ersten Halbjahr 2021 sind die Krankheitstage in Deutschland um 22% zurückgegangen. Das geht aus einer Studie der DAK hervor, die dies darauf zurück führt, dass aufgrund von Abstands- und Maskenregelungen die Erkältungssaison quasi ausgefallen ist. Zugenommen haben allerdings psychische Erkrankungen, was ich in diesem Blog schon mehrfach thematisiert habe. Die Folgen der schnellen Umstellung auf Arbeiten im Homeoffice sind keineswegs verarbeitet. Psychische Erkrankungen nahmen um 10% zu und sind immerhin der Grund für rund ein Fünftel der Erkrankungen.
Vielleicht nähern wir uns in Sachen Pandemiebekämpfung ja so langsam dem endgültigen Durchbruch? Es wäre für uns alle zu hoffen. Die Arbeitswelt wird noch Jahre brauchen, bis neue, nachhaltige Arbeitswelten realisiert sind. Es bleibt also spannend.
Alle Studien wurden veröffentlicht in der Ausgabe 10/2021 von managerseminare.
Schon immer habe ich als Business Coach meinen Klienten einen ganzheitlichen Coachingansatz angeboten. Wenn meine Klienten nicht ein ganz konkretes Anliegen hatten und auch nur dieses bearbeiten wollten, kam dieser Ansatz oft zum Einsatz. Ich halte ihn deshalb für besonders sinnvoll, weil Störungen in einem der vier Lebensbereiche automatisch immer auch Auswirkungen auf die anderen drei Bereiche haben.
Die vier Lebensbereiche sind:
Arbeit und Beruf, mit allem was damit zu tun hat, z.B. auch Einkommen, Karriere etc.
Freunde und Familie
Gesundheit und Ernährung
Ich-Selbst im Sinne von eigener innerer Erfüllung und Zufriedenheit
„Oh klasse, Sie beraten auch in Ernährung!“, sagen dann manchmal meine Klienten. Nein, im klassischen Sinne tue ich das nicht, da gibt es viel kompetentere Berater als einen Business Coach. Dennoch kommt das Thema Ernährung im klassischen Business Coaching immer wieder vor, denn es ist für viele Menschen ein sehr relevantes Thema, gerade bei uns in Deutschland.
67% der deutschen Männer und 53% der deutschen Frauen sind übergewichtig und entsprechend häufig haben auch meine Klienten oftmals den Wunsch, das Thema einer gesünderen Ernährung zu behandeln. Viele wollen abnehmen. Das ist bekanntlich nicht so einfach und meist holt uns der „Jojo-Effekt“ schnell wieder ein.
Als Business Coach kommt man also nicht umhin, sich mit dem Thema Ernährung auseinanderzusetzen und so soll sich dieser Impuls mit der Frage einer gesunden Ernährung auseinandersetzen. Zumindest möchte ich Ihnen den ein oder anderen Tipp mitgeben, ohne zu moralisieren. Auch ich kämpfe immer wieder mit mir, um all den Versuchungen zu widerstehen und mich möglichst gesund zu ernähren.
Wieviel darf ich denn überhaupt essen? Gute Frage, denn die Antwort ist stark davon abhängig, wie Ihre Tagesgestaltung aussieht. Wer auf dem Bau und damit den ganzen Tag körperlich arbeitet, darf mehr zuschlagen als der Büroarbeiter, der die meiste Zeit des Tages sitzt. Also orientieren wir uns an Richtwerten und die lauten:
25-51 Jahre
51-65 Jahre
Männer
2400 kcal
2200 kcal
Frauen
1900 kcal
1800 kcal
Und dann geht es natürlich erst richtig los, denn jetzt beginnen die vielen Fragen, was gesund ist und was nicht. Für diesen Impuls werde ich mich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) orientieren.
„An apple a day, keeps the doctor away.”
Diese Volksweisheit steht oft am Beginn eines Gesprächs mit meinen Klienten. Guter Anfang, denn Obst ist tatsächlich gesund und mit einem Apfel am Tag macht man nichts falsch. Genug ist das aber auch nicht. Richtig gesund die Beeren, die wir im Sommer ernten können. Essen Sie möglichst farbenfroh. Beim Obst müssen Sie allerdings bedenken, dass auch Fruchtzucker enthalten ist und zu viel Zucker ist ungesund. Deshalb steht Gemüse noch vor Obst auf der idealen Speiseliste und zwar egal, welches Gemüse. 400 Gramm Gemüse pro Tag empfiehlt uns die DGE – pro Person wohl gemerkt, doch das ist schwer zu erreichen. Viele Fachleute halten 250 Gramm am Tag schon für sehr gut.
Wieviel Zucker darf es pro Tag sein? 50 Gramm empfiehlt die DGE und das ist nicht viel, wenn man bedenkt, in wie vielen Lebensmitteln Zucker enthalten ist. Helles Brot sollten Sie eher meiden, 4-5 Scheiben Vollkornbrot pro Tag werden empfohlen. Bei Eiern dürfen Sie zulangen, mit Milchprodukten sollten Erwachsene haushalten. Milch ist zwar grundsätzlich gesund, aber nur in Maßen. 200-250 Gramm Milchprodukte pro Tag werden empfohlen. Joghurt ist dabei besonders zu empfehlen, am besten vollfett.
Sie mögen es gern salzig und salzen eigentlich immer nach? Auch nicht so gut im Sinne einer gesunden Ernährung. 6 Gramm Salz pro Tag lautet die DGE Empfehlung, auch das ist nicht viel.
Für viele Menschen, die gerne Abendbrot essen, gehört aufs Brot ein Wurstaufschnitt. Besonders viele Männer sind leidenschaftliche Wurstesser. Wurst enthält viele gesättigte Fettsäuren, viel Salz und viel Zucker. Leider ist nichts davon gesund und so ist ein hoher Wurstkonsum ein Risikofaktor für eine Erkrankung an Diabetes Typ2. Also ist Zurückhaltung zu empfehlen oder gleich der Wechsel auf Käse. Der ist deutlich gesünder.
Wir Deutschen sind Fleischesser – immer noch und dass obwohl die Anzahl der Vegetarier zumindest gefühlt deutlich zugenommen hat. 1.150 Gramm Fleisch konsumieren wir Deutschen im Schnitt pro Woche. Das ist – sorry für meine Klarheit – viel zu viel! 200 – 600 Gramm lautet die Empfehlung der DGE, also deutlich weniger. Wir tun gut daran, unseren Fleischkonsum auf zwei bis drei Tage pro Woche zu beschränken. Das ist übrigens gar nicht ungewöhnlich. Früher war Fleisch oftmals dem Wochenende vorbehalten, erst unsere Überflussgesellschaft hat dazu geführt, fast täglich Fleisch zu essen.
Wenn Sie zu den Fischliebhabern gehören, geht es Ihnen besser: Fisch ist ausgesprochen gesund und Sie dürfen zulangen. Besonders zu empfehlen sind sogar die fetthaltigen Fischsorten wie Lachs, Hering, Thunfisch, Forelle oder Sardine.
Zum Schluss möchte ich noch einen kurzen Blick auf die Getränke richten. Sind Softdrinks wie Cola und Limonade wirklich so ungesund, wie ihr Ruf? Ja, viel zu viel Zucker! Dann lieber Saft? Nein, auch zu viel Zucker, wenn auch Fruchtzucker. Lieber Schorle mit deutlich mehr Wasseranteilen.
Und zu guter Letzt noch der Blick auf die Frage, wie viel Alkohol ist gesund bzw. erlaubt. Auch in diesem Bereich gibt es ja so viele „Weisheiten“, wie etwa die, dass ein Glas Rotwein jeden Tag gesundheitsfördernd sein soll. Auch Bier mit all seinen guten Zutaten, zumal nach deutschem Reinheitsgebot gebraut, werden viele positive Eigenschaften nachgesagt.
Machen wir es kurz: Rotwein wird mit Trauben gekeltert und in den Schalen stecken Antioxidantien, denen eine positive Wirkung nachgesagt wird. Erwiesen ist das nicht, schon gar nicht im Hinblick auf Lebensverlängerung. Zwei Gläser Wein enthalten ca. 400 kcal, damit macht Wein sicher nicht schlank. Und auch schlaffördernd ist Alkohol nicht, denn ab 0,3 Promille verschlechtert sich nachweislich der Tiefschlaf. Beim Bier sieht das ähnlich aus, denn Bier hat noch mehr Kalorien als Cola.
Hier wird schnell klar, unbegrenzt zulangen dürfen wir nicht. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen empfiehlt an max. drei Tagen pro Woche für Frauen ein Glas Wein oder Bier, für Männer zwei. Den Rest der Woche sollten wir ohne Alkohol auskommen.
Darf ich denn wenigstens ein alkoholfreies Bier nach dem Sport? Ja, das dürfen Sie, denn diese zählen zu den isotonischen Getränken, die man nach dem Sport gut trinken kann. Sie enthalten auch deutlich weniger Kalorien.
Sie haben sicher gemerkt, dass dies nur ein Schnelldurchlauf durch die wichtigsten Ernährungsfragen war. Vielleicht haben Sie Lust bekommen, den ein oder anderen Aspekt zu vertiefen, dann wäre dieser Impuls ein voller Erfolg. Der Markt bietet Ihnen dafür zahlreiche Literatur an, die oft auch gut verständlich aufbereitet ist. Zahlreiche kompetente Berater werden Sie ebenfalls finden.
Bei allen Diskussionen zum Thema gesunde Ernährung möchte ich Sie jedoch einladen, einen Aspekt nicht zu vernachlässigen. Genuss ist auch Lebensqualität, deshalb darf man von jeder Regel ruhig mal eine Ausnahme machen.
Nun sind Sie an der Reihe:
Worauf möchten Sie in Zukunft eher verzichten?
Auf welchen Aspekt Ihrer Ernährung wollen Sie ein besonderes Augenmerk legen?
Und was wollen Sie möglichst bald mal wieder in vollen Zügen genießen?
Dass Deutschland in der Corona Pandemie digitaler geworden ist, wussten wir eigentlich schon. Nun legt allerdings die Initiative D 21 ihren jährlichen „D 21 Digital Index“ vor, aus dem wir das auch in Zahlen ablesen können. Für diesen jährlich erhobenen Index, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt wird, wurden 2000 Interviews mit Personen ab 14 Jahren durchgeführt. Der aktuelle Index ist um zwei Punkte auf 60 von 100 angestiegen. Die vier Komponenten dieses Index sind alle gestiegen. Einen besonders deutlichen Anstieg verzeichnen dabei der Zugang zur Digitalisierung mit plus vier Punkten und das Nutzerverhalten mit plus fünf Punkten. Maßgeblichen Einfluss auf diese Verbesserung hatte dabei auch die Art des Arbeitens, denn in 2020 arbeiteten rund ein Drittel der Beschäftigten zumindest teilweise von zu Hause aus. Das sind 17% mehr als im Vorjahr.
Die Corona Pandemie hat in den Unternehmen außerdem einen Flexibilisierungsschub ausgelöst. Der Flexibilitätsindex, den der Interim Management Anbieter Aurum Interim Management zusammen mit der CBS international Business School ermittelt, ist in den Coronazeiten von 3,67 auf 4,47 von maximal 6 Punkten angestiegen. Fast alle der genannten sechs Dimensionen, aus denen sich der Index zusammensetzt, haben zugelegt. Mehr als die Hälfte der Befragten und somit knapp 20% mehr als im Vorjahr betrachten das eigene Unternehmen als wandlungsfähig. Dabei hat offenbar besonders die IT-Expertise der Unternehmen zugenommen. Schätzten vor der Pandemie noch 30% der Befragten die Expertise ihres Unternehmens als gering ein, so hat sich dieser Wert halbiert. 75% der Befragten gaben sogar an, dass sich ihr Unternehmen schnell oder sogar sehr schnell auf digitales Arbeiten eingestellt hat. Die einzelnen Entwicklungswerte sind der nachstehenden Graphik zu entnehmen.
Die gesteigerte Flexibilität der Unternehmen ist zu begrüßen, denn sie war in der Pandemie auch dringend erforderlich. Ohne schnelles Handeln hätten viele die unerwarteten Herausforderungen nicht so gut bewältigt. Doch wie sieht es mit der Zukunftsfähigkeit der Unternehmen aus und sind die Unternehmen auch für weitere entsprechende Krisen gewappnet? Dass es erforderlich sein wird, gewappnet zu sein, legt eine Befragung des Beratungsunternehmens die Deloitte unter 2260 Führungskräften aus insgesamt 21 Ländern nahe. 53% der deutschen Führungskräfte gaben nämlich in dieser Befragung an, dass sie ähnliche Krisen auch in Zukunft erwarten. 7% glauben sogar, dass uns vergleichbare Szenarien regelmäßig bevorstehen. Damit liegen die deutschen Befragungsteilnehmer ziemlich genau im Schnitt der weltweiten Ergebnisse, denn auch global erwarten 52% aller Befragten dass gelegentliche Ereignisse der Größenordnung wie die aktuelle Coronapandemie wahrscheinlich sind. Die Krisenfestigkeit ihres Unternehmens schätzen die Befragten hingegen weit schlechter ein. Nur 22% der deutschen Führungskräfte stimmten der Aussage zu, dass ihr Unternehmen im Fall einer weiteren großen Krise schnell reagieren und den disruptiven Ereignissen angemessen begegnen könne. Damit liegen die deutschen Befragungsteilnehmer deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt von 30% der Befragten. Welche Eigenschaften schätzen nun die Befragten als besonders wichtig ein, damit ihr Unternehmen großen Krisen angemessen begegnen kann? Dafür hatten die Befragten die Gelegenheit aus einer Liste verschiedene Eigenschaften auszuwählen. Als wichtigstes Kriterium wurde Flexibilität und Anpassungsfähigkeit genannt, gefolgt vom technologischen Know-How im Unternehmen. Den dritten Platz teilen sich Mut Bestehendes zu hinterfragen sowie kritisches Denken.
Glaubt man diesen Befragungsergebnissen, so scheint sich insbesondere für mittelständische Unternehmen noch großer Handlungsbedarf aufzutun, denn diese verlieren aktuell auch als Arbeitgeber an Attraktivität. Folgt man dem Corona HR Monitor des Trendence Institutes, für den jeden Monat durchschnittlich 2000 Menschen befragt werden, so hat die Attraktivität mittelständischer Unternehmen als Arbeitgeber deutlich nachgelassen. Nur noch ein Viertel der befragten Studierenden will sich bei mittelständischen Unternehmen bewerben, was einem Rückgang von erheblichen 19% im Vergleich zum Juni des Vorjahres entspricht. Auch der Anteil der Jobsuchenden mit akademischem Hintergrund, die den Mittelstand interessant finden, ist um 7% auf 27% gesunken. Ähnliche Zahlen zeigen sich auch bei den nicht akademischen Fachkräften (-6%). Lediglich bei Schülerinnen und Schülern hat die Attraktivität des Mittelstandes zugelegt. Hintergrund dieser Ergebnisse ist offenbar auch ein Wandel hinsichtlich der Kriterien, die die Arbeitsuchenden für besonders wichtig bei der Arbeitsplatzauswahl einstufen. So hat die Arbeitsplatzsicherheit als Top Auswahlkriterium das Gehalt im Laufe des letzten Jahres abgelöst. Die Bewerber schreiben offenbar Konzernen eine größere Jobsicherheit zu als mittelständischen Unternehmen, weil sie vermuten, dass die Konzerne eine höhere Resilienz in Krisenzeiten aufweisen. Damit werden Konzerne aktuell als die reizvolleren Arbeitgeber wahrgenommen.
Die Studienteilnehmer wurden auch konkret befragt, ob sich ihre Auswahlpräferenzen hinsichtlich der Kriterien geändert hätten. Dies war bei einem erheblichen Teil der Befragten der Fall: 39% der Berufserfahrenen, 34% der Studierenden und 30% der nicht akademischen Fachkräfte gaben an, dass sich ihre Auswahlkriterien verändert hätten. Die Pandemie hat also ganz offensichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität verschiedener Arbeitgebergruppen. Gerade dem Mittelstand als Herzstück der deutschen Wirtschaft müssen die aktuellen Zahlen zu denken geben.
Interessant ist auch immer die Frage, inwieweit eine Krise wie wir sie derzeit erleben, die Unternehmenskulturen verändert. Im aktuellen Hernstein Management Report, für den knapp 1600 Führungskräfte und Unternehmer aus Deutschland und Österreich befragt wurden, ging es diesmal um die Frage, wie beliebt Rebellinnen und Rebellen in Unternehmen sind. Auch wenn sie manchmal unbequem sind, ihr positiver Einfluss auf das Unternehmen ist ganz offensichtlich anerkannt. 57% der Befragten gaben nämlich an, dass ihre Andersdenkenden positive Auswirkungen auf die Arbeitsergebnisse hätten. 49% sehen sie auch für die Erreichung der Unternehmensziele als unmittelbar wertvoll an. Dabei werden insbesondere ihre Innovationsimpulse und ihre frischen Denkanstöße geschätzt. Auch ehrliche Kritik ist gern gesehen. Etwas anderes schätzen die Befragten die Auswirkungen der Rebellinnen und Rebellen auf das Teamgefüge ein, denn das Befragungsbild ist gespalten. Während 46% der Befragten positive Effekte sehen, sehen fast ebenso viele (44%) negative Effekte auf das Teamgefüge. Auch die Zusammenarbeit mit den Führungskräften wird von diesen als herausfordernd beurteilt. Jede dritte Führungskraft empfindet die Zusammenarbeit mit Rebellinnen und Rebellen als anspruchsvoll. Ein besonders hohes Standing genießen die Rebellen offenbar beim Top Management. 65% der befragten Topmanager würden ihre rebellischen Mitarbeitenden vermissen, wenn diese das Unternehmen verlassen würden. Dass Rebellinnen und Rebellen umso positiver gesehen werden je höher die Befragten in der Unternehmenshierarchie angesiedelt sind, hat vielleicht auch damit zu tun, dass den TOP Managern selten die operative Führung der Rebellinnen und Rebellen obliegt. Je näher ich an den Rebellen dran bin, desto anstrengender kann der Umgang mit ihnen sein, was ihre positiven Effekte möglicherweise überspielt.
Zum Abschluss der Befragungsergebnisse in diesem Monat noch ein kurzer Blick auf ein ganz anderes Thema nämlich auf das Thema Gesundheit der Führungskräfte. Dass viele Führungskräfte auch in der Coronapandemie besonders gefordert waren, versteht sich von selbst. Forschende an der Kühne Logistik Universität haben aktuell untersucht, inwieweit Managerinnen und Manager einer Burnout Gefahr unterliegen. Für ihre Studie haben sie in zwei Runden einmal 580 und einmal 154 Führungskräfte sowie jeweils eine ihnen nahestehende Person befragt. Befragungsgegenstand waren das erlebte Machtgefühl und die erlebte Selbstwirksamkeit. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Burnout Gefahr ganz offenbar mit zunehmender Karrierestufe abnimmt: Je höher ein Befragter in der Unternehmenshierarchie angesiedelt war, desto geringer sein Burnout Risiko. Ganz offenbar haben also ein positives Gefühl für die eigene Wirksamkeit und des eigenen Machtgefühls positive Auswirkungen auf das Burnout Risiko. Dies verwundert auch nicht, denn gemeinhin werden die höchsten Burnout Risiken dem sogenannten Mittelmanagement, dass sich in der „Sandwichposition“ mit Druck von unten und oben befindet, zugeschreiben. Die Studie gibt allerdings auch gute Anhaltspunkte wie das Burnout Risiko aller Führungskräfte vermindert werden kann. Fördert man nämlich die erlebte Selbstwirksamkeit der Führungskräfte auf allen Ebenen, so nimmt offenbar das Burnout Risiko ab. Für eine positive Selbstwirksamkeit ist eine gute Fehlerkultur, in der Fehler als Chance begriffen werden, sicher von Vorteil. Auch positive Vorbilder im Unternehmen können ebenso wie Resilienztrainings stärkend wirken.
Die aktuell deutlich sinkenden Inzidenzzahlen der Corona Pandemie und das fortschreitende Impfen der Bevölkerung geben Anlass zur Hoffnung, dass wir in Kürze wieder zu deutlich mehr Normalität zurückkehren können. Nach wie vor ist die Frage, wie die neue Unternehmensnormalität jedoch aussieht, völlig offen. Es bleibt spannend abzuwarten, wie sich die Arbeitsformen in den Unternehmen nachhaltig verändern, inwieweit sich hybride oder vollständig mobile Arbeitsformen nachhaltig durchsetzen und welche sozialen Implikationen damit verbunden sind und die Gesellschaft insgesamt verändern. Bei diesen Themen am Ball zu bleiben, lohnt sich sicher.
Alle zitierten Befragungen wurden veröffentlicht in der Aufgabe 6/2021 von managerseminare.
Alle Jahre wieder – so könnte man diesen Beitrag beginnen. Alle Jahre wieder legt die DAK ihren Bericht vor, der aus den Daten von 2 Millionen erwerbstätigen zusammengestellt ist. Seit vielen Jahren zeigt sich dabei das gleiche Ergebnis:
Die Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen kontinuierlich zu – so auch diesmal.
Im Zeitraum 2000-2019 haben die Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen um 137% zugenommen. In konkreten Zahlen heißt das, 260 Fehltage auf 100 Versicherte im Jahr 2019! Ein neuer Höchststand! Und man bedenke: 209 ist das Jahr vor Corona – in 2020 dürfte es kaum besser geworden sein.
Die Hauptursachen sind dabei Depressionen (105 Tage), Anpassungsstörungen (59 Tage) und neurotische Störungen (26 Tage). Auffällig ist, dass Frauen offenbar anfälliger für psychische Erkrankungen sind als Männer.
Frauen kamen in 2019 auf 328 Fehltage je 100 Versicherte, Männer auf 208. Das ist doch eine signifikante Differenz.
Es wird Zeit gegenzusteuern – das sollten die Unternehmen schon aus Eigeninteresse tun. DAK-Vorstand Andreas Storm bringt es auf den Punkt:
„Zentral ist, dass auch Arbeitgeber psychische Belastungen und Probleme aus der Tabuzone holen und ihren Mitarbeitern Hilfen anbieten.“
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Bei unserer Arbeit mit Führungskräften ist daher die Früherkennung psychischer Belastungssituationen und die Burn-Out-Prophylaxe immer ein fester Bestandteil in Training und Coaching. Das gilt dann gleich doppelt: Schütze dich selbst und achte auf deine Mitarbeiter.
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Wir haben als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
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Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
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Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen ziehen wird keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
Registrierung auf unserer Internetseite
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.
Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
Wir bieten den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.
Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.
Gravatar
Bei Kommentaren wird auf den Gravatar Service von Auttomatic zurückgegriffen. Gravatar gleicht Ihre Email-Adresse ab und bildet – sofern Sie dort registriert sind – Ihr Avatar-Bild neben dem Kommentar ab. Sollten Sie nicht registriert sein, wird kein Bild angezeigt. Zu beachten ist, dass alle registrierten WordPress-User automatisch auch bei Gravatar registriert sind. Details zu Gravatar: https://de.gravatar.com
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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